Die kantonale Finanzkontrolle ist das oberste Fachorgan der Finanzaufsicht des Kantons. Zusätzlich zur Kantonsrechnung führt sie verschiedene Revisionen bei kantonalen Anstalten und im Auftrag des Bundes durch.
Prüfungen der Finanzaufsicht
Als kantonale Finanzkontrolle führen wir sowohl interne wie auch externe Revisionen durch. Im Fokus stehen dabei die Buchführung und Rechnungslegung. Zusätzlich überprüfen wir unter anderem das interne Kontrollsystem des Kantons, führen interne System- und Projektprüfungen durch und erledigen Prüfaufträge für den Bund.
Unsere Grundsätze und Standards
Unsere Prüfungsplanung und Prüfungsdurchführung sowie unsere Berichterstattung basieren auf den Grundsätzen und Standards der internen und externen Revision sowie auf den Bestimmungen des Staatsverwaltungsgesetzes (Art. 42a ff).
Unsere Planung erfolgt «risikoorientiert»
Um eine effektive und effiziente Prüfungstätigkeit sicherstellen zu können, richten wir unsere Jahres- und Mehrjahresplanung sowie die detaillierte Prüfungsplanung auf einen sogenannt «risikoorientierten» Ansatz aus. Dabei ermitteln wir für jeden Rechnungsabschnitt der Kantonsrechnung mit Hilfe von ausgewählten Risikokategorien ein Gesamtrisiko. Die Rechnungsabschnitte mit dem höchsten Risiko werden daraufhin jährlich geprüft, Abschnitte mit mittleren und tiefen Risiken demgegenüber nur alle zwei bis fünf Jahre.
Das konkrete Prüfungsvorgehen
Wir führen alle unsere Revisionen mittels detaillierter Prüfungsstrategien durch. Dabei nutzen wir jeweils auch Hilfsmittel wie Anleitungen, Checklisten und strukturierte Arbeitspapiere, die wir in unserem Qualitätsmanagement hinterlegt haben. Wichtig sind uns bei unseren Prüfungen das Wesentlichkeits-Konzept sowie die Prüfung auf Basis von Stichproben.
Bericht über unsere Prüfungsergebnisse
Über jede durchgeführte Revision berichten wir zu Handen der geprüften Stelle sowie zu Handen des zuständigen Departements und des Finanzdepartements. Alle Revisionsberichte werden zudem der Finanzkommission zugestellt. Im Rahmen der Berichterstattung empfehlen wir den geprüften Stellen allfällige Massnahmen zur Umsetzung unserer Verbesserungsvorschläge.
Unsere Berichte über die Prüfungsergebnisse sind der Öffentlichkeit nach dem Öffentlichkeitsgesetz vom 18. November 2014 nicht zugänglich.
Wir bleiben dran
Wir unterziehen die Umsetzung unserer empfohlenen Massnahmen einer systematischen Nachkontrolle.
Noch offene Fragen?
Ralf Zwick
Leiter Finanzkontrolle