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Wollen Sie gewerblich Stellen vermitteln oder Personal verleihen? Dann benötigen Sie eine Bewilligung der Aufsichtsbehörde! Auf dieser Seite finden Sie die notwendigen Informationen.


Aufgabe und Ziel

Aufgabe
Das Amt für Wirtschaft und Arbeit ist die Bewilligungs- und Aufsichtsbehörde gemäss Bundesgesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) im Kanton St.Gallen. Wir erteilen Bewilligungen für Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihunternehmen und überwachen die Einhaltung des AVG durch diese Unternehmen.

Ziel
Sicherstellung eines gesetzeskonformen Vollzugs des Bundesgesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (AVG) im Kanton St.Gallen. 

Bewilligungspflicht

Folgende Tätigkeiten unterliegen der Bewilligungspflicht:

  • Private Arbeitsvermittlung
  • Personalverleih (Temporärarbeit und Leiharbeit)
  • Musiker- und Künstlervermittlung (SchauspielerInnen, TänzerInnen, Models, Mannequins u.a.)
  • Sportlervermittlung
  • Au-Pair-Vermittlung

Die Bewilligung wird erteilt, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

Ausführliche Angaben finden Sie unter arbeit.swiss.

Verzeichnis der Verleiher und Vermittler

Das Verzeichnis der bewilligten privaten Arbeitsvermittlungs- und Personalverleihbetriebe finden Sie unter VZAVG.

Bewilligungsvoraussetzungen

Bewilligungsgesuch

GAV-Personalverleih

Seit 1. Januar 2012 ist der allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsvertrag (GAV) Personalverleih in Kraft. Informationen rund um den GAV Personalverleih finden Sie auf der Webseite tempservice.ch.

Gesetze, Verordnungen und Weisungen

Die Gesetze, Verordnungen und die SECO-Weisungen und Erläuterungen zum Arbeitsvermittlungsgesetz (AVG), zur Arbeitsvermittlungsverordnung (AVV) und der Gebührenverordnung zum Arbeitsvermittlungsgesetz (GebV-AVG) finden Sie auf arbeit.swiss.

Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz

Das Arbeits- und das Unfallversicherungsgesetz schützen Arbeitnehmende vor gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die mit dem Arbeitsplatz verbunden sind. Es enthält Vorschriften zur Unfallverhütung sowie über den allgemeinen Gesundheitsschutz, insbesondere über Arbeits- und Ruhezeiten. Wichtige Informationen zu diesem Thema finden Sie auf Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz.

Musterverträge

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Amt für Wirtschaft und Arbeit

AVG-Fachstelle

Postfach 2
9001 St.Gallen