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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
24.04.25 08:30 Strafkammer A

Die Verhandlung wurde abgesagt

Straffall betreffend schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Januar und September 2020 in Teilmengen von 2.5–5 Gramm insgesamt mindestens 500 Gramm Heroingemisch angekauft und davon mindestens 225 Gramm weiterverkauft zu haben. Das restliche Heroin soll er konsumiert haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren) und einer Busse. Auf den Widerruf einer Vorstrafe wurde unter Verlängerung der Probezeit verzichtet. Zudem verwies es ihn für sechs Jahre des Landes. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung eine Verurteilung wegen Vergehens (statt Verbrechens) gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal acht Monaten und den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 29. März 2022)

28.04.25 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, durch Verletzung seiner Sorgfaltspflichten als Fahr-zeuglenker einen Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht zu haben. Das Kreisgericht sprach ihn von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung frei. Hingegen befand es den Beschuldigten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Hierfür wurde er zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Dezember 2023)
30.04.2025 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt und diesem insbesondere eine komplexe Gesichtsschädelfraktur zugefügt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage des Angriffs frei. Hingegen erklärte es ihn der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Dafür verurteilte es den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Weiter ordnete es eine Landesverweisung von 8 Jahren an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und einen Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 3./4. Juli 2024)
16.06.2025 14:00 Handelsgericht A Die Klägerin betreibt ein Fitnesscenter sowie eine Bade- und Freizeitanlage. Mit ihrer Klage beantragt sie die Löschung von neun Bewertungen auf den Webseiten der Beklagten. Die Klägerin begründet ihren Antrag im Wesentlichen damit, die Bewertungen würden sie in ihrer Persönlichkeit verletzen. Die Beklagte schliesst auf Abweisung der Klage und begründet dies hauptsächlich damit, die Bewertungen seien nicht persönlichkeitsverletzend.

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten