Vereine, Stiftungen und übrige juristische Personen unterliegen grundsätzlich nach Art. 70 Abs. 1 Bst. b StG der Steuerpflicht. Ausnahmen begründen juristische Person mit öffentlichen oder gemeinnützigen Zwecken oder juristische Personen, die kantonal oder gesamtschweizerisch Kultuszwecke verfolgen (Art. 80 StG).
Die Gewinn- und Kapitalsteuersätze variieren bei den unterschiedlichen Rechtsformen. Besondere Besteuerungslimiten kommen neu seit dem 01.01.2018 bei juristischen Personen mit ideellem Zweck (siehe Link) zur Anwendung.
Vereine
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG).
Tarife ab 01.01.2023
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 292%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2022
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 297%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2021
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 302%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2019
Kanton Steuersatz: 3.75% (Art. 95 Abs. 1 StG)
ACHTUNG: Keine Besteuerungslimite (Art. 95 Abs. 2 StG ist nicht mehr anwendbar)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2018
Kanton Steuersatz: Tarif für alleinstehende natürliche Person aufgrund Art. 50 Abs. 1 und 2 StG i.V. mit Art. 95 Abs. 1 StG; Steuersatz beträgt wenigstens 3%.
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter Fr. 10'000.- liegen, werden nicht besteuert (Art. 95 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter Fr. 5'000.- werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital (Art. 96 ff. StG)
Kapital Steuersatz: 0.2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals = einfache Steuer (Art. 99 Abs. 1 Bst. b StG)
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Art. 99 Abs. 2 StG)
Besteuerungslimite: Das Reinvermögen unter Fr. 50'000.- wird nicht besteuert (Art. 99 Abs. 4 StG)
Statutarische Mitgliederbeiträge:
- Mitgliederbeiträge
- Passivbeiträge
- Eintrittsgelder / Aufnahmebeiträge
Mitgliederbeiträge werden bei der Ermittlung des steuerbaren Gewinnes nicht berücksichtigt. (Art. 83 Bst. d StG und Art. 66 Abs. 1 DBG). Alle anderen Erträge sind im Umkehrschluss grundsätzlich steuerbar.
Die Vereine können die zur Erzielung der Gewinne anfallenden Aufwendungen abziehen. Andere Aufwendungen (z.B. Sekretariats- und andere Verwaltungskosten) sind nur insofern vom steuerbaren Gewinn abziehbar, als sie die Summe der Mitgliederbeiträge übersteigen. Art. 84 Abs. 4 StG --> Mitgliederüberschuss.
Stiftungen
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG).
Tarife ab 01.01.2023
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 292%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2022
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 297%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2021
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 302%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2019
Kanton Steuersatz: 3.75% (Art. 95 Abs. 1 StG)
ACHTUNG: Keine Besteuerungslimite (Art. 95 Abs. 2 StG ist nicht mehr anwendbar)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2018
Kanton Steuersatz: Tarif für alleinstehende natürliche Person aufgrund Art. 50 Abs. 1 und 2 StG i.V. mit Art. 95 Abs. 1 StG; Steuersatz beträgt wenigstens 3%.
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter Fr. 10'000.- liegen, werden nicht besteuert (Art. 95 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter Fr. 5'000.- werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital (Art. 96 ff. StG)
Kapital Steuersatz: 0.2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals = einfache Steuer (Art. 99 Abs. 1 Bst. b StG)
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Art. 99 Abs. 2 StG)
Besteuerungslimite: Das Reinvermögen unter Fr. 50'000.- wird nicht besteuert (Art. 99 Abs. 4 StG)
Steuerneutraler Vorgang
Einlagen in das Vermögen von Stiftungen ist nicht der Gewinnsteuer unterstellt. Art. 83 Abs. 1 Bst. d StG. Die Schenkungssteuer kommt je nach Ort des Schenkers zum Tragen.
Übrige juristische Personen
Gewinnsteuer
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG).
