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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
28.10.2024 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend qualifizierte grobe Verletzung der Verkehrsregeln: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Januar 2022 seinen Mercedes-Benz CLA auf der Autobahn A1 mit einer Geschwindig-keit von 202 km/h gelenkt und damit die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h um rechtlich relevante 82 km/h überschritten zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt, der Beschuldigte sei angemessen zu bestrafen. 
05.11.2024 08:30 Kreisgericht A Strafsache betreffend mehrfacher gewerbsmässiger Diebstahl, mehrfache Sachbeschädigung, mehrfacher Hausfriedensbruch (teilweise Versuch), mehrfache rechtswidrige Einreise, mehrfacher rechtswidriger Aufenthalt: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von Februar bis März 2021 15 Einbruchdiebstähle in Häuser und Wohnungen be-gangen bzw. dies teilweise zumindest versucht zu haben. Dabei soll er sich Deliktsgut im Wert von rund Fr. 75'000.00 angeeignet und dabei Sachschaden in Höhe von rund Fr. 13'000.00 angerichtet haben. Weiter wird ihm vorgeworfen, im selben Zeitraum trotz gültigem Einreiseverbot in die Schweiz eingereist zu sein. Die Staats-anwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine Freiheitsstrafe von 3.5 Jahren sowie eine Landesverweisung während 12 Jahren.
06.11.2024 09:00 Einzelrichter A Forderung: Die Klägerin bringt im Wesentlichen vor, für den Kläger zwei Filmbeiträge erstellt zu haben. Diesbezüglich sei zwischen den Parteien ein Vertrag zustande gekommen. Die entsprechende Leistung sei erbracht und der in Rechnung gestellte Aufwand vom Beklagten anerkannt worden. Indessen sei der Beklagte den Rechnungsbetrag von rund Fr. 12'000.00 schuldig geblieben. Der Beklagte hat sich bisher nicht am vorliegenden Verfahren beteiligt, weshalb sein Parteistandpunkt derzeit noch nicht bekannt ist. 
11.11.2024 09:00 Kreisgericht A Strafsachen betreffend mehrfaches Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (abgekürzte Verfahren): Den vier Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, als Teil einer Bande und gewerbsmässig ab Frühjahr 2020 eine Indoor-Hanfplantage in Thal sowie ab Herbst 2020 eine solche in St. Gallen errichtet und bis Ende Januar 2021 betrieben zu haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt im abgekürzten Verfahren jeweils bedingte bzw. teilbedingte Freiheitsstrafen zwischen 19 und 28 Monaten. 
12.11.2024
15.11.2024
09:00 Kreisgericht A Strafsachen betreffend mehrfache Gehilfenschaft zu banden- und gewerbsmässigem Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc.: Den fünf Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, zwischen September 2020 und Februar 2021 bei den jeweiligen Bepflanzungen und Ernten von Hanfpflanzen in einer Indoor-Hanfplantage in Thal sowie einer solchen in St. Gallen beteiligt gewesen zu sein. Die Staatsanwaltschaft beantragt jeweils bedingte Freiheitsstrafen zwischen 16 und 24 Monaten.
20.11.2024 09:00 Kresigericht A Forderung aus Arbeitsrecht: Der Kläger macht geltend, für das von Februar 2019 bis April 2021 bestehende Arbeitsverhältnis bestünden noch offene Forderungen für geleistete Übersunden, Spesenersatz, 13. Monatslohn sowie Jahresendzulagen im Betrag von rund Fr. 30'000.00 gegenüber dem Beklagten. Zudem sei der Beklagte zu verpflichten, dem Kläger ein Arbeitszeugnis auszustellen. Der Beklagte macht sinngemäss geltend, er anerkenne einen Betrag von Fr. 18'380.00, warum der Kläger nun einen höheren Betrag geltend mache, könne er nicht nachvollziehen. Betreffend die geltend gemachte Spesenentschädigung führt er aus, dem Kläger habe ein Mietwagen zur Verfügung gestanden, er habe die Strecken nicht mit seinem Privatauto zurückgelegt. Zudem sei ihm aufgefallen, dass dem Kläger von Januar bis Juni 2021 rund Fr. 2'200.00 zu viel ausbezahlt worden sei.
20.11.2024 14:00 Einzelrichter A Forderung aus Arbeitsrecht: Der Kläger war bei der Beklagten gemäss Arbeitsvertrag als Lead-Skipper, Segel & Motorboot Instruktor, Kursleiter, EDV-Büromitarbeiter und Backoffice-Mitarbeiter angestellt. Die Beklagte hatte Zahlungsschwierigkeiten. Schliesslich löste sie das Arbeitsverhältnis unter Wahrung der vertraglichen Kündigungsfrist auf. Der Kläger fordert den ihm seiner Auffassung nach zustehenden Lohn, während die Beklagte diverse Gegenforderungen geltend macht.
27.11.2024 14:00 Einzelrichter A Forderung aus Miete und Pacht: Die Klägerin bringt im Wesentlichen vor, dass zwischen den Parteien zwischen Februar 2022 und Januar 2024 ein Mietverhältnis über eine Wohnung bestanden habe. Nach Rückgabe der Wohnung sei einerseits ein Monatsmietzins offengeblieben und andererseits verschiedene von der Beklagten verursachte Schäden zu reparieren gewesen. Die Klägerin fordert von der Beklagten vor diesem Hintergrund einen Betrag von rund Fr. 8'000.00 sowie die Herausgabe der Mietzinskaution. Die Beklagte hat sich bisher nicht am vorliegenden Verfahren beteiligt, weshalb ihr Parteistandpunkt derzeit noch nicht bekannt ist. 
27.11.2024 14:00 Einzelrichter A Strafsachen betreffend Betrug, Urkundenfälschung, Übertretung der COVID-19-Solidarbürgschaftsverordnung, Misswirtschaft, Unterlassung der Buchführung, Übertretung des BG über die obligatorische Arbeitslosenversicherung und die Insolvenzentschädigung: Die Eheleute betrieben eine im Baugewerbe tätige GmbH. Die Ehefrau war formell als Geschäftsführerin im Handelsregister ein-getragen, der Ehemann nahm faktisch die Geschäfte der Gesellschaft war. Mittels diverser Falschangaben – unter anderem einer überhöhten Umsatzangabe – erreichten Sie Ende März 2020 die Auszahlung eines "Corona-19"-Kredits über rund Fr. 104'500.00. Da die GmbH ihrer Buchführungspflicht nicht nachkam, lässt sich die Verwendung des Kredites nicht mehr vollständig eruieren. Ge-mäss Anklage soll er aber zur Befriedigung privater Bedürfnisse verwendet worden sein. Am 6. November 2020 wurde über die GmbH der Konkurs eröffnet. Die Staatsanwaltschaft beantragt für beide Ehegatten eine bedingte Freiheitsstrafe von je acht Monaten.
03.12.2024 14:00 Einzelrichter E Forderung aus Arbeitsrecht: Der Beklagte arbeitete von 2019 bis 2023 bei der Klägerin. Im Rahmen dieses Arbeitsverhältnisses hat die Klägerin dem Beklagten eine Weiterbildung finanziert. Die Klägerin macht geltend, dass diesbezüglich für den Fall, dass das Arbeitsverhältnis während drei Jahren nach Abschluss der Weiterbildung ende, eine Rückzahlugsverpflichtung zwischen den Parteien vereinbart worden sei. Sie fordert vom Beklagten unter diesem Titel einen Betrag von rund Fr. 7'000.00. Der Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und bestreitet dabei einerseits den Bestand einer Rückzahlungsverpflichtung. Andererseits bestreitet der Beklagte auch die Höhe der von der Klägerin behaupteten Weiterbildungskosten. 
09.12.2024 14:00 Einzelrichter A Forderung aus Arbeitsrecht; Die Klägerin bringt im Wesentlichen vor, zur Hälfte an der Beklagten beteiligt zu sein. Zudem sei sie seit der Gründung der Beklagten und bis Mitte Juli 2022 Geschäftsführerin der Beklagten gewesen. Gemäss ihrem Arbeitsvertrag stehe ihr ein Bonus in der Höhe von 20% des EBITDA zu. Im Jahr 2021 sei ihr dieser Bonus lediglich reduziert und für das Jahr 2022 gar nicht ausbezahlt worden. Die Klägerin fordert von der Beklagten deshalb einen Betrag von rund Fr. 25'000.00. Die Beklagte beantragt die Abweisung der Klage. Sie führt im Wesentlichen aus, dass der Bonus für das Jahr 2021 korrekt und nach entsprechender Genehmigung der Jahresrechnung durch die Klägerin ausbezahlt worden sei. Im Jahr 2022 habe gar kein Gewinn resultiert, weshalb der Klägerin für das Jahr 2022 auch kein Bonus zustehe. 
08.01.2025 09:00 Einzelrichterin  Forderung: Die Klägerinnen fordern sinngemäss von der Beklagten die aus-stehenden Betriebskostenanteile 2023 an der Stockwerkgemeinschaft Waldaustrasse 2 von Fr. 7'536.70 bzw. an der Miteigentümerschaft Tiefgarage Waldaustrasse 2+4 von Fr. 2'216.00 nebst Verzugszins zuzüglich Betreibungskosten.
10.01.2025 09:00 Einzelrichterin  A Forderung: Der Kläger fordert vom Beklagten einen Betrag von Fr. 4'857.45 nebst Zins zu 5% seit 10. Mai 2023 für seine Arbeiten und Materiallieferungen sowie die aufgelaufenen Betreibungskosten von Fr. 723.30.  
07.02.2025 09:00 Einzelrichterin  A Forderung: Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Forderung von Fr. 2'843.00 zzgl. Zins geltend. Sie begründet dies sinngemäss damit, dass sie der Beklagten einen Mitgliederbeitrag bezahlt habe, der ihr Preisnachlasse für Segeltörns und den Besuch von Segelkursen ermöglicht hätte. Ferner habe sie je einen Segeltörn und Segelkurs bei der Beklagten gebucht und bezahlt. Diese seien nicht durchgeführt worden. Eine Rückerstattung des Preises oder des Mitgliederbetrages infolge Nichterfüllung sei nie erfolgt. Die Beklagte hat sich nicht vernehmen lassen.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.