Tagesfamilien ermöglichen eine flexible Kinderbetreuung im familiären Rahmen und in einer vertrauten Umgebung. Für die Eignungsbescheinigung ist die Wohngemeinde zuständig.
Eine Möglichkeit der familienergänzenden Bildung und Betreuung ist die Tagesfamilienbetreuung. Die Betreuungsperson betreut eines oder mehrere Kinder im eigenen Haushalt regelmässig stundenweise, halb- oder ganztags und bietet den Kindern einen familiennahen Alltag. Es werden generell höchstens fünf Kinder unter 12 Jahren gleichzeitig betreut. Dies ermöglicht es, auf die individuellen Bedürfnisse des Kindes einzugehen und es seinen Fähigkeiten entsprechend zu fördern. Tagesfamilien bieten Flexibilität bezüglich Betreuungsform und Betreuungsumfang, langfristige Betreuungsverhältnisse mit einer konstanten Betreuungsperson und einen engen Austausch zwischen der Tagesfamilie und den Eltern.
Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde. Es gibt freischaffende Betreuungspersonen in Tagesfamilien und solche, die bei einem Tagesfamilienverein angestellt sind. Ist die Betreuungsperson bei einem Tagesfamilienverein angestellt, gilt die Tagesfamilienbetreuung als institutionelle Betreuungsform.
Auf dem kita Kompass St.Gallen finden Sie einen Überblick über alle Formen der Kinderbetreuung sowie Details zur institutionellen Kinderbetreuungsangeboten.
Informationen zur Tagesfamilienbetreuung finden auf der Webseite des Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse.
Der Tagesfamilienverein ihrer Region kann Sie bei der Suche nach einer geeigneten Tagesfamilie unterstützen. Zudem regelt er Administratives und Rechtliches, bietet Begleitung und prüft die Qualität der Tagesfamilienbetreuung. Tagesfamilienorganisationen, die Mitglied bei Kibesuisse sind, halten sich an dessen Richtlinien und Standards. Subventionen der öffentlichen Hand ermöglichen es Tagesfamilienorganisationen zudem einkommensabhängige Tarife anzubieten.
Auf der Mitgliederliste der Tagesfamilienorganisationen von kibesuisse finden Sie den Tagesfamilienverein in Ihrer Region.
Weitere Auskünfte zu Tagesfamilien erteilt Ihnen gerne auch Ihre Wohngemeinde.
Für die familienergänzende Betreuung von Kindern unter zwölf Jahren im eigenen Haushalt besteht eine Meldepflicht, wenn die Betreuung regelmässig und gegen Entgelt stattfindet.
Personen, die eine Tagesfamilienbetreuung anbieten, benötigen eine Eignungsbescheinigung der Wohnsitzgemeinde und stehen unter deren Aufsicht. Im Rahmen einer Tagesfamilienbetreuung dürfen generell höchstens fünf Kinder gleichzeitig regemässig betreut werden. Wie viele Tagespflegekinder in einer Tagesfamilie betreut werden können, hängt vom Betreuungsbedarfs der Kinder, den Kompetenzen und der Wohnsituation der Betreuungsperson und den Kapazitäten für eine qualitativ gute Elternarbeit ab. Es wird empfohlen sich an die Richtwerte von kibesuisse zu halten.
Die gesetzlichen Grundlagen sind auf Bundesebene in der Verordnung über die Aufnahme von Kindern zur Pflege und Adoption (PAVO) geregelt und für den Kanton St.Gallen in der in der Verordnung über die Aufnahme von Pflege- und Tagespflegekindern (PKV).
Sie möchten selbständig tätig sein? Dann wenden Sie sich für die Eignungsbescheinigung an Ihre Wohngemeinde.
Sie möchten in einem Angestelltenverhältnis rechtlich und finanziell abgesichert sein und von fachlicher Beratung und Weiterbildungsmöglichkeiten profitieren? Dann wenden Sie sich an die Tagesfamilienorganisation ihrer Region. Tagesfamilienorganisationen bieten Unterstützung in administrativen Aufgaben, fachliche Beratung und Absicherung.
Tagesfamilienorganisationen, die Mitglied des nationalen Verbandes Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse sind, halten sich an dessen Richtlinien. Die Tagesfamilienorganisation ihrer Region finden Sie auf der Mitgliederliste von kibesuisse.