Tarife ab 01.01.2023
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 292%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2022
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 297%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2021
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 302%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2019
Kanton Steuersatz: 3.75% (Art. 95 Abs. 1 StG)
ACHTUNG: Keine Besteuerungslimite (Art. 95 Abs. 2 StG ist nicht mehr anwendbar)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2018
Kanton Steuersatz: Tarif für alleinstehende natürliche Person aufgrund Art. 50 Abs. 1 und 2 StG i.V. mit Art. 95 Abs. 1 StG; Steuersatz beträgt wenigstens 3%.
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter Fr. 10'000.- liegen, werden nicht besteuert (Art. 95 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter Fr. 5'000.- werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital (Art. 96 ff. StG)
Kapital Steuersatz: 0.2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals = einfache Steuer (Art. 99 Abs. 1 Bst. b StG)
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Art. 99 Abs. 2 StG)
Besteuerungslimite: Das Reinvermögen unter Fr. 50'000.- wird nicht besteuert (Art. 99 Abs. 4 StG)
Gewinnsteuer
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG).
Tarife ab 01.01.2023
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 292%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2022
Kanton Steuersatz: 2.80% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Kanton Steuerfuss: 297%
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter 5'000.- Franken liegen, werden nicht besteuert (Art. 95ter Abs. 1 StG)
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2021
Kanton Steuersatz: 2.8% (Art. 89 Abs. 1 StG)
Keine Besteuerungslimite
Kanton Steuerfuss: 302%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2019
Kanton Steuersatz: 3% (Art. 94 Abs. 1 StG)
Keine Besteuerungslimite
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital
(Art. 96 ff. StG)
Kapital Steuersatz: 0.2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals = einfache Steuer (Art. 99 Abs. 1 Bst. b StG)
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Art. 99 Abs. 2 StG)
Besteuerungslimite: Das Reinvermögen unter Fr. 50'000.- wird nicht besteuert (Art. 99 Abs. 4 StG)
Gewinnsteuer
Tarife
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG).
Tarife ab 01.01.2023
Kanton Steuersatz: 5.60% (Art. 89 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 292%
Besteuerungslimite: keine
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2022
Kanton Steuersatz: 5.60% (Art. 89 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 297%
Besteuerungslimite: keine
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2021
Kanton Steuersatz: 5.6% (Art. 89 Abs. 2 StG)
Keine Besteuerungslimite (Art. 95 Abs. 2 StG ist nicht mehr anwendbar)
Kanton Steuerfuss: 302%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2019
Kanton Steuersatz: 7.5% (Art. 95 Abs. 2 StG)
ACHTUNG: Keine Besteuerungslimite (Art. 95 Abs. 2 StG ist nicht mehr anwendbar)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter 5'000.- Franken werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Tarife bis 31.12.2018
Kanton Steuersatz: Tarif für alleinstehende natürliche Person aufgrund Art. 50 Abs. 1 und 2 StG i.V. mit Art. 95 Abs. 1 StG; Steuersatz beträgt wenigstens 3%.
Besteuerungslimite: Gewinne, die auf zwölf Monate berechnet unter Fr. 10'000.- liegen, werden nicht besteuert (Art. 95 Abs. 2 StG)
Kanton Steuerfuss: 335%
Direkte Bundessteuer Steuersatz: 4.25% (Art. 71 Abs. 1 DBG)
Besteuerungslimite: Gewinne unter Fr. 5'000.- werden nicht besteuert (Art. 71 Abs. 2 DBG)
Kapitalsteuer
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital (Art. 96 ff. StG).
Kapital Steuersatz: 0.2 ‰ des steuerbaren Eigenkapitals = einfache Steuer (Art., 99 Abs. 1 Bst. b StG)
Anrechnung der Gewinnsteuer an die Kapitalsteuer (Art. 99 Abs. 2 StG)
Besteuerungslimite: Das Reinvermögen unter Fr. 50'000.- wird nicht besteuert (Art. 99 Abs. 4 StG).