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Die Ausübung einer gewerbsmässigen gastgewerblichen Tätigkeit und der Kleinhandel mit gebrannten Wassern bedürfen im Kanton St.Gallen eines Patents, das entweder für einen Betrieb oder für einen Anlass erteilt wird. Zuständig für den Vollzug der Gastwirtschaftsgesetzgebung und damit auch für die Patenterteilung ist die politische Gemeinde, auf deren Gebiet sich der Gastwirtschaftsbetrieb befindet oder der Anlass durchgeführt wird.

Folgende Tätigkeiten gelten als gastgewerblich und fallen deshalb unter die Patentpflicht: 

  • die Abgabe alkoholischer Getränke zum Genuss an Ort und Stelle
  • die Abgabe von Speisen und alkoholfreien Getränken zum Genuss an Ort und Stelle, wenn der Betrieb wenigstens sechs Steh- oder Sitzplätze hat
  • die Durchführung von Veranstaltungen, an denen mitgebrachte und angelieferte Speisen und Getränke konsumiert werden.

Rund um das Patent

Kurs und Prüfung in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention

Eine Voraussetzung für den Erhalt eines Patents ist der Nachweis von Kenntnissen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention. Um diesen Nachweis zu erbringen, kann unter anderem eine Prüfung abgelegt werden.

Zuständig für die Durchführung von Kursen und Prüfungen in Lebensmittelhygiene und Suchtprävention ist Gastro St.Gallen (Kantonalverband für Hotellerie und Restauration) und die Schweizer Gastronomiefernschule (Bern). 

Informationen über Kurstermine und -gebühren, Kursinhalte, Prüfungstermine und -gebühren sowie Anmeldungen zu Kursen und Prüfungen sind auf folgenden Webseiten und Telefonnummern erhältlich:


Der Prüfungsstoff kann in einem (fakultativen) Kurs bei GastroSt.Gallen in einem Kurs vor Ort, bei der Schweizer Gastronomiefernschule in einem Online-Kurs - oder auch im Selbststudium erarbeitet werden. Die Prüfung umfasst folgende beiden Fächer:

Bei offenen Fragen wenden Sie sich bitte an die zuständige politische Gemeinde. Weitere Informationen rund um das Gastgewerbe (wie z.B. Berufsbildung, Stellen, Rechtsauskünfte usw.) sind bei den entsprechenden Branchenverbänden erhältlich.

Die massgebenden Erlasse finden Sie unter folgenden Links:


Noch offene Fragen?

Die örtlich zuständige politische Gemeinde.