Die Kinderrechte anerkennen Kinder als eigenständige Personen mit Rechten auf Beteiligung, Förderung und Schutz.
UN-Kinderrechtskonvention
Im Jahr 1997 hat die Schweiz das UNO-Übereinkommen über die Rechte des Kindes in Kraft gesetzt. Die Kinderrechtskonvention anerkennt Kinder als eigenständige Personen.
- Sie verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist.
- Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.
Kinder und Jugendliche, Eltern sowie Fachpersonen haben oft nur geringe Kenntnisse zu den Kinderrechten. Die Webseite www.kinderrechtesg.ch widmet sich z.B. den wichtigsten Kinderrechten, beantwortet zentrale Fragen von Kindern und Jugendlichen oder bietet Anregungen für das individuelle Engagement.
Die Stiftung «Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz» wurde im Sommer 2020 gegründet und geht aus dem privatrechtlichen Verein «Kinderanwaltschaft Schweiz» hervor. Im September 2020 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Motion zur Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte (Motion Noser) angenommen und somit den Bundesrat beauftragt, dies entsprechend umzusetzen. Die Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin übernimmt die Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz in dieser Zwischenphase gesamtschweizerisch und mehrsprachig die folgenden Dienstleistungen:
1. Beratung für Kinder und Jugendliche: Kinder und Jugendliche werden in der Sicherstellung ihrer Rechte beraten und unterstützt. Kinder und Jugendliche können sich direkt via kinderombudsstelle.ch melden (Flyer und Poster).
2. Expertise für Fachpersonen im Rechtssystem: Das Dienstleistungsangebot richtet sich an alle Fachpersonen im Rechtssystem, bei Bildungsinstitutionen, bei Gesetzgebungsorganen wie auch an politische Kreise und die breite Öffentlichkeit. Fachpersonen dürfen auch jederzeit betroffene Kinder an die Kinderombudsstelle verweisen.
Der Kanton St.Gallen unterstützt das Projekt über fünf Jahre, von 2021 bis 2025, mit einem jährlichen Beitrag gemäss Kantonsschlüssel aus dem Lotteriefond. Im Rahmen der Kindesschutz-Konferenz wurde das Angebot im November 2022 im Detail vorgestellt und eine Zusammenarbeit auf kantonaler Ebene ist geplant: Im Rahmen einer kantonalen Arbeitsgruppe «kindgerechte Verfahren» soll die Praxis ausgehend von den «Empfehlungen kindgerechte Verfahren» weiter reflektiert und eine Evaluation zur Umsetzung von Art. 12 UN-KRK in Auftrag gegeben werden. Ergänzend können Organisationen im Kanton St.Gallen im Rahmen der finanziellen Unterstützung durch den Kanton auch individuell von der Expertise der Ombudsstelle profitieren und eine Standortbestimmung in Bezug auf Kindergerechtigkeit von Verfahren vornehmen.
Die «Empfehlungen für kindgerechte Verfahren im Kanton St.Gallen» zeigen in den Themen Information, Rechtsvertretung oder Anhörung auf, wie die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen in rechtlichen Verfahren angemessen berücksichtigt werden kann. Die Empfehlungen entstanden durch eine kantonale Arbeitsgruppe im Rahmen der Umsetzung der Strategie «Kindesschutz».
Im Jahr 2010 hat die Schweiz ergänzend die Verordnung über Massnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen sowie zur Stärkung der Kinderrechte in Kraft gesetzt und so eine Basis für Finanzhilfen in diesem Themenfeld geschaffen
Alle fünf Jahre muss die Schweizer Regierung dem UN-Kinderrechtsausschuss über den Stand der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz Bericht erstatten. Die Überprüfung der Schweiz fand bisher dreimal Statt, zuletzt von den Jahren 2019 bis 2021. Zum Abschluss des Verfahrens verabschiedete der UN-Kinderrechtsausschuss seine Schlussbemerkungen mit Empfehlungen zur vollständigen Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in der Schweiz und legte diese per 22. Oktober 2021 in finaler Fassung vor. Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat die Empfehlungen im Februar 2022 in die Landessprache übersetzt.
Das Amt für Soziales des Kantons St.Gallen beauftragte im Jahr 2016 eine Expertin für die Klärung, ob im Kanton St.Gallen Bedarf für eine Kinderrechtsstelle besteht.
Der Bericht «Bedarfsabklärung für eine Kinderrechtsstelle im Kanton St.Gallen» vom 14. November 2016 stellt durchaus einen Bedarf für eine Kinderrechtsstelle fest. Im Positionspapier vom 17. März 2017 kommt das Amt für Soziales zum Schluss, dass es im Moment Sinn macht, die Energie auf die Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinder zu fokussieren.
Im September 2020 hat nach dem Ständerat auch der Nationalrat eine Motion zur Schaffung einer nationalen Ombudsstelle für Kinderrechte angenommen und somit den Bundesrat beauftragt, dies entsprechend umzusetzen. Die Umsetzung wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Bis dahin betreibt die Stiftung Ombudsstelle Kinderrechte Schweiz im Sinne eines Pilotprojekts eine nationale Ombudsstelle für Kinderrechte und führt das Angebot der Kinderanwaltschaft Schweiz der telefonischen rechtlichen Beratungen von Kindern und Jugendlichen fort. Das Projekt wird vom Kanton St.Gallen aus dem Lotteriefonds für die Jahre 2021 bis 2025 finanziell unterstützt.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen