Kinder- und Jugendförderung ermöglicht Kindern und Jugendlichen im vor- und ausserschulischen Bereich eine altersgemässe Entfaltung und erweitert ihre Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.
Kinder- und Jugendarbeit
Die Kinder- und Jugendarbeit gilt durch ihre ausserschulische Arbeit mit Kindern und Jugendlichen als zentrale Akteurin in der Kinder- und Jugendförderung. Ihre Angebote eröffnen Kindern und Jugendlichen non-formale und informelle Bildungsräume, in denen sie Sozialkompetenzen ausbilden, Selbstständigkeit erlernen und Verantwortung übernehmen können.
Die Kinder- und Jugendarbeit gehört im Kanton St.Gallen dem Aufgabenbereich der Gemeinden an.
Ziele der Kinder- und Jugendarbeit
- Förderung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
- Wahrung ihrer Interessen
- Ermöglichung von gesellschaftlicher Mitgestaltung
- Mitverantwortung für Kinder und Jugendliche
Formen der Kinder- und Jugendarbeit
Im ausserschulischen Bereich kommt der offenen Arbeit mit Kindern eine grosse Bedeutung zu. Sie richtet sich mit ihren Angeboten an Kinder und deren Bezugspersonen. Eine Grundlage bildet das Kinderrecht Art. 31 der UN-Kinderrechtskonvention, welches den Kindern das Recht auf Freizeit, Spiel und die Beteiligung am kulturellen und künstlerischen Leben zuspricht.
Die offene Arbeit mit Kindern:
- schafft positive Lebensbedingungen und kinderfreundliche Umwelten;
- erweitert Spiel-, Begegnungs- und Erfahrungsräume ausserhalb der Familie;
- fördert die Stärkung von Selbstvertrauen, Eigenverantwortung, Selbstständigkeit, Eigeninitiative und Mitverantwortung der Kinder;
- leistet einen Beitrag in der Früherkennung und Prävention.
Je nach Auftrag erbringt die Jugendarbeit in den Gemeinden und Städten verschiedene Leistungen. Die offene Kinder- und Jugendarbeit ist dabei z.B aktiv in:
- Treffpunktarbeit
- mobile/aufsuchende Arbeit
- Projektarbeit
- Kurzberatung
- Jugendinformation
- Partizipation von Jugendlichen
Jugendarbeit wird durch die politischen Gemeinden, die beiden Landeskirchen, durch Jugendverbände sowie weitere Akteurinnen und Akteure organisiert.
- Grundlagen des DOJ zur offenen Kinder- und Jugendarbeit in der Schweiz
- Umfassende Bildung in der Kinder- und Jugendarbeit, SAJV
- Kinder- und Jugendförderung als Querschnittaufgabe, Grundlagen und Empfehlung des DOJ für kommunale Entscheidungstragende
- Grundlagenpapier Offene Arbeit mit Kindern des DOJ
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg
Koordination Kinder- und Jugendförderung
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen