Mit dem Bundesgesetz über Finanzhilfen für familienergänzende Kinderbetreuung fördert der Bund aktiv die Entwicklung der Kindertagesbetreuung.
Finanzhilfen von Seiten des Bundes
Das Impulsprogramm des Bundes fördert über drei unterschiedliche Finanzhilfen die Kindertagesbetreuung:
- Förderung der Schaffung zusätzlicher Plätze in der familien- und schulergänzenden Betreuung;
- Unterstützung von Projekten, die das Betreuungsangebot für die Eltern optimieren;
- Beteiligung an Subventionen der öffentlichen Hand mit dem Ziel die Betreuungskosten der Eltern zu senken.
Schaffung von Betreuungsplätzen
Finanzhilfen zur Schaffung zusätzlicher Plätze in der Kinderbetreuung können erhalten:
- Kindertagesstätten
- Horte, Tagesschulen, Mittagstische
- Strukturen für die Koordination der Betreuung in Tagesfamilien (z.B. Tageselternvereine)
Weitere Informationen finden Sie hier.
Projekte zur Optimierung des Betreuungsangebots
Der Bund leistet seit 1. Juli 2018 einen Beitrag an die Planungskosten von Projekten, welche das Betreuungsangebot besser auf die Bedürfnisse der Eltern abstimmen. Im Fokus stehen massgebliche Erweiterungen der Öffnungszeiten und der Ferienabdeckung. Diese Projektfinanzhilfen sind auf drei Jahre begrenzt und umfassen höchstens die Hälfte der Projektkosten.
Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherung (BSV), welches die Kantone zuvor anhört.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Erhöhung der Subventionen
Der Bund leistet seit 1. Juli 2018 Finanzhilfen, wenn bestehende Subventionen in die familien- und schulergänzende Kinderbetreuung nachhaltig erhöht werden, um die Betreuungskosten der Eltern zu senken. Relevant sind Subventionserhöhungen von Kanton, Gemeinden oder gesetzlich vorgeschriebene Arbeitgeberbeiträge. Diese Finanzhilfen werden ausschliesslich den Kantonen gewährt und sind vorerst bis Ende 2024 befristet. Über die Gewährung der Finanzhilfen entscheidet das Bundesamt für Sozialversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Noch offene Fragen?
Abteilung Kinder und Jugend
Amt für Soziales
Spisergasse 41
9001 St.Gallen