Die Kinder- und Jugendpolitik von Bund, Kanton und Gemeinden richtet sich am Schutz, der Förderung und der Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen aus.
Die UN-Kinderrechtskonvention verlangt, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen ist. Kinder und Jugendliche haben das Recht, gesund und unversehrt in der Fürsorge einer Gemeinschaft aufzuwachsen, ihre Persönlichkeit zu entfalten, ihr Leben zu gestalten und sich am sozialen Leben zu beteiligen.
Schutz, Förderung und Mitwirkung bilden die zentralen Elemente der Kinder- und Jugendpolitik auf allen Staatsebenen.
Für die Kinder- und Jugendpolitik sind in der Schweiz in erster Linie Gemeinden und Kantone zuständig. Der Bund übernimmt unterstützende und ergänzende Aufgaben. Unter anderem betreibt er gemeinsam mit der Konferenz der kantonalen Sozialdirektorinnen und Sozialdirektoren (SODK) eine Plattform für Kinder- und Jugendpolitik Schweiz.
Mit der Kampagne «Kinderfreundliche Gemeinde» fördert UNICEF Schweiz und Liechtenstein die Kinderfreundlichkeit in den Gemeinden. Eine schriftliche Standortbestimmung, die Durchführung von Zukunftswerkstätten/Workshops mit Kindern und Jugendlichen sowie das Erstellen eines Aktionsplans bilden die zentralen Elemente des Prozesses.
Im Kanton St.Gallen tragen die Gemeinden Flawil (2016, rezertifiziert 2020) und Uznach (2011, rezertifiziert 2016) sowie die Städte Rapperswil-Jona (2015, rezertifiziert 2019 sowie 2023), Wil (2015, rezertifiziert 2020) und Buchs (2024) das Label «Kinderfreundliche Gemeinde».
Die kantonale Kinder- und Jugendkoordination bietet Gemeinden und Städten im Sinn einer Erstberatung kostenlose Fachberatung in der Kinder- und Jugendpolitik sowie Kinder- und Jugendhilfe an. Dazu gehören:
- Informationen zu aktuellen Strategien im Kanton St.Gallen zu Kinderrechten oder zu einzelnen Dienstleistungen der Kinder- und Jugendhilfe (Familienzentren, Spielgruppen, offene Arbeit mit Kindern, Jugendarbeit, Schulsozialarbeit, Kinder- und Jugendinformation, Erziehungsberatung usw.);
- Hinweise auf unterstützende Materialien;
- Triage zu wichtigen Akteurinnen und Akteuren der Kinder- und Jugendpolitik;
- Einschätzung der aktuellen Situation einer Gemeinde und Inputs zum möglichen weiteren Vorgehen.
Über den Kinder- und Jugendkredit können z.B. Projekte sowie Konzept- und Strategieentwicklungen in der Kinder- und Jugendpolitik finanziell unterstützt werden.
Auf Basis des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes (KJFG) kann der Bund Finanzhilfen für die ausserschulische Kinder- und Jugendarbeit gewähren. Beiträge können an gesamtschweizerische Dachverbände, Einzelorganisationen und Koordinationsplattformen sowie an Projekte mit Modellcharakter auf kantonaler und kommunaler Ebene ausgerichtet werden.
Noch offene Fragen?
Mirjam Schegg / Selina Rietmann
Kinder- und Jugendkoordination
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen