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Voraussetzung dafür, dass die Abwasserreinigung auch künftig funktioniert, sind Gebühren nach dem Verursacherprinzip. Sie müssen die Kosten für Bau, Betrieb, Unterhalt, Sanierung und Ersatz von Abwasseranlagen decken. Die Gemeinden müssen für eine verursachergerechte Gebührenstruktur bei der Abwasserentsorgung sorgen.

Aufgaben der Gemeinde

Erlass des Abwasserreglements

Gerichts- und Verwaltungspraxis

Noch offene Fragen?

Martin Anderegg

Abteilungsleiter

Amt für Umwelt AFU

Abteilung Recht und UVP

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen