Hier finden Sie sämtliche Publikationen zu Themen des Amts für Wirtschaft und Arbeit. Dazu zählen Medienmitteilungen, unser zweimal jährlich erscheinendes Magazin "wirtschaft+arbeit" sowie das Konjunkturbarometer.
Medienmitteilungen und News
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht über sämtliche Medienmitteilungen des Kantons St.Gallen sowie weiterer News zu Themen, die das Amt für Wirtschaft und Arbeit betreffen.
Magazin "wirtschaft+arbeit"
Das Magazin «wirtschaft+arbeit» des AWA erscheint jeweils im Frühjahr und Herbst und wird an interessierte Unternehmerinnen und Unternehmer verschickt. Jede Ausgabe ist einem aktuellen Schwerpunktthema gewidmet und beleuchtet darüber hinaus die vielseitigen Dienstleistungen unseres Amts.
Frühere Ausgaben
Hier finden Sie die vollständige Sammlung früherer Hefte aus unserem Amt.
Das letzte Arbeitsmagazin wurde im Mai 2008 gedruckt, bevor es durch das Magazin «arbeit+wirtschaft» abgelöst wurde. Mit der Gründung des Amts für Wirtschaft und Arbeit wurde das Magazin schliesslich in «wirtschaft+arbeit» umbenannt.
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AWA-Barometer
Das AWA-Barometer gibt Einblick in wichtige Kennzahlen aus allen Bereichen des AWA. Es leitet daraus einen Trend für die zukünftige Entwicklung der St.Galler Wirtschaft ab. Die einzelnen Themen werden, je nach Datenverfügbarkeit, monatlich, quartalsweise oder jährlich aktualisiert. Die Gesamteinschätzung wird zweimal jährlich, gleichzeitig mit dem Magazin «wirtschaft+arbeit», aktualisiert.
Die Arbeitslosigkeit ist im letzten Viertel 2023 stärker als erwartet gewachsen und dürfte im neuen Jahr weiter zunehmen, aber nicht mehr im gleichen Mass. Eine ansteigende Tendenz zeigen die Voranmeldungen zur Kurzarbeit sowie die angekündigten Massenentlassungen. Der Bedarf an ausländischen Fachkräften bleibt hoch, ebenso die Zahl der kurzfristig meldepflichtigen Arbeitnehmenden. Die industriellen und gewerblichen Baugesuche sind stabil geblieben. Zugenommen hat die Zahl der durch unterstütze Expansionen neu geschaffenen Arbeitsplätze. Diese Beobachtungen sind Zeichen einer von Unsicherheiten geprägten wirtschaftlichen Lage, in der die Unternehmen versuchen, das vorhandene Personal wenn möglich zu behalten.
Der Anteil der Abmeldungen aus der Arbeitslosigkeit mit Stelle hat sich in der Beobachtungsperiode bei einem Wert zwischen 55 und 60 Prozent eingependelt, unabhängig von der absoluten Zahl der Stellensuchenden. Im Zuge der Corona-Krise ist der Wert Ende April 2020 auf unter 50 Prozent gesunken, danach aber stark angestiegen. Der sehr tiefe Wert Ende 2022 war auf die hohe Zahl an Aussteuerungen im November zurückzuführen, die wiederum eine Folge der zeitweiligen Aussetzung derselben im Zuge der Corona-Pandemie waren. Seit 2023 haben sich die Werte wieder eingependelt.
Die Zahl der Betriebe, die wegen geplanter Massenentlassungen eine Meldung ans AWA gemacht haben, war 2015 gegenüber dem Vorjahr stark angestiegen. Die Gründe waren vielfältig, die Frankenstärke war nur einer davon. Viele Firmen gaben als Grund den generell gestiegenen Kostendruck an. Danach haben sich die Meldungen zurückgebildet. 2019 war eine Zunahme festzustellen gewesen, zuletzt ist die Zahl der gemeldeten Fälle wieder gesunken und bis 2021 tief geblieben. Dabei mag die stark ausgebaute Kurzarbeitsentschädigung eine Rolle gespielt haben. 2022, 2023 und im ersten Quartal 2024 ist ein deutlicher Anstieg festzustellen, der sich in der Folge wieder abgeschwächt hat.
Die Zahl der Voranmeldungen zur Kurzarbeit lag bis zum Beginn der Corona-Krise auf einem tiefen Stand. 2020 sind die Voranmeldungen explodiert und haben Ende April 2020 einen Wert über 100'000 erreicht, was annähernd einem Drittel der Beschäftigten im Kanton St.Gallen entsprach. Seit Sommer 2022 hat sie wieder den Stand von vor der Pandemie erreicht aktuell und ist in letzter Zeit angestiegen, auf aktuell um 2'000 Mitarbeitende. Der kürzliche Anstieg könnte ein Anzeichen einer konjunkturellen Abschwächung sein. Allerdings ist nicht auszuschliessen, dass durch die positiven Erfahrungen während der Pandemie die Schwelle zur Einreichung von Kurzarbeitsgesuchen gesunken ist.
