Trägerschaften und Leitungen benötigen für die Führung einer Kindertagesstätte eine Betriebsbewilligung des Amtes für Soziales.
Rechtliche Grundlagen
Werden wenigstens sechs Kinder unter zwölf Jahren tagsüber regelmässig betreut, braucht es gemäss der eidgenössischen Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (PAVO) und der kantonalen Verordnung über Kinder- und Jugendheime (KJV) eine Betriebsbewilligung. Die beiden Verordnungen regeln die Voraussetzungen und das Verfahren zur Erteilung der Betriebsbewilligung sowie die Aufsicht.
Mindeststandards für die Bewilligung von Kitas
Das Amt für Soziales hat die Bewilligungsvoraussetzungen in Richtlinien ausgeführt und Mindeststandards für die Erteilung einer Betriebsbewilligung definiert. Diese werden im Kita-Kompass erläutert und mit weiterführenden Informationen und Empfehlungen zum Aufbau und Betrieb von Kindertagesstätten ergänzt.
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Abteilung Kinder und Jugend
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen