Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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17.12.2024 | 08:30 | Einzelrichterin | A | Strafsache betreffend Begünstigung und vorsätzliche Übertretung des Jagdgesetzes durch nicht wahrheitsgemässe Angaben zum Jagdbetrieb: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, in seiner Funktion als zuständiger Wildbuchführer und Obmann des entsprechenden Jagdreviers einen illegalen Abschuss eines Birkhahns trotz Kenntnis davon nicht in das Wildbuch der elektronischen Jagddatenbank eingetragen, sondern diesen erst rund 2.5 Jahre später dem zuständigen Amt mitgeteilt zu haben. Damit habe er den Schützen der Strafverfolgung entzogen und das Jagdgesetz verletzt. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine bedingte Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je Fr. 110.00 sowie eine Busse in Höhe von Fr. 1'980.00. |
08.01.2025 | 08:30 | Einzelrichterin | A | Strafsache betreffend fahrlässige Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes, mehrfacher grober Verletzung der Verkehrsregeln i.S. des Strassenverkehrsgesetzes Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung, Entzug oder Aberkennung des Ausweises i.S. des Strassenverkehrsgesetzes (abgekürztes Verfahren): Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im März 2023 trotz Entzug des Führerausweises auf unbestimmte Zeit einen Personenwagen gelenkt zu haben. Bei einer beabsichtigten Verkehrskontrolle durch die Polizei flüchtete der Beschuldigte vor der Polizei. Bei dieser Fluchtfahrt durchbrach der Beschuldigte mehrere Strassensperren der Polizei und entzog sich der polizeilichen Verkehrskontrolle, dies mit massiv übersetzter Geschwindigkeit sowohl inner- als auch ausserorts. Der Beschuldigte verletzte auf dieser Verfolgungsfahrt zahlreiche elementare Verkehrsregeln, wobei er die Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer zumindest in Kauf nahm. Die Staats-anwaltschaft beantragt im abgekürzten Verfahren einen unbedingten Freiheitsentzug von 10 Monaten und eine Busse in der Höhe von Fr. 60.00. |
08.01.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Die Klägerinnen fordern sinngemäss von der Beklagten die aus-stehenden Betriebskostenanteile 2023 an der Stockwerkgemeinschaft von Fr. 7'536.70 bzw. an der Miteigentümerschaft Tiefgarage von Fr. 2'216.00 nebst Verzugszins zuzüglich Betreibungskosten. |
10.01.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Der Kläger fordert vom Beklagten einen Betrag von Fr. 4'857.45 nebst Zins zu 5% seit 10. Mai 2023 für seine Arbeiten und Materiallieferungen sowie die aufgelaufenen Betreibungskosten von Fr. 723.30. |
15.01.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Forderung aus Miete und Pacht: Die Kläger verlangen die Hinterlegung des Mietzinses, die Beseitigung von Mängeln an der Mietsache, die Mietzinsherabsetzung sowie Schadenersatz. Sie begründen ihre Klage im Wesentlichen mit dem Umstand, dass im Mietobjekt eine starke Schimmelbildung und Feuchtigkeit bestehe, welche auf bauliche Probleme zurückzuführen seien. Die Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und begründet dies im Wesentlichen damit, dass die Schimmelbildung auf eine zu hohe Raumluftfeuchtigkeit bzw. das unsachgemässe Lüftungsverhalten der Kläger zurückzuführen sei. |
21.01.2025 | 08:30 | Einzelrichterin | A | Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, eine Bareinzahlung von Fr. 2'000.00 auf sein Bankkonto getätigt zu haben, wobei er kurze Zeit später von seinem Wohnort aus mittels E-Banking eine Zahlung von EUR 1'476.33 an die Privatklägerin ausgelöst habe. Nach der Zahlungsfreigabe habe der Beschuldigte auf demselben Konto einen Betrag von Fr. 1'500.00 abgehoben. Er soll sich dann wieder in seinem E-Banking angemeldet und die erfasste Zahlung gelöscht haben. Das Einloggen sei jeweils mittels Verifikationscode per SMS auf seine Telefonnummer erfolgt. Er habe dies auf Aufforderung einer anderen Person getan. Durch die Zahlungserfassung im Nachgang an eine Warenbestellung und die sogleich erfolgte Stornierung ebendieser Zahlung habe die Käuferschaft ihren Zahlungswillen vorgetäuscht, wobei die Bestellung ausgelöst und die Ware dennoch geliefert worden sei. Die Privatklägerin habe dadurch einen Schaden erlitten. Die Staatsanwaltschaft beantragt im Wesentlichen eine bedingte Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.00 und eine Busse von Fr. 300.00. |
23.01.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Forderung aus Arbeitsrecht: Der Arbeitnehmer (Gerüstbauer) fordert von seiner ehemaligen Arbeitgeberin unter dem Titel Lohn und Überstunden Fr. 17'136.60. Ferner sei die Arbeitgeberin zu verpflichten, ihm für die Jahre 2022 und 2023 Lohnausweise und Lohnabrechnungen sowie ein angemessenes Arbeitszeugnis auszustellen. |
29.01.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Die klagenden Arbeitnehmer fordern von ihrer Arbeitgeberin (Gispergewerbe) unter anderem 13. Monatslöhne, Taggeldleistungen, Ferienentschädigungen und Entschädigungen für geleistete Überstunden. |
07.02.2025 | 09:00 | Einzelrichterin | A | Forderung: Die Klägerin macht gegen die Beklagte eine Forderung von Fr. 2'843.00 zzgl. Zins geltend. Sie begründet dies sinngemäss damit, dass sie der Beklagten einen Mitgliederbeitrag bezahlt habe, der ihr Preisnachlasse für Segeltörns und den Besuch von Segelkursen ermöglicht hätte. Ferner habe sie je einen Segeltörn und Segelkurs bei der Beklagten gebucht und bezahlt. Diese seien nicht durchgeführt worden. Eine Rückerstattung des Preises oder des Mitgliederbetrages infolge Nichterfüllung sei nie erfolgt. Die Beklagte hat sich nicht vernehmen lassen. |
07.02.2025 | 14:00 | Einzelrichter | A | Forderung aus Miete und Pacht: Die Kläger verlangen von den Beklagten die Bezahlung von rund Fr. 4'000.00 für von ihnen verursachte Schäden am Mietobjekt sowie die Beseitigung des Rechtsvorschlages in der in diesem Zusammenhang angehobenen Betreibung. Nachdem die Kläger die Klage ohne schriftliche Begründung eingereicht haben, ist der Standpunkt der Beklagten noch nicht bekannt. |
19.02.2025 | 09:00 | Einzelrichter | A | Forderung: Die Klägerin verlangt vom Beklagten die Restzahlung des Wer-klohnes in der Höhe von rund Fr. 14'000.00 für ein von ihr auf der vom Beklagten gemieteten Liegenschaft durchgeführtes Gartenbauprojekt. Dazu macht die Klägerin geltend, es sei vereinbart worden, dass die geleisteten Arbeiten der Klägerin zu einem reduzierten Stundenansatz abgerechnet werden und der Beklagte im Gegenzug Mitarbeitende der Klägerin ebenfalls zu einem reduzierten Stundenansatz in seiner Praxis behandle. Nachdem der Beklagte seine Behandlungen aber zum vollen Stundenansatz in Rechnung gestellt habe, fordere sie nun ebenfalls eine Entschädigung nach dem vollen Tarif. Der Beklagte verlangt die Abweisung der Klage und bestreitet einerseits den Umfang des Gartenbauprojekts sowie andererseits den Bestand einer gegenseitigen Absprache hinsichtlich einem tieferen Stundenansatz. Vielmehr habe die Klägerin in Schenkungsabsicht einseitig für ihre Leistungen einen vergünstigen Tarif in Rechnung gestellt. |
Verhandlungsort:
A = Amtshaus, Mariabergstrasse 15, 9400 Rorschach
B = Rathaus, Hauptstrasse 29, 9400 Rorschach
E = Extern (der genaue Ort kann auf der Gerichtskanzlei erfragt werden)
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig abgesagt oder verschoben werden.