Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung können Sie elektronisch verlängern.
Fristverlängerungsgesuche für die Grundstückgewinnsteuer sind online einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Erbschafts- und Schenkungssteuer können online eingreicht werden.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Gemeindesteueramt: