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Kindertagesstätten sind ein wichtiger Teilbereich der frühen Förderung. Sie betreuen tagsüber Säuglinge und Vorschulkinder in altersgemischten Gruppen. Für die Bewilligung und Aufsicht ist im Kanton St.Gallen das Amt für Soziales im Departement des Innern zuständig.

Angebote

Alle Kinder, unabhängig von Herkunft, religiöser Zugehörigkeit oder Entwicklungsstand haben Zugang zur altersgerechten Betreuung und Förderung in Kindertagesstätten.

Im familienergänzenden Betreuungsangebot sind die Kindertagesstätten ein wichtiger Baustein der frühen Förderung.

Im Kanton St.Gallen werden Kindertagesstätten in der Regel von privaten Trägerschaften (Verein, Stiftung, GmbH oder Aktiengesellschaft) getragen und von der öffentlichen Hand subventioniert. Einzelne Kindertagesstätten werden von Gemeinden geführt. Die Betriebsführung orientiert sich im Betreuungsalltag am Wohl der betreuten Kinder.

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Abteilung Kinder und Jugend

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen