Die Frist zur Abgabe der Steuererklärung können Sie elektronisch verlängern.
Fristverlängerungsgesuche für die Grundstückgewinnsteuer sind online einzureichen.
Fristverlängerungsgesuche für die Erbschafts- und Schenkungssteuer können online eingereicht werden.
Wenden Sie sich an das für Sie zuständige Gemeindesteueramt: