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Finden Sie schnell passende Fachkräfte für Ihr Unternehmen und nutzen Sie die Vorteile der kostenlosen Dienstleistungen durch das RAV. Auch die Stellenmeldepflicht erfüllen Sie in Ihrem Job-Room einfach und bequem online.

Kostenlose Dienstleistungen für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber – Vorteile der Stellenvermittlung durch das RAV

Nutzen Sie unsere kostenlosen Dienstleistungen, um Ihre Stellen schnell und effizient zu besetzen:

  • Individuelle Beratung: Unser Arbeitgeberservice bietet Ihnen persönliche, kompetente Unterstützung.
  • Passende Mitarbeitende finden: Wir vermitteln Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die zu Ihrem Unternehmen passen.
  • Stelleninserate kostenlos veröffentlichen: Erreichen Sie mit Ihrer Anzeige im Job-Room die richtigen Bewerberinnen und Bewerber.
  • Fördermöglichkeiten optimal nutzen: Wir beraten Sie zu Unterstützungsangeboten der Arbeitslosenversicherung speziell für Arbeitgebende.
  • Effiziente Rekrutierung: Profitieren Sie von gezielter Unterstützung bei der Suche und Qualifizierung von Fachkräften.

Wie unterstützt Sie das RAV bei der Stellenbesetzung?

Bei unseren Vorschlägen von Kandidatinnen und Kandidaten hat Qualität oberste Priorität!

  • Innerhalb von drei Arbeitstagen erhalten Sie Informationen darüber, ob passende Dossiers vorhanden sind und erhalten die entsprechenden Kandidatenprofile.
  • Sie können frei entscheiden, ob Sie unsere Vorschläge weiterverfolgen. Nehmen Sie direkt mit der passenden Kandidatin oder dem passenden Kandidaten Kontakt auf.
  • Teilen Sie uns in jedem Fall mit, welche Kandidatinnen und Kandidaten Sie als geeignet erachten und gegebenenfalls zu einem Gespräch einladen.

Profitieren Sie vom Job-Room

Als Arbeitgebende haben Sie die Möglichkeit, auf Job-Room kostenfrei Stelleninserate zu veröffentlichen und geeignete Mitarbeitende zu finden. Nutzen Sie ihn auch, um die gesetzliche Stellenmeldepflicht schnell und einfach erfüllen.

Stellenmeldepflicht – Was Sie wissen sollten

Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber müssen offene Stellen in Berufsarten mit einer schweizweiten Arbeitslosenquote von mindestens 5 Prozent dem RAV melden. Diese Stellen dürfen während fünf Arbeitstagen nicht öffentlich publiziert werden. In dieser Zeit sind sie nur für die beim RAV registrierten Stellensuchenden zugänglich. Die Stellensuchenden erhalten so einen zeitlichen Vorsprung im Bewerbungsverfahren.

Häufig gestellte Fragen zur Stellenmeldepflicht

Alle Berufe in den Berufsarten mit einer Arbeitslosigkeit von mehr als 5 Prozent sind meldepflichtig.

Prüfen Sie mit dem Check-Up-Tool des SECO, ob Ihre Vakanz meldepflichtig ist.

Offene Stellen sind uns zu melden – einfach und schnell online im Job-Room.

Bei einem detaillierten Anforderungsprofil können wir Ihnen gezielt passende Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen.

Die Meldepflicht fällt weg, wenn:
  • Sie als Arbeitgeber selbst beim RAV registrierte Kandidatinnen und Kandidaten finden und anstellen.
  • eine Stelle mit einer Person besetzt wird, die seit mindestens 6 Monaten im Unternehmen arbeitet.
  • die Anstellung maximal 14 Kalendertage dauert.

Als Reaktion auf die «Masseneinwanderungsinitiative» wurde 2018 in der Schweiz eine Stellenmeldepflicht eingeführt. Sie regelt die Meldepflicht offener Stellen in Berufen mit hoher Arbeitslosigkeit an das RAV, um inländischen Arbeitskräften einen Bewerbungsvorsprung zu verschaffen.

Noch offene Fragen?