Für den Fachbereich «Musik» stellen wir folgende Hinweise zur Verfügung.
Für die Musikschulen ist der Verband St. Galler Volksschulträger (SGV) zuständig.
Die Musikkommission des SGV hat gemäss den Vorgaben des Bundes ein Konzept zur Förderung Junge-Talente-Musik | (sgv-sg.ch) erarbeitet. Mit dem Programm «Junge Talente Musik» stellt der Bund den Kantonen Geld zur Verfügung, musikalische Talente zu fördern. Der SGV hat sich bereit erklärt, die Umsetzung der Förderung zu übernehmen. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Musikalische Grundschule (MGS)
In den ersten Schuljahren werden die Klassen innerhalb des Fachbereichs Musik mit zweimal einer Lektion Musikalische Grundschule (MGS) gefördert. Die Schulträger wählen zwischen folgenden Organisationsformen:
- Je eine Wochenlektion im 2. Kindergartenjahr und in der 1. Primarklasse
- Je eine Wochenlektion in der 1. und der 2. Primarklasse
Der Schulträger kann den Unterricht MGS der regionalen Musikschule mit einem Leistungsauftrag übertragen oder diesen selber durchführen. Verantwortlich für die Sicherstellung der Unterrichtsqualität ist der Schulträger.
Qualifiziert für die Erteilung von MGS sind neben den Volksschullehrpersonen mit einem Diplom für den Regelunterricht der entsprechenden Stufe auch Musiklehrpersonen mit einem Abschluss für Musikalische Grundschule.
Der Verband St.Galler Volksschulträger (SGV) hat eine Empfehlung zur MGS an die Schulträger verfasst.
Die Lehrpersonen für Musik (Klassenlehrperson) und für MGS orientieren sich inhaltlich am selben Lehrplanteil und sind damit gemeinsam für die Erreichung der entsprechenden Kompetenzstufen im Fachbereich Musik verantwortlich. Ebenfalls arbeiten sie mit denselben empfohlenen (Kindergarten) bzw. obligatorischen (Primarschule) Lehrmitteln. Dies erfordert eine gute Zusammenarbeit und Absprachen, wenn nicht die Klassenlehrperson selbst MGS in ihrer Klasse erteilt.