Logo Kanton St.Gallen

Die Kinderrechte anerkennen Kinder als eigenständige Personen mit Rechten auf Beteiligung, Förderung und Schutz.

UN-Kinderrechtskonvention

Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft gesetzt. Die Kinderrechtskonvention anerkennt Kinder als eigenständige Personen.

  • Sie verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.
  • Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.

Noch offene Fragen?

Mirjam Schegg / Selina Rietmann

Kinder- und Jugendkoordination

Amt für Soziales

Spisergasse 41
9001 St.Gallen