Handänderungssteuer
Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer und wird bei Handänderungen von in der Gemeinde gelegenen Grundstücken oder Grundstückanteilen erhoben.
Zuständig für die Erhebung der Handänderungssteuer ist das jeweilige Grundbuchamt. Das Kantonale Steueramt äussert sich in Handänderungssteuerangelegenheiten lediglich im Rahmen von Empfehlungen.
Weiterführende Informationen zur Handänderungssteuer finden sich in den Steuerbuchweisungen StB 241 Nr. 1 bis StB 244 Nr. 5.
Grundsteuer
Die Grundsteuer ist eine Gemeindesteuer und wird jährlich auf den in der Gemeinde gelegenen Grundstücken erhoben. Der Begriff des Grundstückes deckt sich mit demjenigen des Schweizerischen Zivilgesetzbuches ZGB. Danach gelten als Grundstücke die Liegenschaften, die in das Grundbuch aufgenommenen selbständigen und dauernden Rechte, die Bergwerke sowie die Miteigentumsanteile an Grundstücken (Art. 655 ZGB).
Weiterführende Informationen zur Grundsteuer finden sich in der Steuerbuchweisung StB 237 Nr. 1.
Mehrwertsteuer
Die Mehrwertsteuer ist eine Bundessteuer. Weitere Informationen zu dieser finden Sie auf der Webseite der Eidgenössischen Steuerverwaltung ESTV.