Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen (IVSE). Diese bezweckt, die Aufnahme von Personen mit besonderen Betreuungs- und Förderungsbedürfnissen in geeigneten Einrichtungen ausserhalb ihres Wohnkantons ohne Erschwernisse zu ermöglichen.
Der Standortkanton anerkennt auf Gesuch hin eine Einrichtung und unterstellt sie der IVSE. Voraussetzung dafür ist im Kanton St.Gallen das Vorliegen einer Betriebsbewilligung. Einzuhalten sind die Bestimmungen der Interkantonalen Vereinbarung für soziale Einrichtungen IVSE, die kantonale Verordnung dazu, die IVSE-Rahmenrichtlinien zu den Qualitätsanforderungen sowie die IVSE-Richtlinien zur Leistungsabgeltung und zur Kostenrechnung.
Zuständig im Kanton St.Gallen ist die Verbindungsstelle IVSE im Amt für Soziales.
Kostenübernahmegarantie (KÜG)
Kostenübernahmegarantien sichern die Finanzierung des Aufenthalts einer Person in einer IVSE-anerkannten Einrichtung. Die Gesuche müssen bei der Verbindungsstelle IVSE des Standortkantons vor Eintritt eingereicht werden. Die Gültigkeit beginnt mit dem Datum der Erteilung der Kostenübernahmegarantie durch den Wohnsitzkanton.
Mit der Neugestaltung des Finanzausgleichs und der Aufgabenteilung zwischen Bund und Kantonen (NFA) per 1. Januar 2008 sind die Kantone für die Finanzierung gemäss IVSE der unterstellten sozialen Einrichtungen verantwortlich.
KÜG-Mutationsmeldung
IVSE-Richtlinien und Empfehlungen
Die Rechnungsführung erfolgt nach dem Branchenkontenrahmen CURAVIVA. Bei mehreren unterschiedlichen Leistungen ist eine Kostenstellenrechnung zu führen. Grosse Non-Profit-Organisationen wenden für die Rechnungslegung Swiss GAAP FER an (Definition gemäss Swiss GAAP FER 21).
Es bestehen unterschiedliche Anforderungen an die Rechnungslegung in den IVSE-Bereichen A und B.
Anhänge IVSE-A
Downloads
IVSE-Bereich A
Stationäre Einrichtungen, die Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 20. Altersjahr aufnehmen. Die Abrechnung erfolgt nach der Defizitmethode D.
IVSE-Bereich B
Einrichtungen für erwachsene, invalide Personen (Werkstätten, Wohnheime und Tagesstätten). Die Abrechnung erfolgt nach der Pauschalmethode P.
IVSE-anerkannte soziale Einrichtungen
Noch offene Fragen?
Verbindungsstelle IVSE
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen