Zu den Kapitalgesellschaften zählen AG, GmbH und Genossenschaften.
Rechtliche Grundlagen, Wegleitungen und Praxis
Gegenstand der Gewinnsteuer ist der Reingewinn (Art. 81 ff. StG). Als Ausgangspunkt für die Ermittlung des steuerbaren Reingewinns dient der Saldo der handelsrechtskonformen Jahresrechnung.
Gegenstand der Kapitalsteuer ist das Eigenkapital (Art. 96 ff. StG).
Die Kreisschreiben, Merkblätter und Publikationen der SSK finden sie hier.
Das St. Galler Steuerbuch gibt Ihnen Auskunft über die St. Galler Steuerpraxis.
Hier finden Sie alle wichtigen Hinweise zum Ausfüllen der Steuererklärung.
Mindeststeuer und Steuersätze
Art. 99bis StG-SG
Die Kapitalgesellschaften und die Genossenschaften entrichten ab dem fünften Geschäftsjahr nach der Gründung eine einfache Mindeststeuer von Fr. 250.-, wenn die einfache Gewinn- und Kapitalsteuern zusammen diesen Betrag nicht erreichen.
Hinweis:
Ab 1.1.2020 einfache Mindeststeuer Fr. 100 wird mit dem Steuerfuss multipliziert.
Gewinn: Steuersatz 3.75%, ab 1.1.2020 Steuersatz 2.80%
Kapital: Steuersatz 0.2‰
Steuerfuss: bis 31.12.2019 335%, ab 01.01.2020 302%, ab 01.01.2022 297%,ab 01.01.2023 292%
Holding-, Domizil oder Gemischte Gesellschaften nach Art. 92, 93 und 73 StG. (gültig bis 31.12.2019)
Holdinggesellschaft (Art. 92 StG-SG)
Gewinn: Keine Gewinnsteuer, vorbehalten bleibt die Besteuerung nach Art. 92 Abs. 2 StG-SG
Kapital: 0.01 Promille, wenigstens CHF 300 (mindestens die Mindeststeuer nach Art. 99bis StG-SG)
Gewinnsteuer wird an Kapitalsteuer angerechnet.
Domizilgesellschaft (Art. 93 StG-SG)
Gewinn: Ordentlicher Steuersatz auf Gewinnanteil Schweiz
Kapital: 0.01 Promille, wenigstens CHF 300 einfache Steuer (mindestens jedoch die Mindeststeuer nach Art. 99bis StG-SG)
Gewinnsteuer wird an Kapitalsteuer angerechnet.
Gemischte Gesellschaft (Art. 73 StG-SG)
Gewinn: Ordentlicher Steuersatz auf Gewinnanteil Schweiz
Kapital: 0.2 Promille auf Schweizer Kapital, wenigstens die Mindeststeuer nach Art. 99bis StG-SG Gewinnsteuer wird an Kapitalsteuer angerechnet
Gesellschaften mit besonderem Steuerstatus
Weitere Informationen finden Sie in unserem Steuerbuch.
Wertschriftenbewertung
Haben Sie Fragen zur Bewertung von Wertpapieren ohne Kurswert?
Eidgenössische Steuerverwaltung
Haben Sie Fragen zu den Verrechnungssteuern?
Haben Sie Fragen zur Mehrwertsteuer?