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Die Teilnahme am schweizerischen Arbeitsmarkt richtet sich grundsätzlich nach der Staatsangehörigkeit und dem Aufenthaltszweck.

Ihre Staatsangehörigkeit und der Zweck des Aufenthaltes in der Schweiz entscheiden darüber, ob Sie in der Schweiz arbeiten dürfen. Wenn Sie die Zulassung erhalten, müssen Sie sich an die orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen halten.

Erwerbstätigkeit von EU/EFTA-Staatsangehörigen

Erwerbstätigkeit von Drittstaatsangehörigen

Erwerbstätigkeit

Ausländische Staatsangehörige, die zum Zweck der Erwerbstätigkeit in die Schweiz einreisen, benötigen für die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit eine ausländerrechtliche Bewilligung. 

Wird ein Aufenthalt zur Erwerbstätigkeit in der Schweiz beabsichtigt, so ist vor der geplanten Einreise in die Schweiz durch den Arbeitgeber das Gesuchsformular A1 beim Migrationsamt einzureichen oder ein Antrag via Online-Schalter zu stellen.

Kurzaufenthaltsbewilligung

Für Ausländerinnen und Ausländer, die sich weniger als ein Jahr für einen bestimmten Zweck in der Schweiz aufhalten, kann das Migrationsamt eine Kurzaufenthaltsbewilligung (L) ausstellen.

Aufenthaltsbewilligung

Die Aufenthaltsbewilligung (B) ist auf ein Jahr befristet und kann erteilt werden, wenn ein überjähriger oder unbefristeter Arbeitsvertrag vorliegt.

Erwerbstätigkeit im Asylbereich

Das Gesuchsformular: Gesuch_Ausländerbewilligung A1 ist beim Einwohneramt der Wohnsitzgemeinde einzureichen.

Staaten mit Spezialregelung

Erwerbstätigkeiten Au-pair - Praktikum - Betreuung und Pflege in Privathaushalten

Nebenerwerb bei Studium und Au-pair-Aufenthalt

Noch offene Fragen?

Arbeitsmarkt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen