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Auf dem Kulturland ausgebrachte Dünger und Pflanzenschutzmittel dürfen nicht in benachbarte Hecken, Feld- und Ufergehölze, Feuchtgebiete, Wälder oder Gewässer gelangen, weil damit das Ökosystem gefährdet würde. In Gewässern beispielsweise richten bereits kleine Mengen dieser Stoffe grossen Schaden an. Fische und andere Kleintiere werden vernichtet und das Gewässer bleibt für lange Zeit nachhaltig vergiftet.

Landwirtschaftliches Fahrzeug beim Güllen

Aus diesem Grund braucht es einen Pufferstreifen zwischen Kulturland und den erwähnten Lebensräumen. Es ist verboten, Dünger und Pflanzenschutzmittel in diesem Pufferstreifen auszubringen. Ausgenommen sind Einzelstockbehandlungen von Problempflanzen, sofern diese mit anderen Massnahmen, wie regelmässigem Mähen, nicht erfolgreich bekämpft werden können.
Ein Verstoss gegen dieses Verbot kann strafrechtliche und verwaltungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

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