Detaillierte Informationen dazu finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal.
Durch die Begleitung und Unterstützung von ansässigen Unternehmen werden Arbeitsplätze gesichert und neue geschaffen. Die durch die Standortförderung unterstützten und begleiteten Expansionen haben, gemäss Rückmeldungen der beteiligten Firmen, in den letzten zehn Jahren über 43000 neue Arbeitsplätze im Kanton geschaffen. Überdies wird jeweils eine vierstellige Zahl von Arbeitsplätzen gesichert. Weil diese Zahl teilweise durch Einzelfälle beeinflusst wird, kann sie von Jahr zu Jahr stark schwanken und wird daher nicht gesondert ausgewiesen. Trotz der wirtschaftlichen Verwerfungen durch die Corona-Pandemie lagen die Werte für das Jahr 2020 im Rahmen der Vorjahre. In Jahren 2021 bis 2022 zeigte sich ein deutlicher Rückgang bei der Anzahl der Expansionen. Die Zahl der neuen Arbeitsplätze hat sich nach der Baisse von 2021 wieder aufgefangen und erreichte 2023 sogar fast 600.
Grafik unterstützte Expansionen
Die Zahl der durch Ansiedlungen jeweils in ihrem ersten Geschäftsjahr neu geschaffenen Arbeitsplätze war im Beobachtungszeitraum starken Schwankungen unterworfen. Nach zwei rückläufigen Jahren war die Tendenz 2015 wieder ansteigend. Seit 2016 haben die Werte den vorherigen Stand nicht mehr erreicht. Erstaunlicherweise lagen die Werte in den Corona-Jahren 2020 und 2021 höher als davor und danach.
Meldepflichtige Arbeitnehmende sind Personen aus den EU- und EFTA-Staaten, die im Verlauf eines Jahres nicht mehr als 90 Tage in der Schweiz arbeiten. Sie brauchen keine Aufenthaltsbewilligung, müssen jedoch den Arbeitsmarktbehörden mit Angabe der Arbeitstage gemeldet werden. Ihre Zahl ist nach dem Wegfall der Vorrangprüfung für EU-8-Staatsangehörige am 1. Mai 2011 mit grossen saisonalen Schwankungen zuerst angestiegen, seit Anfang 2013 aber recht stabil. Im Zuge der Coronakrise ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen. Im Mittel bewegen sich die Werte der Jahre 2020 und 2021 auf einem ähnlichen Niveau. 2022 ist ein Anstieg zu verzeichnen, der sich 2023 verstärkt hat. Die Werte des Jahres 2024 liegen meist unter dem Vorjahresniveau.
Parallel dazu hat sich die Zahl der Arbeitstage entwickelt. Die durchschnittlichen monatlichen Arbeitstage pro Meldepflichtigen sind sehr konstant. Sie bewegen sich zwischen 10 und 15 Tagen. Gezählt wird jede Person, die während eines Monats für eine Arbeitstätigkeit gemeldet worden ist, auch wenn letztere bereits in einem früheren Monat begonnen hat oder darüber hinaus andauert.
Grafik meldepflichtige Arbeitnehmende
Angehörige von Drittstaaten erhalten nur ausnahmsweise eine Bewilligung, um in der Schweiz zu arbeiten, falls sich im Inland oder aus einem EU/EFTA-Staat (bis 2022 mit Ausnahme von Kroatien) nachweisbar keine geeignete Person finden lässt. Wegen des Wegfalls der arbeitsmarktlichen Vorrangprüfung der EU-8-Staaten im Mai 2011 ist die Gesuchszahl gesunken und stieg bis Ende 2015 mit Schwankungen leicht an. Seit dem 1. Juni 2016 gilt für Rumänien und Bulgarien die volle Freizügigkeit. Staatsangehörige dieser Länder brauchen keine Bewilligung mehr. Ein leichter Rückgang setzte allerdings bereits anfangs 2016 ein. 2016 bis 2018 sind die Werte dann relativ stabil geblieben, seit Anfang 2019 wieder gesunken. Im Zuge der Coronakrise und der damit verbundenen Grenzschliessungen ist der Wert im zweiten Quartal 2020 stark zurückgegangen und stieg seither langsam wieder an. Seit Juni 2022 werden mit zeitweise mehr als 300 Bewilligungen vergleichsweise sehr hohe Werte erreicht. Dieser ist auf vermehrte Bewilligungen für Staatsangehörige der Ukraine mit Schutzstatus S zurückzuführen. Dieser Trend hat sich seit 2023 etwas abgeschwächt.
Grafik Bewilligungsgesuche Drittstaaten
Die Jahrestotale der industriellen und gewerblichen Baugesuche, die durch das AWA geprüft werden, sind seit 2012 ziemlich konstant. 2013 hat sich ein beträchtlicher Anstieg ergeben, der vor allem auf die gewerblichen Planbegutachtungen zurückzuführen war. Dies ist aber eine Ausnahme geblieben. 2014 und 2015 lagen die Werte wieder auf dem Niveau vor 2013. 2016-2019 war eine leichte Zunahme zu verzeichnen, seither hat ein Rückgang stattgefunden.
Grafik industrielle und gewerbliche Baugesuche
Die Zahl der kurzen, befristeten Bewilligungen für Sonntags- und Nachtarbeit lag 2011 bis 2017 bei rund 600. 2013 bis 2017 gab es jeweils im vierten Quartal feiertagsbedingt markante Ausreisser nach oben. Weil auf den 1. Januar 2018 die entsprechende Verordnung angepasst wurde, blieb diese Abweichung in den Folgejahren aus. 2018 bis 2021 wurden jährlich zwischen 300 und 400 Sonderbewilligungen erteilt, 2022 waren es deutlich weniger, 2023 wieder etwas mehr, insbesondere in den zweiten Jahreshälfte. 2024 ist ein leichter Anstieg feststellbar.
Grafik Bewilligungen Nacht- und Sonntagsarbeit
Grundsätze und Methodik des Barometers
Gewisse Kennzahlen werden aus gesetzlichen Gründen erhoben und werden teilweise auch in öffentlichen Statistiken ausgewiesen oder an Amtsstellen im Kanton oder beim Bund weitergeleitet und dort verarbeitet. Vereinzelt werden Werte zu internen Controlling-Zwecken erhoben. Unterschiedlich ist auch die Häufigkeit der Aktualisierung. Sie reicht von monatlich bis jährlich.
Die Kennzahlen werden von der Fachstelle für Statistik des Kantons St.Gallen (FfS-SG) aufgearbeitet. Die Verantwortung für die Kennwerte mit Quelle "AWA-SG" liegt beim AWA.
Die nachfolgenden Unterkapitel informieren über den methodischen Hintergrund der einzelnen Kennzahlen.
- Abmeldungen mit Stelle
Gezählt werden Stellensuchende, die sich vom RAV abmelden und als Abmeldegrund den Antritt einer festen oder temporären Stelle melden. Ein steigender Anteil deutet auf eine verbesserte konjunkturelle Situation hin. Der Prozentsatz Abmeldungen mit Stelle wird eher etwas unterschätzt, weil Stellensuchende, die sich abmelden, ohne einen Grund zu nennen, als "nicht bekannt" gezählt werden.
Quelle: SECO/AVAM
Aktualisierung im AWA-Barometer: monatlich - Meldungen zu Massenentlassungen
Gemäss Obligationenrecht und kantonalen Weisungen müssen Firmen, die aus wirtschaftlichen Gründen zehn oder mehr Personen entlassen wollen, dies der kantonalen Amtsstelle melden. Eine starke Häufung solcher Meldungen deutet in der Regel auf eine konjunkturelle Verschlechterung hin, ein Sinken auf eine Verbesserung, weil nur zahlenmässig bedeutende Entlassungen erfasst werden. Massenentlassungen führen nicht in allen Fällen zu tatsächlichen Entlassungen, da auch Änderungskündigungen dem AWA gemeldet werden müssen.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Voranmeldungen für Kurzarbeit
Methodische Hintergrundinformationen zu dieser Kennzahl finden Sie auf dem kantonalen Statistikportal.
- Unterstützte Expansionen bestehender Unternehmen
Die Kennzahl gibt an, wie viele Arbeitsplätze durch die begleiteten und unterstützten Expansionsprojekte gesichert und wie viele durch die Projekte neu geschaffen werden.
Die Informationen zur Zahl der Arbeitsplätze werden nach Abschluss der Projekte bei den Unternehmen erhoben. Sie beziehen sich auf das Jahr des Projektabschlusses.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich - Ansiedlungen neuer Unternehmen
Diese Kennzahl umfasst die Zahl der Firmen, die im Falle einer Ansiedlung die Dienste des Kantons in Anspruch nehmen, und die dabei geschaffenen Arbeitsplätze. Sie ist einerseits ein Indikator für die Attraktivität des Kantons als Wirtschaftsstandort, andererseits auch für die Nachhaltigkeit der geschaffenen Arbeitsplätze.
Zahlen über Arbeitsplätze neuer Ansiedlungen sind ab 2005 vorhanden, über Veränderungen bei den bestehenden Ansiedlungen seit 2011. Bei grösseren Firmen wird häufiger, aber in der Regel nicht jährlich, nachgefragt oder die Zahlen werden aus anderen Quellen erhoben. Bei kleineren Firmen werden die Zahlen situativ nachgeführt. Die ausgewiesenen Werte können also von den realen nach oben oder unten abweichen. Das AWA-SG rechnet mit einer Fehlerquote von wenigen Prozenten.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: jährlich
- Meldepflichtige Arbeitnehmende
Meldepflichtig sind EU- und EFTA-Angehörige, die als entsandte Arbeitnehmer, als selbständige Dienstleistungserbringer oder als Arbeitnehmer mit Stellenantritt bei einem schweizerischen Arbeitgeber bis maximal 90 Tage pro Kalenderjahr oder max. 3 Monate in der Schweiz arbeiten. Längere Aufenthalte sind bewilligungspflichtig.
EFTA-Mitglieder sind Norwegen, Island und Liechtenstein. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichs gelten spezielle Bestimmungen.
Dargestellt sind die provisorischen Monatswerte. Die Fachstelle für Statistik erhält jeweils auf das Jahresende die revidierten Gesamttotale, aber nicht die einzelnen Monatswerte. Die Korrekturen sind aber gering und liegen in der Regel bei wenigen Prozent.
Staatsangehörige aller EU- und EFTA-Staaten geniessen die volle Personenfreizügigkeit. Dies bedeutet, dass für die Erwerbstätigkeit in der Schweiz bis 90 Tage pro Kalenderjahr eine Meldepflicht und für über 90 Tage eine Bewilligungspflicht besteht. Bei Vorliegen eines Arbeitsvertrags besteht Anspruch auf die Bewilligungserteilung. Das Bewilligungsverfahren läuft nur noch über das Migrationsamt. Eine arbeitsmarktliche Prüfung (Vorrang, Lohn- und Arbeitsbedingungen, Qualifikationen, Kontingente) durch das Amt für Wirtschaft und Arbeit findet nicht mehr statt.
Quelle: Bundesamt für Migration
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Bewilligungsgesuche für Angehörige von Drittstaaten
Als Drittstaaten gelten alle Staaten ohne die EU und EFTA-Staaten. Für Staatsangehörige des Vereinigten Königreichts gelten spezielle Bestimmungen, ebenso für solche der Ukraine. Bei den Bewilligungen kann es sich um Kurzaufenthalts- und Jahresaufenthaltsbewilligungen handeln.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Industrielle und gewerbliche Baugesuche
Plangenehmigungen und Planbegutachtungen finden im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens statt. Baugesuche für Vorhaben, von denen Arbeitnehmende betroffen sind, z.B. Industrie- und Gewerbebauten, werden durch das Arbeitsinspektorat geprüft. Verfügungen zu einem Industriebau heissen Plangenehmigung, Stellungnahmen zu einem Gewerbebau Planbegutachtung. Diese Unterscheidungen sind im Arbeitsgesetz definiert.
Auch wenn sie nicht alle Baugesuche umfasst, können Veränderungen dieser Kennzahl Hinweise in Bezug auf kommende Entwicklungen in der Bauwirtschaft geben.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise - Arbeitszeitbewilligungen
Gemeint sind Gesuche, die eine Abweichung von den Arbeitszeitregelungen gemäss Arbeitsgesetz zum Inhalt haben. Dabei wird meist um die Bewilligung von Arbeitseinsätzen in der Nacht oder an Sonntagen nachgesucht. Je nach Art des Gesuchs ist für die Bewilligung der Bund oder der Kanton zuständig. Letzterer erteilt Bewilligungen für kurze, befristete Arbeitseinsätze
Die Einflussfaktoren sind schwer zu bestimmen. Vor allem spielen die Lage von Fest- und Feiertagen im Kalender, Betriebsstörungen, Zusatzaufträge und saisonale Schwankungen eine Rolle.
Quelle: AWA-SG
Aktualisierung im AWA-Barometer: quartalsweise
Konjunkturboard Ostschweiz
Im Auftrag des Amts für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen, der St.Galler Kantonalbank, der IHK St.Gallen-Appenzell sowie der IHK Thurgau betreibt das Konjunkturboard Ostschweiz eine quartalsweise durchgeführte Analyse zur konjunkturellen Entwicklung in der Kernregion Ostschweiz mit den Kantonen St.Gallen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden und Thurgau. Im Rahmen der Analyse werden verschiedene Branchen vertieft analysiert und eine Einschätzung zur aktuellen Verfassung der Ostschweizer Wirtschaft entwickelt.
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Adrian Schumacher
Amt für Wirtschaft und Arbeit
Unterstrasse 22
9001 St.Gallen