Als Konsument vertrauen Sie darauf, dass die Warenmengen, die Sie kaufen und für die Sie bezahlen, korrekt gemessen sind. Mit dem Messwesen sorgen wir für korrekte Masse und Gewichte.
Kantonale Aufsicht
Der Bund regelt das gesetzliche Messwesen. Er bestimmt, wie die gesetzlich geregelten Messmittel wie Waagen in Verkaufslokalen, Volumenmessmittel bei Tankzapfsäulen, Raummasse bei Ausschankgefässen in Restaurants usw. in Verkehr gebracht werden dürfen. Weiter hat er geregelt, dass Messmittel dreifach kontrolliert werden: durch die Marktüberwachung, die Prüfung der Messbeständigkeit (beispielsweise durch Nacheichung) und die Nachschau. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Eidgenössischen Institutes für Metrologie (METAS).
Im Kanton St.Gallen ist das Amt für Wirtschaft und Arbeit für den Vollzug und die Aufsicht über das Messwesen zuständig.
Jede Gemeinde im Kanton St.Gallen ist einem der vier Eichkreise zugeordnet.
Eichkreis SG+1: Andwil, Gaiserwald, Gossau, Häggenschwil, Muolen, Niederbüren, Niederhelfenschwil, Oberbüren, St.Gallen, Waldkirch, Wil, Wittenbach, Zuzwil
Eichkreis SG+2: Bütschwil-Ganterschwil, Degersheim, Ebnat-Kappel, Flawil, Jonschwil, Kirchberg, Lichtensteig, Lütisburg, Mosnang, Neckertal, Nesslau, Oberuzwil, Uzwil, Wattwil, Wildhaus-Alt St.Johann
Eichkreis SG+3: Amden, Bad Ragaz, Benken, Buchs, Eschenbach, Flums, Gams, Gommiswald, Grabs, Kaltbrunn, Mels, Pfäfers, Quarten, Rapperswil-Jona, Sargans, Schänis, Schmerikon, Sennwald, Sevelen, Uznach, Vilters-Wangs, Walenstadt, Wartau, Weesen
Eichkreis SG+4: Altstätten, Au, Balgach, Berg, Berneck, Diepoldsau, Eggersriet, Eichberg, Goldach, Marbach, Mörschwil, Oberriet, Rebstein, Rheineck, Rorschach, Rorschacherberg, Rüthi, St. Margrethen, Steinach, Thal, Tübach, Untereggen, Widnau
Wer im Geschäftsverkehr Messmittel verwendet, hat folgende Pflichten:
- jedes neu in Betrieb genommenen Messmittels melden
- technische Dokumentationen und die Konformitätserklärung des Herstellers, die zum Messmittel gehören, aufbewahren
- dafür sorgen, dass das Messmittel den gesetzlichen Vorschriften entspricht
- Nacheichung fristgerecht durchführen
Wenn Sie ein neues Messmittel für den Verkauf von Waren erworben haben, sind Sie verpflichtet, dies dem zuständigen Eichamt zu melden. Dies gilt ebenfalls für Abgasmessgeräte, nicht jedoch für Ausschankgefässe und Trinkgläser.
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Dr. iur. Anne Kneer
Leiterin Arbeitsbedingungen