Gemäss Art. 33bis Abs. 2 des Strassengesetzes (sGS 732.1; abgekürzt StrG) wurde die Mitwirkung für das Kantonsstrassenprojekt «Kantonsstrasse Nr. 59, St.Gallen: FGS 345, Heiligkreuzstrasse - O9.010.005.0102» vom 21. März bis 21. April 2022 durchgeführt.
Durch den an der Heiligkreuzstrasse Nr. 45 / 47 ansässigen Kindergarten und der nahe gelegenen Schulen «Heimat» und «Buchwald» wird die Heiligkreuzstrasse und der dortige Fussgängerstreifen Nr. 345 sehr häufig überquert.
Eine 2012 durchgeführte Fussgängerüberprüfung ergab ein sicherheitsrelevantes Defizit, das in der Folge in das 17. Strassenbauprogramm mit 1. Priorität aufgenommen wurde.
Der markierte Fussgängerstreifen ohne Mittelinsel ist für Kinder und ältere Personen mit einem hohen Gefahrenpotential belastet. Mit diesem Projekt wurde eine Mittelschutzinsel auf der Ideallinie positioniert und die Sichtzonen geprüft. Um die notwendigen Sichtweiten zu gewährleisten, müssen neue Stützkonstruktionen projektiert und bestehende Einfriedungen zurückversetzt werden.
Die detaillierten Projektunterlagen, Stand Vorprojekt, zeigen die Bestvariante des kantonalen Tiefbauamtes.
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Bau- und Umweltdepartement
Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen