Die Regierung hat ein Projekt zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG) gestartet. Mit der Gesetzesrevision sollen die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung besser berücksichtigt werden können.
Newsletter «Revision BehG»
Der Vollzug des neuen Behindertengesetzes ist auf den 1. Januar 2027 geplant. Bis dahin stehen neben dem parlamentarischen Prozess, den die Vorlage noch durchlaufen muss, verschiedene Vorbereitungsarbeiten für die Umsetzung an. Zudem wird bereits ein weiterer Gesetzesnachtrag bearbeitet, mit dem auch die Finanzierung des stationären Wohnens neu geregelt werden soll. Die Projektorganisation veröffentlicht ab sofort mindestens halbjährlich einen Newsletter zum aktuellen Stand des Projekts.
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Ziele der Revision des BehG
Das Projekt sieht drei zentrale Handlungsfelder vor:
- Es soll ein Schritt in Richtung einer verstärkten Subjektfinanzierung unternommen werden. Die Finanzierung soll sich stärker an den betroffenen Menschen mit Behinderung orientieren.
- Es soll geprüft werden, wie die Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte im Kanton St.Gallen verbessert werden kann.
- Es soll geprüft werden, ob das Angebot der familienergänzenden Betreuung für kleine Kinder mit Behinderung dem Bedarf entspricht und ob das Finanzierungssystem zweckmässig ist.
Das Projekt wurde in zwei Revisionsschritte aufgeteilt:
- Ein erster Revisionsschritt umfasst drei Nachträge zum BehG. Diese schaffen ein subjektorientiertes Finanzierungssystem für das Wohnen mit ambulanten Dienstleistungen, Anpassungen zur besseren Verankerung der Behindertengleichstellungsrechte in den kantonalen Gesetzesgrundlagen und eine Finanzierungslösung für die behinderungsbedingten Mehrkosten bei der familienergänzenden Kinderbetreuung in Kindertagesstätten. Der Vollzug ist für den 1. Januar 2027 geplant.
- Ein zweiter Revisionsschritt soll ein neues Finanzierungssystem für den stationären Bereich Wohnen schaffen, damit möglichst keine Fehlanreize zwischen den beiden Angebotsarten mehr bestehen und die Angebotslandschaft im gesamten Bereich Wohnen für die Zukunft bereit ist. Der Vollzug dieses Revisionsschritts ist auf den 1. Januar 2028 vorgesehen.
Aktueller Stand des Projekts
Am 30. Oktober 2024 eröffnete die Regierung die Vernehmlassung zu den ersten drei Nachträgen zum BehG. Die Vernehmlassungsfrist endete Ende Februar 2025. Die Unterlagen zur Vernehmlassung befinden sich am Schluss dieser Seite.
Zeitplan
- Juni 2025: Verabschiedung der Vorlage zu Handen des Kantonsrates
- Mitte 2025 bis Ende 2026: Parlamentarischer Prozess und Referendum
- Ab 2027: Vollzug
Pilotprojekt «Wohnen mit Unterstützungsplan»
Seit Beginn der Projektarbeiten werden mit dem Pilotprojekt «Wohnen mit Unterstützungsplan (WUP)» erste Erfahrungen mit der Subjektfinanzierung gesammelt. Das Pilotprojekt war von Anfang an begrenzt, und das Platzkontingent ist mittlerweile ausgeschöpft. Es werden keine neuen Teilnehmenden für das WUP aufgenommen. Informationen zum WUP und einen Einblick in den St.Galler Unterstützungsplan, wie er für das WUP genutzt wurde, finden Sie hier:
Bei Fragen zum WUP können Sie sich an den zuständigen Mitarbeiter Marcel Brunner, marcel.brunner@sg.ch wenden.
Nachfolgend finden Sie die Unterlagen der Vernehmlassung:
- Vernehmlassungsvorlage in Standardsprache
- Anhang 1: Studie socialdesign in Standardsprache
- Anhang 2: Grundlagenbericht inklusive Kinderbetreuung in Stadardsprache
- Zusammenfassung des Berichts in Einfacher Sprache
- Das neue Gesetz zum ambulanten Wohnen in Leichter Sprache – eignet sich nur in ausgedruckter Form!
- Das neue Gesetz zum ambulanten Wohnen in Leichter Sprache – Word Version
- Bericht und Entwürfe im Word Format
- Gesetzesentwürfe in einer für Vorleseprogramme leserlichen Form in Word-Format
Noch offene Fragen?

Nora Stahr
Leiterin Stab, Projektleiterin
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen