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Den Gemeinden obliegt der Vollzug der LSV hinsichtlich Schiessanlagen (Anhang 7 LSV).

Bei bestehenden Schiessanlagen stellt sich häufig das Problem der Sanierung. Sanierungen von Schiessanlagen sind durch ein Baugesuch einzuleiten. 

 

Aufgaben der Gemeinde

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Amt für Umwelt AFU

Lämmlisbrunnenstrasse 54
9001 St.Gallen

Öffnungszeiten

08.00 - 12.00
13.30 - 17.00