Logo Kanton St.Gallen

Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort Betreff
25.04.2025 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend Raub, einfache Körperverletzung, Tätlichkei-ten, Beeinträchtigung des Bahnbetriebsgebiets i.S. des Eisenbahngesetzes (Betreten von Gleisen): Den beiden Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam in den frühen Morgenstunden beim Hauptbahnhof Rorschach einen über 80-jährigen Mann durch Schläge wehrlos gemacht und dann be-raubt zu haben (Deliktssumme rund Fr. 8'290.00). Um sich dem Zugriff Dritter zu entziehen, soll der Beschuldigte 1 diese mit Schottersteinen beworfen und verletzt haben. Bei seiner Festnahme soll er erheblichen Widerstand geleistet und sich damit der Tätlichkeiten schuldig gemacht haben. Auch soll der Beschuldigte 1 auf der Flucht Bahngeleise überschritten haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt für den Beschuldigten 1 im Wesentlichen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren. Ferner sei eine früher bedingt ausgefällte Geldstrafe (rechtswidrige Einreise, Diebstahl) von 90 Tagen zu vollziehen. Für den Beschuldigten 2 beantragt die Staatsanwaltschaft im Wesentlichen eine teilbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren und acht Monaten sowie eine Landesverweisung von zehn Jahren.
30.04.2025 09:00 Kreisgericht A Strafsache betreffend Verweisungsbruch, Geldwäscherei: Der Beschuldigte reiste per Zug über St. Margrethen in die Schweiz ein. Anlässlich seiner Kontrolle durch Beamte des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit wurde festgestellt, dass gegen ihn eine Landesverweisung bestand. Zudem wurden in seinem Rucksack Geldbündel über insgesamt Euro 18'120.00 festgestellt, welche teilweise mit Drogenrückständen kontaminiert waren. Der Beschul-digte macht geltend, er habe das Geld – welches er vorgängig in Gambia in Euro gewechselt habe – zum Kauf eines Lastwagens verwenden wollen. Im Zuge der Strafuntersuchung zeigte sich, dass sich der mehrfach vorbestrafte Beschuldigte (Betäubungsmitteldelikte, Widerhandlungen gegen ausländerrechtliche Bestimmungen) trotz bestehender Landesverweisung mehrfach in der Schweiz aufhielt. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Beschuldigten mehrfachen Verweisungsbruch und Geldwäscherei vor. Sie beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von zwei Jahren.
09.05.2025 09:00 Einzelrichterin  Forderung: Der Kläger verlangt von der Beklagten einen Betrag von Fr. 13'250.00 nebst Zins von 5% seit 14.12.2022. Er begründet dies damit, dass immer wieder alte kranke Bäume des beklagtischen  Grundstückes auf sein Grundstück fallen würden, welche er beseitigen müsse. Zudem habe die Beklagte durch die Bewirtschaftung ihres Grundstücks den Oberboden seines Grundstücks beschädigt. Die Beklagte habe ihm nur einen Teil seiner Arbeiten für die Beseitigung der Bäume und der Schäden entschädigt. Der Restbetrag sei offen. 
09.05.2025 10:00 Einzelrichter A Forderung aus Arbeitsrecht: Der Kläger verlangt von der Beklagten die Rückerstattung einer vom Lohn abgezogenen Konventionalstrafe von rund Fr. 800.00 sowie die Bezahlung einer Genugtuung von Fr. 20'000.00 wegen Mobbings, Rufschädigung und unfairer Behandlung. Die Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und führt dazu aus, dass der Kläger bei der Beklagten mit wenigen Unterbrüchen während rund drei Jahren in mehreren Einsatzbetreiben gearbeitet habe. Im Juni 2024 habe der Kläger bei zwei Einsatzbetrieben plötzlich und ohne Vorankündigung den Arbeitsplatz verlassen. Aufgrund dieser ungerechtfertigten Kündigung des Klägers sei ihm wie vertraglich vereinbart ein Viertel des Monatslohns von den letzten Lohnabrechnung abgezogen worden.
28.05.2025 09:00 Einzelrichter A Anfechtung der Kündigung eines Mietverhältnisses: Die Kläger verlangen die Feststellung der Missbräuchlichkeit der Kündigung eines von ihnen gemieteten Disponibelraumes (Keller) bzw. eventuell die Erstreckung des Mietverhältnisses um vier Monate. Sie bringen vor, dass sie zusammen mit der von Ihnen bei der Beklagten gemieteten Wohnung in einem Nebengebäude ebenfalls von der Beklagten einen weiteren Disponibelraum zugemietet haben. Nachdem sie sich bei der Beklagten über die ihrer Ansicht nach fehlerhafte Nebenkostenabrechnung dieses Disponibelraumes beklagt haben, habe Ihnen die Beklagte den Disponibelraum gekündigt. Diese Kündigung sei missbräuchlich. Die Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und hält dagegen, dass der von den Klägern gemietete Disponibelraum baulich von einem ursprünglich grösseren Disponibelraum abgetrennt worden sei. Wegen der zu grossen Luftfeuchtigkeit im abgetrennten Teil müsse diese bauliche Veränderung rückgängig gemacht werden. Die Kündigung sei deshalb sachlich begründet und deshalb rechtens. Ein Anspruch auf eine Erstreckung des Mietverhältnisses bestehe nicht, weil den Klägern im Nachbargebäude ein gleichwertiger Disponibelraum zur Miete angeboten werde und darüber hinaus zahlreiche vergleichbare Lagerboxen von Drittanbietern angeboten würden. 
12.06.2025 14:00 Einzelrichter A Forderung aus Miete und Pacht: Die Kläger verlangen von den Beklagten die Bezahlung eines Betrages von rund Fr. 24'000.00. Sie bringen diesbezüglich im Wesentlichen vor, dass zwischen den Parteien ein Mietverhältnis bestanden habe. Nach Beendigung des Mietverhältnisses sei festgestellt worden, dass von den Beklagten am Mietobjekt ein Schaden in der Grössenordnung von Fr. 32'000.00 entstanden sei. Davon habe die Haftpflichtversicherung der Beklagten rund Fr. 7'500.00 übernommen. Der Restbetrag sei den Klägern von den Beklagten zu bezahlen. Die Beklagten verlangen die Abweisung der Klage. Sie führen dazu im Wesentlichen aus, dass die Klage zu spät eingereicht wurde. Ebenso bestreiten die Beklagten die von den Klägern geltend gemachten Mängel. Weiter sei die Entschädigungsvereinbarung der Kläger mit der Versicherung der Beklagten per Saldo aller Ansprüche der Kläger gegenüber der Versicherung und den Beklagten abgeschlossen worden. Die Beklagten würden den Klägern deshalb nichts mehr schulden.
19.06.2025 09:00 Einzelrichterin  Strafsache betreffend Üble Nachrede, qualifizierte Verleumdung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger 1 eines unehrenhaften Verhaltens oder anderer Tatsachen beschuldigt zu haben, welche geeignet seien, dessen Ruf zu schädigen. Weiter habe er während eines längeren Zeitraums und auf verschiedenen We-gen bei mehreren Personen und in der Öffentlichkeit sich wiederholt rufschädigend und ehrverletzend über den Privatkläger 2 geäussert. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 70.00 sowie eine Busse von
Fr. 1’260.00.

Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)

Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.