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Für die Arbeit in der Nacht oder am Sonntag sowie für den ununterbrochenen Betrieb benötigen Sie eine Arbeitszeitbewilligung. Für Bewilligungen bis sechs Monate sind wir als kantonales Arbeitsinspektorat zuständig, für dauernde oder regelmässig wiederkehrende Bewilligungen der Bund (SECO).

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