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Mit der Totalrevision des Volksschulgesetzes werden die St.Galler Schulen zeitgemässe Leitplanken erhalten.

Auftrag und Ziel

Das geltende Volksschulgesetz ist über 40 Jahre alt. Seither wurde es im Rahmen von 28 Nachträgen punktuell angepasst. Nach Auffassung des Kantonsrates ist aufgrund des Alters des Volksschulgesetzes und der zahlreichen Nachträge eine Totalrevision angezeigt. Er erteilte deshalb in seiner Novembersession 2022 im Zusammenhang mit der Beratung des Berichts 40.22.01 «Perspektiven der Volksschule 2030» einen entsprechenden Auftrag. Dabei hat er inhaltliche Signale gesetzt: So sollen im neuen Volksschulgesetz die kantonale Steuerung des Volksschulwesens vereinfacht und die Qualitätsorientierung der Schulaufsicht sowie die Flexibilisierung der Schulmodelle verstärkt werden. Mit dem Projekt «Totalrevision Volksschulgesetz» erfüllt die Regierung diesen Auftrag des Kantonsrates. Das Projektziel besteht aus Botschaft und Entwurf für ein totalrevidiertes Volksschulgesetz.

Projektorganisation und Vorgehen

Das Projekt wurde und wird unter Federführung des Bildungsdepartementes unter Beizug des Bildungsrates, des Finanzdepartementes, des Departementes des Innern und der Staatskanzlei durchgeführt. Das neue Volksschulgesetz entsteht in einem partizipativen Verfahren, verschiedene Anspruchsgruppen werden in die Projektarbeit miteinbezogen. Der Projektausschuss steuert das Projekt strategisch. Er beschliesst den Detailplan sowie Meilensteine und gibt einzelne Projektphasen frei. Im Projektausschuss sind Vertreterinnen und Vertreter der Regierung, des Bildungsrates, der Vereinigung St.Galler Gemeindepräsidien, des Schulträgerverbands, des kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbands, sowie des Verbands St. Galler Schulleiterinnen und Schulleiter vertreten. Diese Anspruchsgruppen arbeiten auch in den Teilprojekten «Strukturen», «Pädagogik» und «Sonderpädagogik» mit. In den Teilprojekten werden Herausforderungen herausgearbeitet und mehrheitsfähige Aussagen aus der Schulbasis sichtbar gemacht. 

Zeitplan

Mit der Publikation des Zwischenberichts, der Schlüsselfragen und Leitantworten beinhaltet, wurde die erste Phase im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Im Sommer 2024 ist die zweite Phase gestartet. In dieser entsteht ein Vorentwurf für das neue Gesetz. Die Vernehmlassung dazu soll im Jahr 2026 durchgeführt werden. Das Gesetz könnte damit frühestens am 1. August 2028 in Vollzug gehen.

News

Aktuelle Mitteilungen zum Stand und Fortschritt des Projekts. 

Mehr Zeit für die Totalrevision

Das Projekt zur Totalrevision des St.Galler Volksschulgesetzes geht ab Sommer 2024 in die zweite Phase. Anspruchsgruppen aus der Schulwelt werden weiterhin direkt einbezogen. Dazu gehört auch ein neu geschaffenes Teilprojekt «Sonderpädagogik». Weil dies mehr Zeit in Anspruch nimmt als ursprünglich vorgesehen, hat die Regierung beschlossen, den Zeitplan um ein Jahr zu verlängern. Neu will sie die Vernehmlassung im Jahr 2026 durchführen. Das Gesetz könnte frühestens am 1. August 2028 in Vollzug gehen. 


Gemeinsam unterwegs zu neuem Volksschulgesetz

Mit einem Zwischenbericht zur Totalrevision des Volksschulgesetzes ist die erste Projektphase abgeschlossen. Das Ergebnis sind Grundhaltungen zu elementaren Fragen aus verschiedenen Bereichen der Volksschule. Verschiedene Anspruchsgruppen wurden miteinbezogen: der Verband St.Galler Gemeindepräsidien, der Verband St.Galler Volksschulträger, der Verband Schulleitungspersonen des Kantons St.Gallen, der Kantonale Lehrerinnen- und Lehrerverband sowie der Verband Privater Sonderschulträger St.Gallen. 


Schlüsselfragen und Antwortvorschläge erarbeiten

Zwischen August und Dezember 2023 haben die beiden Teilprojekte «Strukturen» und «Pädagogik», bei welchen die wichtigsten Stakeholder eingebunden sind, Schlüsselfragen, dazugehörige Antwortvorschläge und im Projekt mehrheitsfähige Aussagen erarbeitet. Diese münden im Frühling 2024 in einen Zwischenbericht an die Regierung und dienen als Basis für die weiteren Schritte in diesem wegweisenden Vorhaben ab Beginn der Amtsdauer 2024/2028.


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