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Wie Sie als Anbieter von Risikoaktivitäten zu einer Bewilligung für den Kanton St.Gallen kommen, erfahren Sie hier.

Das Bundesgesetz über das Bergführerwesen und Anbieten weiterer Risikoaktivitäten dient dem Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten, die kommerzielle Angebote im Berg- und Schneesport sowie im Risikobereich nutzen.

Was fällt unter die Bewilligungspflicht?

Die Kantone sind für den Vollzug des Bundesgesetzes über das Bergführerwesen und weitere Risikoaktivitäten zuständig. Das gewerbsmässige Anbieten einer der folgenden Aktivitäten ist für natürliche Personen sowie für juristische Personen und Einzelunternehmungen bewilligungspflichtig:

  • Hochtouren in allen Schwierigkeitsgraden
  • Alpinwandern ab Schwierigkeitsgrad T4
  • Ski- und Snowboardtouren oberhalb der Waldgrenze in allen Schwierigkeitsgraden
  • Schneeschuhtouren oberhalb der Waldgrenze ab Schwierigkeitsgrad WT3
  • Variantenabfahrten (mit Bergbahnen erschlossene Abfahrten ausserhalb des Verantwortungsbereichs der Betreiber von Skilift- und Seilbahnanlagen) oberhalb der Waldgrenze ab Schwierigkeitsgrad WS
  • Begehen von Klettersteigen
  • Eisfall- und Steileisklettern
  • Felsklettern ausserhalb von Klettergärten und künstlichen Anlagen und mit mehr als einer Seillänge
  • Canyoning (Begehen von Bachbetten mit beschränkten Ausstiegsmöglichkeiten, wofür das Schwimm- oder Klettertechniken erforderlich sind)
  • River-Rafting und Wildwasserfahren auf Fliessgewässern ab Schwierigkeitsgrad Wildwasser III
  • Bungee-Jumping (ausgenommen bei bewilligten Schaustellern)

Wie gehen Sie vor?

Inhaberinnen oder Inhaber eines eidgenössischen Fachausweises nach Art. 43 des Berufsbildungsgesetzes oder eines vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation als gleichwertig anerkannten ausländischen Fähigkeitsausweises beantragen die Bewilligung für die gewerbsmässige Ausübung des von ihnen erlernten Berufes:

  • Bergführerinnen oder Bergführer (mit oder ohne Zusatz für die Durchführung von Canyoning)
  • Bergführer-Aspirantinnen oder -Aspiranten (mit oder ohne Zusatz für die Durchführung von Canyoning)
  • Kletterlehrerinnen oder Kletterlehrer (mit oder ohne Zusatz zur Begehung von Klettersteigen)
  • Schneesportlehrerinnen oder Schneesportlehrer
  • Wanderleiterinnen oder Wanderleiter (mit oder ohne Zusatz zum Führen von Alpintouren T4)
  • Leiterinnen und Leiter Wildwasserfahrten

Juristische Personen und Einzelunternehmen beantragen die Bewilligung für die Aktivitäten, für die sie zertifiziert worden sind.

Weitere Informationen und Grundlagen finden Sie auf der Internetseite des Bundesamts für Sport.

Noch offene Fragen?

Amt für Wirtschaft und Arbeit

Risikoaktivitäten

Unterstrasse 22
9001 St.Gallen