Durchführung der Anwalts- und Rechtsagentenprüfungen
Die schriftlichen Anwalts- und Rechtsagentenprüfungen finden in den Räumlichkeiten der Universität St.Gallen nach dem Prinzip "bring your own device" statt. Für die Anmeldung benutzen Sie bitte das elektronische Anmeldeformular unter Beifügung der erforderlichen Unterlagen. Die Anmeldefrist läuft ab 15. Oktober 2024 bis 15. Januar 2025
Anmeldung
Prüfungen für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten finden im Frühjahr und im Herbst statt. Die Anmeldefrist für die Prüfung im Frühjahr läuft jeweils vom 15. Oktober bis 15. Januar und für die Prüfung im Herbst jeweils vom 15. April bis 15. Juli.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Rechtsagentenprüfung reicht der Anwaltskammer mit der Anmeldung über das elektronische Anmeldeformular die folgenden Unterlagen ein:
- einen Lebenslauf;
- einen Strafregisterauszug (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
- eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
- eine Wohnsitzbescheinigung (darf nicht älter als 1 Monat sein);
- eine Auskunft des Einwohneramtes oder der KESB (Kindes- & Erwachsenenschutzbehörde) des Wohnsitzes zu allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzrechts (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein).
Wurde der Wohnsitz innerhalb des letzten Jahres (vom Anmeldedatum zurückgerechnet) verlegt, so sind zusätzlich entsprechende Bescheinigungen des früheren Wohnsitzes (Wohnsitzbescheinigung, Auskunft Einwohneramt/KESB, Bescheinigung des Betreibungsamtes) einzureichen.
Der Präsident der Anwaltskammer entscheidet, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird.
Prüfungsstoff
Den Prüfungsstoff können Sie dem Prüfungsreglement entnehmen. Für die Bewertung hat die Prüfungskommission Richtlinien Rechtsagentin/Rechtsagent erlassen.
Im Rahmen des Prüfungsstoffes bilden auch neue, vom Gesetzgeber verabschiedete aber noch nicht in Kraft gesetzte Erlasse, Grundlage der Prüfung, wenn bei ihnen die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die schriftliche Rechtsagentenprüfung dauert 4 Stunden und besteht aus zwei Teilprüfungen.
Eine Teilprüfung hat das Schwergewicht im Privatrecht (mit dem dazu gehörenden Zivilprozess- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 7 lit. a, b und d).
Die andere Teilprüfung hat das Schwergewicht im Straf- und Strafprozessrecht und / oder im Staats- und Verwaltungsrecht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 7 lit. c und e).
Die Prüfung in einer Fächergruppe kann auch Fragen aus anderen Fächergruppen umfassen, soweit ein Zusammenhang besteht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 5 Abs. 3).
Auf eine bestimmte Reihenfolge der Themen der schriftlichen Teilprüfungen kann man sich nicht verlassen.
Die offensichtlich massgeblichen Gesetze werden physisch durch Abgabe der amtlichen Ausgaben und auch elektronisch mittels Zugangs zu den Seiten www.admin.ch und www.gesetzessammlung.sg.ch zur Verfügung gestellt (die Kandidatinnen und Kandidaten haben dabei die Möglichkeit, die Gesetze direkt im Browser zu konsultieren und / oder sie als pdf herunterzuladen). Aus der Sicht der Prüfungskommission weniger wichtige Erlasse stehen nur noch elektronisch zur Verfügung.
Bewertungs-Richtlinien Rechtsagenten
Informationen zu den mündlichen Rechtsagentenprüfungen
Die mündlichen Rechtsagentenprüfungen finden am Montagvormittag, 9. September 2024, 08.00 Uhr statt. Treffpunkt für die Zuschauerinnen und Zuschauer: 07.45 Uhr.
Aus Platzgründen bleibt die Anzahl Zuschauerinnen und Zuschauer beschränkt. Vorgesehen ist, dass an den jeweiligen Halbtagen maximal 16 Personen, aufgeteilt in zwei Gruppen à acht Personen, die mündlichen Prüfungen mitverfolgen können. Es können, je nach Verfügbarkeit der Plätze und der Anzahl der Kandidatinnen und Kandidaten, maximal zwei Prüfungen besucht werden.
Für die Teilnahme an der Prüfung als Zuschauerin oder Zuschauer ist eine Anmeldung beim Sekretariat der Prüfungskommission (kanzlei.kantonsgericht@sg.ch) erforderlich. Bitte geben Sie bei dieser Gelegenheit Ihren Wunschtermin / Ihre Wunschtermine an. Wir werden ihn / sie nach Möglichkeit berücksichtigen, behalten uns aber eine Zuteilung nach Verfügbarkeit vor. Bei mehr als 16 Anmeldungen erfolgt die Berücksichtigung nach Massgabe des Zeitpunkts der Anmeldung. Personen, die sich bereits angemeldet haben, brauchen dies nicht mehr zu tun.
Die Anmeldung ist möglich, so lange Plätze zur Verfügung stehen.
Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Bestätigung des Termins, an dem Sie die Prüfung mitverfolgen können.
Anmeldung
Prüfungen für Anwältinnen und Anwälte finden im Frühjahr und im Herbst statt. Die Anmeldefrist für die Prüfung im Frühjahr läuft jeweils vom 15. Oktober bis 15. Januar und für die Prüfung im Herbst jeweils vom 15. April bis 15. Juli.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Anwaltsprüfung reicht der Anwaltskammer mit der Anmeldung über das elektronische Anmeldeformular die folgenden Unterlagen ein:
- einen Lebenslauf;
- einen Strafregisterauszug (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
- eine Bescheinigung des Betreibungsamtes, dass keine Verlustscheine bestehen (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
- eine Wohnsitzbescheinigung (darf nicht älter als 1 Monat sein);
- eine Auskunft des Einwohneramtes oder der KESB (Kindes- & Erwachsenenschutzbehörde) des Wohnsitzes zu allfälligen Einschränkungen der Handlungsfähigkeit durch eine Massnahme des Erwachsenenschutzrechts (diese Bescheinigung darf nicht älter als 3 Monate sein);
- einen Ausweis über den Abschluss des juristischen Studiums an der Universität;
- Ausweise über die praktische juristische Tätigkeit (mindestens einjähriges Praktikum in der st.gallischen Rechtspflege).
Wurde der Wohnsitz innerhalb des letzten Jahres (vom Anmeldedatum zurückgerechnet) verlegt, so sind zusätzlich entsprechende Bescheinigungen des früheren Wohnsitzes (Wohnsitzbescheinigung, Auskunft Einwohneramt/KESB, Bescheinigung des Betreibungsamtes) einzureichen.
Der Präsident der Anwaltskammer entscheidet, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird.
Prüfungsstoff
Die Prüfung ist auf die praktische Tätigkeit als Anwältin/Anwalt ausgerichtet. Den Prüfungsstoff können Sie dem Prüfungsreglement entnehmen. Für die Bewertung hat die Prüfungskommission Richtlinien Anwältin/Anwalt erlassen.
Im Rahmen des Prüfungsstoffes bilden auch neue, vom Gesetzgeber verabschiedete aber noch nicht in Kraft gesetzte Erlasse, Grundlage der Prüfung, wenn bei ihnen die Referendumsfrist abgelaufen ist.
Die schriftliche Anwaltsprüfung besteht aus zwei Teilprüfungen zu je 4 Stunden.
Eine Teilprüfung hat das Schwergewicht im Privatrecht (mit dem dazu gehörenden Internationalen Privatrecht und Beurkundungsrecht), Zivilprozessrecht, Anwalts- sowie Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 6 Abs. 1 lit. a, c, d, e, Art. 6 Abs. 2 und 3).
Die andere Teilprüfung hat das Schwergewicht im Staats- und Verwaltungsrecht (insbesondere Abgabe-, Verantwortlichkeits- und Disziplinarrecht, Grundzüge des Sozialversicherungsrechts, Bau-, Planungs-, Enteignungs- und Strassenrecht, Recht der öffentlich-rechtlichen Körperschaften und politische Rechte sowie dem dazugehörenden Verfahrensrecht) oder im Straf- und Strafprozessrecht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 6 Abs. 1 lit. f, g, h)
Die Prüfung in einer Fächergruppe kann auch Fragen aus anderen Fächergruppen umfassen, soweit ein Zusammenhang besteht (Prüfungs- und Bewilligungsreglement für Rechtsanwälte und Rechtsagenten, Art. 5 Abs. 3).
Auf eine bestimmte Reihenfolge der Themen der schriftlichen Teilprüfungen kann man sich nicht verlassen.
Die offensichtlich massgeblichen Gesetze werden physisch durch Abgabe der amtlichen Ausgaben und auch elektronisch mittels Zugangs zu den Seiten www.admin.ch und www.gesetzessammlung.sg.ch zur Verfügung gestellt (die Kandidatinnen und Kandidaten haben dabei die Möglichkeit, die Gesetze direkt im Browser zu konsultieren und / oder sie als pdf herunterzuladen). Aus der Sicht der Prüfungskommission weniger wichtige Erlasse stehen nur noch elektronisch zur Verfügung.
Seit 2013 organisiert das Institut für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis der HSG (IRP-HSG) die Vorlesungen für die Vorbereitung der Anwaltsprüfung. Die aktualisierten Vorlesungsunterlagen sind daher dort erhältlich.
Bewertungs-Richtlinien Rechtsanwälte
Informationen zu den mündlichen Anwaltsprüfungen
Die Anzahl der Prüfungstage wird aufgrund der Anmeldungen zur mündlichen Prüfung festgelegt. Nach Ablauf der Anmeldefrist werden die Termine für die Zuschauer aufgeschaltet.
Aus Platzgründen bleibt die Anzahl der Zuschauerinnen und Zuschauer beschränkt. Vorgesehen ist, dass an den jeweiligen Halbtagen maximal 16 Personen (zwei Gruppen à 8 Personen) die mündlichen Prüfungen mitverfolgen können. Es können, je nach Verfügbarkeit der Plätze maximal zwei Prüfungen besucht werden.
Für die Teilnahme an der Prüfung als Zuschauerin oder Zuschauer ist eine Anmeldung erforderlich. Nutzen Sie hierfür (sobald die Termine bekannt sind) das elektronische Anmeldeformular. Personen, die sich bereits angemeldet haben, brauchen dies nicht mehr zu tun.
Die Anmeldung ist möglich, so lange Plätze zur Verfügung stehen.
Sie erhalten von uns rechtzeitig eine Bestätigung des Termins, an dem Sie die Prüfung mitverfolgen können.
Anmeldung
Prüfungen über das Beurkundungsrecht finden im Frühjahr und im Herbst statt. Die Anmeldefrist für die Prüfung im Frühjahr läuft jeweils vom 15. Oktober bis 15. Januar und für die Prüfung im Herbst jeweils vom 15. April bis 15. Juli.
Die Bewerberin bzw. der Bewerber für die Prüfung über das Beurkundungsrecht reicht der Anwaltskammer über das elektronische Anmeldeformular die folgenden Unterlagen ein:
- Kopie des ausserkantonalen Anwaltspatents;
- Kopie der Bestätigung über den Eintrag im Anwaltsregister oder über den Eintrag in der EU-/EFTA-Anwaltsliste des Kantons St.Gallen.
Der Präsident der Anwaltskammer entscheidet, ob die Bewerberin bzw. der Bewerber zur Prüfung zugelassen wird.
Prüfungsstoff
Sie wird nach Art. 8 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare in sachgemässer Anwendung der Bestimmungen des Prüfungs- und Bewilligungsreglements für Rechtsanwälte und Rechtsagenten vom 22. April 1994 (sGS 963.73) Prüfungsreglement durchgeführt. Sie findet jeweils mündlich während 25 Minuten statt.
Prüfungsstoff bilden die Bundes- und kantonalen Vorschriften über das Beurkundungsrecht und die beurkundungspflichtigen Rechtsgeschäfte (Art. 12 Reglement über das Register der Notarinnen und Notare). Dabei wird die Prüfung auf die praktische Tätigkeit der Rechtsanwältin oder des Rechtsanwalts ausgerichtet.
Die Prüfungsgebühren sind in Art. 30 Gerichtskostenverordnung (sGS 941.12) geregelt.
Die Anwaltsprüfung wird von der Prüfungskommission für Anwälte, jene für Rechtsagentinnen und Rechtsagenten von der Prüfungskommission für Rechtsagenten durchgeführt. Sie besteht aus einem schriftlichen und einem späteren mündlichen Teil. Der mündliche Teil ist öffentlich. Einzelheiten können Sie im Prüfungsreglement nachlesen.
Die Prüfung über das Beurkundungsrecht wird von der Prüfungskommission für Anwälte durchgeführt. Sie besteht aus einem mündlichen Teil (25 Minuten) und ist öffentlich. Einzelheiten können Sie im Prüfungsreglement und im Reglement über das Register der Notarinnen und Notare nachlesen.
Rechtsanwältinnen/Rechtsanwälte
Frühjahr 2025
- Schriftlicher Teil: 6. / 7. März 2025
- Mündlicher Teil: Montag, 10. März 2025 bis Freitag, 14. März 2025
- Patentierungsfeier: 22. Mai 2025
Herbst 2025
- Schriftlicher Teil: 28. / 29. August 2025
- Mündlicher Teil: Montag, 01. September 2025 bis Freitag, 05. September 2025
- Patentierungsfeier: 18. November 2025
Rechtsagentinnen/Rechtsagenten
Hinweis: Im Frühjahr 2025 finden keine Rechtsagentenprüfungen statt
Herbst 2025
- Schriftlicher Teil: 27. August 2025
- Mündlicher Teil: Montag, 8. September 2025 bis Freitag, 12. September 2025
- Patentierungsfeier: 13. November 2025
Notarinnen/Notare
Frühjahr 2025
- Termin noch nicht bestimmt
Herbst 2025
- Termin noch nicht bestimmt