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Die politische Gemeinde prüft bei der Erteilung von Baubewilligungen, ob die abwassertechnischen Voraussetzungen erfüllt sind. Sie hört die zuständige Stelle des Kantons vor der Erteilung von Baubewilligungen an für

  • Neu- und Umbauten ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen;
  • kleinere Gebäude und Anlagen im Bereich öffentlicher Kanalisationen, die noch nicht angeschlossen werden können. 

Aufgaben der Gemeinde

Gerichts- und Verwaltungspraxis

Noch offene Fragen?

Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00