Logo Kanton St.Gallen

Bei der Erwerbstätigkeit von Asylsuchenden N gelten bestimmte Zulassungskriterien.

Voraussetzung für Erwerbstätigkeit

  • Wohnsitz im Kanton St.Gallen
  • Gesuch eines Arbeitgebers
  • Einhaltung des Inländervorrangs
  • Einhaltung der orts- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen

Weitere Möglichkeiten

Asylsuchende N haben neben einer regulären Erwerbstätigkeit folgende Möglichkeiten, arbeitstätig zu sein:

  • Wirtschaftlich orientierter Arbeitseinsatz
  • Gemeinnütziger Arbeitseinsatz
  • Vorlehre für unbegleitete minderjährige Asylsuchende

Achtung

  • Auch Teilzeitpensen und Stellenwechsel sind bewilligungspflichtig.
  • Erfolgt ein negativer Asylentscheid, fällt die Bewilligung mit Ablauf der Ausreisefrist dahin.
  • Bei einer Anerkennung als Flüchtling oder als vorläufig aufgenommene Person ist die Erwerbstätigkeit lediglich zu melden.
  • Die Stellenmeldepflicht muss für die entsprechenden Branchen und Berufe eingehalten sein.

Häufig gestellte Fragen

Noch offene Fragen?

Arbeitsmarkt

Davidstrasse 35
9001 St.Gallen