Betreuungspersonen in Tagesfamilien sollten:
- Interesse und Freude an Kindern sowie an Erziehungs- und Familienarbeit haben;
- Erfahrung im Umgang mit Kindern haben;
- genügend Zeit und Platz für eines oder mehrere Tageskinder haben und bereit sein, eine regelmässige Verpflichtung einzugehen;
- den Kindern Zugang zu einer kinderfreundlichen Umgebung ermöglichen können
- bereit sein, die eigene Familie zu öffnen und ein anvertrautes Kind zu integrieren;
- das Einverständnis aller im Haushalt lebender Personen (z.B. Partnerin oder Partner, eigene Kinder) haben, weil von der Aufnahme eines Tageskindes immer die ganze Lebensgemeinschaft betroffen ist;
- sich in der Rolle als Betreuungsperson von Kindern wohl und sicher fühlen
- ein pädagogisches Konzept vertreten, welches auf den Kinderrechten und den Prinzipien der frühen Förderung beruht;
- offen und tolerant sein gegenüber anderen Ansichten und Lebensstilen und eigene Erfahrungen, Werthaltungen und Verhaltensweisen reflektieren
- gesprächs- und kompromissbereit, zuverlässig und verantwortungsbewusst sein;
- gesundheitlich in der Lage sein, die Aufgaben der Tageskinderbetreuung adäquat und zum Wohle der Kinder erfüllen zu können;
- sich abgrenzen können und bereit sein, in schwierigen Situationen Unterstützung und Hilfe anzunehmen;
- bereit sein, sich weiterzubilden (Grundkurs, jährlicher Besuch von Weiterbildungen);
- über eine Schweizer Staatszugehörigkeit oder eine Aufenthaltsbewilligung B oder C verfügen;
- gute Deutschkenntnisse haben
Kinder zu betreuen, ist eine verantwortungsvolle Aufgabe. Werden fremde Kinder regelmässig betreut, stellen sich Anforderungen an die Qualität der Betreuung der Kinder und an die Zusammenarbeit mit den Eltern. Der Verband Kinderbetreuung Schweiz kibesuisse bietet in der Region Ostschweiz zahlreiche Aus- und Weiterbildungen für Betreuungspersonen in Tagesfamilien an.
Informationen und Unterlagen zur Tagesfamilienbetreuung kann ihnen der Tagesfamilienverein ihrer Region zu Verfügung stellen. Hinweise zu Betreuungstarifen und Qualität sowie weitere Materialien finden Sie in der Bibliothek von kibesuisse.
Die nachfolgende Mustervorlage eines Betreuungsvertrags kann auf die eigenen Bedürfnisse angepasst werden
Haftpflichtversicherung für Tagespflegekinder - Tagespflegekinder sind subsidiär beim Kanton St.Gallen gegen die Folgen von Haftpflicht versichert, wenn die Haftpflichtversicherungen der Eltern und Tagespflegeeltern der Kinder bei Schäden nicht kostenpflichtig werden. Anbei finden Sie das Merkblatt zur kollektiven Privathaftpflichtversicherung für Tageskinder.
Die politische Gemeinde am Wohnsitz der Tagespflegeeltern bezeichnet die zur Bescheinigung der Eignung zuständige Stelle. Die folgenden Vorlagen können von den Gemeinden auf die eigenen Verhältnisse angepasst werden.
Im Rahmen der Revision der Strafregisterverordnung wurden die Artikel 7 und 10 der Verordnung über die Aufnahme von Pflegekindern (SR 211.222.338; abgekürzt PAVO) angepasst. Aufgrund dessen sind die Behörden, die für die Abklärung und Aufsicht der Pflegefamilien zuständig sind, verpflichtet, jährlich einen Behördenauszug 2 aus dem Strafregister VOSTRA einzuholen.
Für die Tagespflegefamilien gelten dieselben Bestimmungen. Die Zuständigkeit liegt bei den Wohnsitzgemeinden der Betreuungspersonen. Der entsprechende Behördenauszug 2 aus dem Strafregister VOSTRA ist für die Tagespflegefamilien daher seitens der zuständigen Gemeinden einzuholen.
Nachfolgend finden Sie das auf Excel basierte Antragsformular «Formular Behördenauszug 2 für Tagesfamilien», das Sie für die Abfragen nutzen können. Zu beachten ist, dass in Spalte E des Formulars automatisch die Standardnummer 10002500 ausgefüllt wird – diese Angabe ist nicht zu verändern.
Für die entsprechenden Abklärungen ist das genannte Formular bei der Staatsanwaltschaft des Kantons St.Gallen, Stabsdienste, St.Georgen Strasse 13, 9001 St.Gallen bzw. unter stat.mitteilung@sg.ch einzureichen.
- Tagesfamilien Rapperswil-Jona, 8640 Rapperswil
- Tagesfamilien Linthgebiet, 8722 Kaltbrunn
- Tagesfamilien Sarganserland, 8887 Mels
- Pflegekinder St.Gallen
- Tagesfamilien Gossau und Umgebung, 9200 Gossau
- Tagesfamilien Region Uzwil, 9244 Niederuzwil
- Regionale Vermittlungsstelle für Tagesfamilien, 9327 Tübach
- Kinderbetreuung SDM, 9435 Heerbrugg
- Tagesfamilien Wil und Umgebung, 9500 Wil
- Tagesfamilien Toggenburg, 9630 Wattwil
- Tagesfamilien Oberes Rheintal, 9462 Montlingen
- Tagesfamilien Werdenberg, 9470 Buchs
Noch offene Fragen?
Abteilung Familie und Sozialhilfe
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen