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Verhandlungstermine

Datum Zeit Zuständigkeit Ort  Betreff
31.10.2024 08:30 Strafkammer A

Die Verhandlung wurde abgesagt

Straffall betreffend mehrfache Vergewaltigung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im November 2019 innerhalb von einer Woche dreimal gegen den ausdrücklichen Willen der Privatklägerin in ihrer Wohnung gewaltsam den Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben. Das Kreisgericht Rorschach sprach den Beschuldigten der mehrfachen Vergewaltigung schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 2 Jahren mit einer Probezeit von 4 Jahren. Der Beschuldigte wurde zudem für die Dauer von 7 Jahren des Landes verwiesen. Ferner wurde er verpflichtet, der
Privatklägerin eine Genugtuung von Fr. 12'000.00 zu bezahlen. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von der Anklage der mehrfachen Vergewaltigung sowie den Verzicht auf eine Landesverweisung und die Abweisung der Zivilforderungen der Privatklägerin. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen beide die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Dezember 2021)

04.11.2024 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend Betrug etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den mit ihm befreundeten Privatkläger getäuscht und ihn dadurch veranlasst zu haben, ihm Fr. 75'000.00 zu überweisen, ohne das Geld je vollständig zurückzuerstatten. Zudem soll er das Geld sowie offene Forderungen gegenüber Dritten bei zahlreichen Pfändungen verschwiegen und stattdessen eigene Schulden zurückbezahlt haben. Das Kreisgericht See-Gaster sprach den Beschuldigten des Betrugs und des mehrfachen Pfändungsbetrugs schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 180 Tagen. Zudem verpflichtete es den Beschuldigten, dem Privatkläger einen Betrag von Fr. 48'500.00 nebst 5 % Zins zu bezahlen. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch sowie die Abweisung der Zivilforderung des Privatklägers. Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 11. Februar 2022)
06.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, seinen Personenwagen in Niederhelfenschwil SG auf der Hauptstrasse in Richtung Schweizersholz TG gelenkt zu haben und dabei zufolge ungenügenden Rechtsfahrens seitlich mit dem Güllefass der ihm entgegenkommenden Fahrzeugkombination (Traktor mit Güllefass) kollidiert zu sein. Daraufhin sei der Personenwagen ins Schleudern geraten und auf die Gegenfahrbahn gelangt, wo es zu einer frontalen Kollision mit einem hinter der Fahrzeugkombination fahrenden Personenwagen gekommen sei. Das Kreisgericht Wil sprach den Beschuldigten der fahrlässigen Körperverletzung, der Verletzung der Verkehrsregeln sowie der Übertretung der Verkehrsregelnverordnung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen mit einer Probezeit von 2 Jahren sowie zu einer Busse. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von den Vorwürfen der fahrlässigen Körperverletzung und der Verletzung der Verkehrsregeln. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 18. Januar 2023)
07.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird zur Hauptsache vorgeworfen, zwischen Januar 2018 und August 2021 verschiedene Straftaten gegen die körperliche und sexuelle Integrität, das Vermögen und die Ehre begangen zu haben. Zusammenfassend soll er bei verschiedenen Gelegenheiten körperliche Gewalt gegenüber unterschiedlichen Personen ausgeübt sowie Beschimpfungen und Drohungen geäussert haben. Zusätzlich werden ihm mehrere Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz angelastet. Das Kreisgericht stellte das Verfahren gegen den Beschuldigten betreffend Tätlichkeiten, sexueller Belästigung und mehrfacher Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes ein und sprach den Beschuldigten von der Anklage der Gefährdung des Lebens, der Nötigung, der Tätlichkeiten, der Beschimpfung und der mehrfachen Drohung frei. Hingegen sprach es ihn der mehrfachen versuchten schweren Körperverletzung, des Diebstahls, des versuchten Raubes, der mehrfachen Sachbeschädigung, der mehrfachen Beschimpfung, der mehrfachen Drohung, des Hausfriedensbruchs, des versuchten Hausfriedensbruchs sowie des Vergehens gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Es verurteilte ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen. Weiter verwies es ihn für 10 Jahre des Landes. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte im Wesentlichen Freisprüche von sämtlichen Vorwürfen mit Ausnahme der (versuchten) Hausfriedensbrüche, eine mildere Strafe sowie ein Absehen von einer Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 6. September 2022)
11.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten 1 wird vorgeworfen, vor einer Bar in St. Gallen mindestens elf Mal mit einem Messer bzw. einem spitz zulaufenden messerartigen Gegenstand gegen den Körper des Opfers gestochen oder geschnitten zu haben, wobei er es mindestens fünf Mal an verschiedenen Körperstellen getroffen und ihm dadurch Verletzungen zugefügt habe. Aufgrund des hohen Blutverlusts sei das Opfer kurz darauf verstorben. Dem Beschuldigten 2 wird vorgeworfen, im Rahmen der Auseinanderset-zung vor der Bar mehrere Stühle gegen andere Personen geworfen zu haben.

Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten 1 der vorsätzlichen Tötung und des Raufhandels schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren. Zudem verwies es ihn für 10 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Der Beschuldigte 2 wurde der mehrfachen versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung, des Raufhandels sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen. Hierfür wurde er unter Widerruf einer bedingt ausgesprochenen Freiheitsstrafe zu einer zu vollziehenden Gesamtfreiheitsstrafe von 23 Monaten sowie zu einer Busse verurteilt. Zudem wurde er für 3 Jahre des Landes verwiesen und die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem angeordnet.

Mit seiner Berufung verlangt der Beschuldigte 1, er sei der versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung sowie des Raufhandels schuldig zu sprechen und hierfür zu einer bedingten Freiheitsstrafe zu verurteilen. Von einer Landesverweisung sei abzusehen. Die Staatsanwaltschaft verlangt mit ihrer Anschlussberufung, der Beschuldigte sei zu einer Freiheitsstrafe von 18 Jahren zu verurteilen sowie für 15 Jahre des Landes zu verweisen.

Der Beschuldigte 2 verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch vom Vorwurf der mehrfachen versuchten qualifizierten einfachen Körperverletzung und die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 18 Monaten. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 17. November 2023)
13.11.2024 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfacher versuchter und mehrfacher vollendeter Betrug etc. (Dem Beschuldigten werden verschiedene Delikte des Wirtschaftsstrafrechts vorgeworfen. Das Kreisgericht stellte das Verfahren betreffend mehrfachen Ungehorsam gegen amtliche Verfügungen zufolge Verjährung ein. Es sprach den Beschuldigten von der Anklage des versuchten Betrugs sowie der mehrfachen Urkundenfälschung in Bezug auf einige Vorfälle frei. Hingegen wurde er des mehrfachen Betrugs, des mehrfachen versuchten Betrugs, des mehrfachen Pfändungsbetrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Misswirtschaft, des Unterlassens der Buchführung und der mehrfachen Urkundenfälschung schuldig gesprochen. Das Kreisgericht verurteilte den Beschuldigten zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten. Davon wurden sechs Monate für vollzieh-bar erklärt. Bei 14 Monaten wurde der Vollzug aufgeschoben mit einer Probezeit von vier Jahren. Auf die Anordnung des Vollzugs zweier Vorstrafen (Geldstrafen) wurde verzichtet. Der Beschuldigte verlangt mit Berufung eine mildere Strafe. Sodann hat eine Privatklägerin Berufung erhoben. Sie beantragt die Zusprechung von beschlagnahmten Vermögenswerten. Die übrige Privatklägerschaft ist am Berufungsverfahren nicht beteiligt. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufungen an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 28. Oktober 2021)
15.11.2024 14:00 Strafkammer A Straffall betreffend mehrfache Drohung etc. (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, seine Ex-Frau (Privatklägerin) über einen Zeitraum von rund eineinhalb Jahren "gestalkt" zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der mehrfachen versuchten Nötigung, der Drohung, der Beschimpfung sowie des mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 7 Monaten mit einer Probezeit von
3 Jahren, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu Fr. 30.00 sowie zu einer Busse. Weiter auferlegte das Kreisgericht dem Beschuldigten ein Kontakt- und Rayonverbot. Zudem wurde er verpflichtet, der Privatklägerin eine Genugtuung zu bezahlen. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung, er sei wegen mehrfachen Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen zu einer Busse zu verurteilen und im Übrigen von Schuld und Strafe freizusprechen. Auf ein Kontakt- und Annäherungsverbot sei zu verzichten. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerin beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 20. Dezember 2022)
20.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, mit einem Küchenmesser auf den Privatkläger eingestochen und ihn dadurch lebensgefährlich verletzt zu haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der versuchten vorsätzlichen Tötung schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 5 ½ Jahren. Zudem verwies es ihn für 6 Jahre des Landes und ordnete die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem an. Weiter verpflichtete es den Be-schuldigten, dem Privatkläger eine Genugtuung von Fr. 10'000.00 zuzüglich 5 % Zins zu bezahlen. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen vollumfänglichen Freispruch, eventualiter einen Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung, den Verzicht auf eine Landesverweisung sowie den Verweis der Zivilforderung des Privatklägers auf den Zivilweg. Die Staatsanwaltschaft und der Privatkläger beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 5. November 2021)
22.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, mit seiner rechten Hand einen gezielten festen Schlag gegen die linke Kopfseite des Privatklägers ausgeführt zu haben, worauf dieser seine Brille samt Hörgerät verloren habe und eine Treppe heruntergestürzt sei. Dabei habe er sich einen Abriss an der rückseitigen Oberschenkelmuskulatur zugezogen. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung und der Tätlichkeiten frei und wies die Zivilklage des Privatklägers ab. Der Privatkläger verlangt mit seiner Berufung, der Beschuldigte sei der einfachen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung schuldig zu sprechen und dafür angemessen zu bestrafen. Zudem sei der Beschuldigte zur Leistung von Schadenersatz und Genugtuung zu verpflichten. Der Beschuldigte und die Staatsanwaltschaft beantragen die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 31. März 2022)
27.11.2024 08:30 Strafkammer A Straffall betreffend qualifizierte Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten 1 wird vorgeworfen, mehrere hundert Gramm Kokain verkauft zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig. Dafür wurde er verurteilt zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten. Weiter ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von sieben Jahren an. Sodann wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Staat eine Ersatzforderung von Fr. 7'000.00 zu bezahlen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung eine bedingte Freiheitsstrafe sowie ein Absehen von einer Landesverweisung und einer Ersatzforderung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.)

(Dem Beschuldigten 2 wird im Wesentlichen vorgeworfen, mehrere hundert Gramm Kokain erworben und verkauft zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten der qualifizierten Widerhandlung sowie der Übertretung gegen das Betäubungsmittelgesetz schuldig und verurteilte ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten. Weiter ordnete das Kreisgericht eine Landesverweisung von fünf Jahren an. Sodann wurde der Beschuldigte verpflichtet, dem Staat eine Ersatzforderung von Fr. 5'000.00 zu bezahlen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung ein Absehen von einer Landesverweisung sowie einer Ersatzforderung. Die Staats-anwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rheintal (Entscheiddatum: 30. November 2022)

Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen

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