Die Einkommens- und Vermögenssteuern gelten neben den Steuern juristischer Personen als Hauptsteuern. Sie bilden das Rückgrat der Kantons- und Gemeindefinanzen.
Privatpersonen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen bezahlen Einkommens- und Vermögenssteuern. Ausnahmen bilden Grundeigentum und Betriebsstätten selbständig Erwerbender ausserhalb des Kantons. Für diese Anteile sind die Steuern im entsprechenden Kanton zu bezahlen. Die Höhe der Einkommens- und Vermögenssteuern lässt sich mit dem Steuerkalkulator berechnen.
In ungetrennter Ehe lebende Ehegatten sowie eingetragene Partner werden gemeinsam besteuert, wobei ihnen auch das Einkommen und Vermögen ihrer unmündigen Kinder zugerechnet wird (so genannte Familienbesteuerung).
Privatpersonen ohne Niederlassungsbewilligung unterliegen der Quellensteuer.