Verhandlungstermine
Die Verfahren vor dem Verwaltungsgericht werden in der Regel schriftlich geführt. Eine mündliche und öffentliche Verhandlung wird angeordnet, wenn sie zur Wahrung der Parteirechte notwendig ist. Dies ist insbesondere bei solchen Verfahren der Fall, in denen ein als "civil right" geltender Anspruch streitig ist. Die Beteiligten können auf eine mündliche Verhandlung verzichten. Ohne ausdrücklichen Antrag wird ein solcher Verzicht angenommen.
Dies ist regelmässig der Fall, weil die Beteiligten bereits im schriftlichen Verfahren sämtliche Rügen vorbringen können und in den wenigsten Fällen ein Interesse daran haben, dass ihre Sache öffentlich verhandelt wird. Aus wichtigen Gründen kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.