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Wer Konsumkredite gewährt oder vermittelt, benötigt dazu grundsätzlich eine Bewilligung. Was Konsumkredite sind und wie Sie zu einer Bewilligung kommen, sehen Sie hier.

Der Begriff Konsumkredit bezeichnet allgemein einen Kredit, der zum privaten Konsum verwendet wird. Ein Konsumkredit dient zum Beispiel dem Kauf von Autos, Möbeln oder Elektronik. 

Von Konsumkredit redet man in der Schweiz vor allem im Zusammenhang mit dem Konsumkreditgesetz (KKG). Gemeint ist dann ein Kredit, der unter die Kriterien des KKG fällt und den Bestimmungen des KKG unterliegt. 

Als Konsumkredite nach KKG gelten in der Schweiz Kredite an Privatpersonen in der Höhe zwischen 500 und 80'000 Franken, die eine Laufzeit von mehr als 3 Monaten haben. 

Privatkredite mit einer Laufzeit von höchstens 3 Monaten, unter 500 Franken oder über 80'000 Franken gelten nicht mehr als Konsumkredite. 

Ebenso fallen Geschäftskredite (Firmenkredite) unabhängig von ihrer Höhe und Laufzeit nicht unter das KKG. 

Konsumkredite gibt es in der Schweiz als Barkredite, Teilzahlungsverträge (zum Beispiel im Rahmen von Kreditkarten-Krediten), Festkredite, Kontokorrent-Kredite (Überziehungskredite) und Leasing-Verträge.

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Konsumkredite

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