Die schulergänzende Betreuung gewährleistet die Betreuung von Schulkindern in der unterrichtsfreien Zeit vor und nach der Schule oder über Mittag.
Mit dem Eintritt in die Schule ändern sich die Bedürfnisse der Familien. Eltern und Kinder benötigen Betreuungseinheiten während der unterrichtsfreien Zeit. Diese werden durch Mittagstisch, Kinderhort, Schülerhort oder Tagesstrukturen gewährleistet.
Sie decken die Betreuung ausserhalb des schulischen Unterrichts am Morgen vor dem Unterricht, über Mittag und am Nachmittag nach Schulschluss ab. Eltern können in der Regel einzelne Betreuungseinheiten bedarfsgerecht buchen.
Private oder öffentliche Angebote
Tagesstrukturen für Schulkinder können vom Schulträger selber oder von privaten Trägerschaften angeboten werden. Sie können in die Schulinfrastruktur integriert oder in einer externen Liegenschaft angeboten werden.
Für private Trägerschaften ohne Leistungsvereinbarung mit dem Schulträger ist für das Angebot eine Bewilligung vom Amt für Soziales nötig. Informationen dazu sind auf dem Kita-Kompass zu finden.
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Abteilung Kinder und Jugend
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen