Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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01.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Die Verhandlung wurde abgesagt Straffall betreffend vorsätzliche einfache Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, den Privatkläger durch einen Faustschlag ins Gesicht verletzt zu haben. Zudem soll der Beschuldigte im Besitz eines Schlagrings gewesen sein. Das Kreisgericht sprach ihn der einfachen Körperverletzung sowie des Vergehens des Waffengesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollständigen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 17. Januar 2022) |
02.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte vorsätzliche Tötung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, sich im Frühling 2018 von einem Wirtepaar in einem Restaurant, namentlich unter der Androhung, den Wirten umzubringen, Geld für die zuvor bei einer Probearbeit geleistete Arbeit seiner Ehefrau (Beschuldigte) gefordert zu haben. Der Wirt sei dadurch verängstigt gewesen und habe dem Beschuldigten Fr. 120.00 in bar ausgehändigt. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, im Rahmen einer Auseinandersetzung im selben Restaurant den drei Privatklägern mit einem messerähnlichen Gegenstand Sti-che in die Körperseiten bzw. den Rücken zugefügt zu haben, wobei eine Person lebensbedrohlich verletzt worden sei. Die Beschuldigte sei an der Auseinandersetzung ebenfalls beteiligt gewesen bzw. habe diese initiiert, indem sie einem Privatkläger drei Faustschläge ins Gesicht verpasst habe. Schliesslich seien die beiden Beschuldigten im Sommer 2021 an einer körperlichen Auseinandersetzung beteiligt gewesen, wobei gegenseitig Schläge ausgeteilt und eingesteckt worden seien. Die Beteiligten hätten dabei alle unterschiedlich schwere Verletzungen erlitten. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten des Raubes, der versuchten vorsätzlichen Tötung, der mehrfachen qualifizierten einfachen Körperverletzung, des Angriffs sowie des Raufhandels schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren, unter Anrechnung der erstandenen Haft von 185 Tagen. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung vollumfängliche Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und beantragt eine Freiheitsstrafe von acht Jahren. Die Privatkläger beteiligen sich nicht am Berufungsverfahren. Die Beschuldigte sprach die Vorinstanz des Angriffs sowie des Raufhandels schuldig. Hierfür verurteilte sie sie zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten, unter Anrechnung der erstandenen Haft von 90 Tagen. Den Vollzug der Freiheitsstrafe schob sie auf, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Sodann sprach sie eine Landesverweisung von fünf Jahren aus. Die Beschuldigte beantragt mit ihrer Berufung Freisprüche und den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft erhob Anschlussberufung und beantragt eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren. Weiter beantragt sie eine Landesverweisung von sieben Jahren. Die Privatkläger beteiligen sich auch hier nicht am Berufungsverfahren.) Vorinstanz: Kreisgericht See-Gaster (Entscheiddatum: 25. Oktober 2022) |
03.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend falsche Anschuldigung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, ausserorts einen Personenwagen auf 153 bis 160 km/h beschleunigt und kurz darauf die Kontrolle über dieses Fahrzeug verloren zu haben. Das Kreisgericht Wil sprach ihn der falschen Anschuldigung, der qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln, des mehrfachen Fahrens ohne Berechtigung sowie der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln schuldig und verurteilte ihn hierfür zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 28 Monaten, einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je Fr. 30.00 sowie einer Busse von Fr. 240.00. Im Berufungsverfahren verlangt der Beschuldigte statt einer qualifiziert groben Verletzung der Verkehrsregeln die Verurteilung wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln. Alsdann beantragt er das Ausfällen einer bedingten Freiheitsstrafe. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 1. September 2022) |
04.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte Nötigung etc. (Der Beschuldigten wird im Wesentlichen vorgeworfen, sie habe versucht, den Ende 2019 verstorbenen Privatkläger zur Bezahlung eines grösseren Geldbetrages zu nötigen, indem sie ihm angedroht habe, andernfalls sein Umfeld über die gemeinsame Affäre zu informieren. Weiter soll sie einen für jedermann zugänglichen Facebook-Beitrag mit ehrverletzendem Inhalt zum Nachteil des Privatklägers gepostet und ihn mit einem weiteren Facebook-Beitrag in Angst versetzt haben. Das Kreisgericht Wil stellte das Verfahren hinsichtlich des Vorwurfs des mehrfachen Ungehorsams im Betreibungsverfahren für einen gewissen Zeitraum ein und sprach die Beschuldigte für einen anderen Zeitraum frei. Dagegen wurde sie der versuchten Nötigung, der üblen Nachrede, der Drohung und des Ungehorsams gegen amtliche Verfügungen schuldig gesprochen und zu einer Geldstrafe von 50 Tagessätzen (bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von 2 Jahren) sowie einer Busse von Fr. 400.00 (ersatzweise zu einer Freiheitsstrafe von 4 Tagen) verurteilt. Mit Berufung beantragt die Beschuldigte Freisprüche von der Anklage der versuchten Nötigung, üblen Nachrede und Drohung. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 15. Dezember 2021) |
08.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend vorsätzliche Tötung etc. (Dem Beschuldigten wird zusammengefasst vorgeworfen, seine Lebenspartnerin (Privatklägerin) mehrmals geschlagen und ihr dabei mit Stöcken und Stangen zahlreiche kräftige Hiebe auf Arme, Beine, Hände, Rücken, Brust und Gesäss versetzt zu haben. In einem Fall habe er ihr mit Stöcken und Stangen zahlreiche kräftige Schläge auf die Oberarme und die Oberschenkel versetzt und dadurch die Oberarm- und Oberschenkelmuskulatur links und rechts derart zerstört, dass sie irreversibel verknöchert sei. Eines Abends habe er sie schliesslich wiederum mit zahlreichen Stockschlägen auf Arme, Beine, Hände, Rücken, Brust und Gesäss traktiert. Die grossflächigen Verletzungen hätten einen signifikanten Blutverlust nach innen verursacht. Die Schläge hätten zudem das Unterhautfettgewebe zerstört, weshalb Fett in den Blutstrom geschwemmt worden sei, was zu einer Fettembolie und schliesslich zum Tod der Privatklägerin geführt habe. Die Vorinstanz sprach den Beschuldigten der mehrfachen einfachen Körperverletzung, der mehrfachen schweren Körperverletzung, der vorsätzlichen Tötung sowie der Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte sie ihn zu einer Freiheitsstrafe von 14 Jahren, unter Anrechnung der erstandenen Untersuchungshaft, sowie zu einer Busse von Fr. 100.00. Es wurde eine Landesverweisung von fünf Jahren und deren Ausschreibung im Schengener Informationssystem angeordnet. Der Beschuldigte beantragt mit seiner Berufung hauptsächlich Freisprüche vom Vorwurf der mehrfachen schweren Körperverletzung und der vorsätzlichen Tötung und das Absehen von einer Landesverweisung. Er verlangt stattdessen Schuldsprüche wegen mehrfacher einfacher Körperverletzung, mehrfacher fahrlässiger (schwerer) Körperverletzung und fahrlässiger Tötung. Die Staatsanwaltschaft und die Privatklägerinnen tragen auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Werdenberg-Sarganserland (Entscheiddatum: 23./24. November 2022) |
16.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zweimal ein Fahrzeug alkoholisiert gelenkt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten des Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit qualifizierter Atemalkoholkonzentration sowie des Fahrens in fahrunfähigem Zustand mit privilegierter Alkoholkonzentration schuldig. Es widerrief eine bedingte Geldstrafe von 40 Tagessätzen und verurteilte den Beschuldigten unter deren Einbezug zu einer Gesamtgeldstrafe von 60 Tagessätzen. Weiter verurteilte es ihn zu einer Busse. Der Beschuldigte verlangt mit seiner Berufung einen Freispruch von Schuld und Strafe. Die Staatsanwaltschaft beantragt die Abweisung der Berufung.) Vorinstanz: Kreisgericht Rheintal (Entscheiddatum: 7. März 2023) |
24.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend schwere Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, zwischen Januar und September 2020 in Teilmengen von 2.5–5 Gramm insgesamt mindestens 500 Gramm Heroingemisch angekauft und davon mindestens 225 Gramm weiterverkauft zu haben. Das restliche Heroin soll er konsumiert haben. Das Kreisgericht St. Gallen sprach den Beschuldigten der schweren Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz und der mehrfachen Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig. Hierfür verurteilte es ihn zu einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten (bedingt vollziehbar bei einer Probezeit von zwei Jahren) und einer Busse. Auf den Widerruf einer Vorstrafe wurde unter Verlängerung der Probezeit verzichtet. Zudem verwies es ihn für sechs Jahre des Landes. Der Beschuldigte beantragt mit Berufung eine Verurteilung wegen Vergehens (statt Verbrechens) gegen das Betäubungsmittelgesetz, eine bedingte Freiheitsstrafe von maximal acht Monaten und den Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht St. Gallen (Entscheiddatum: 29. März 2022) |
28.04.25 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend fahrlässige Körperverletzung (Die Anklage wirft dem Beschuldigten vor, durch Verletzung seiner Sorgfaltspflichten als Fahr-zeuglenker einen Verkehrsunfall mit einem entgegenkommenden Fahrzeug verursacht zu haben. Das Kreisgericht sprach ihn von der Anklage der fahrlässigen Körperverletzung frei. Hingegen befand es den Beschuldigten der einfachen Verletzung der Verkehrsregeln für schuldig. Hierfür wurde er zu einer Busse von Fr. 300.00 verurteilt. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Rorschach (Entscheiddatum: 15. Dezember 2023) |
30.04.2025 | 08:30 | Strafkammer | A | Straffall betreffend versuchte schwere Körperverletzung etc. (Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, dem Privatkläger mehrere Faustschläge gegen den Kopf versetzt und diesem insbesondere eine komplexe Gesichtsschädelfraktur zugefügt zu haben. Das Kreisgericht sprach den Beschuldigten von der Anklage des Angriffs frei. Hingegen erklärte es ihn der versuchten schweren Körperverletzung schuldig. Dafür verurteilte es den Beschuldigten zu einer unbedingten Freiheitsstrafe von 3 Jahren. Weiter ordnete es eine Landesverweisung von 8 Jahren an. Mit seiner Berufung beantragt der Beschuldigte einen vollumfänglichen Freispruch und einen Verzicht auf eine Landesverweisung. Die Staatsanwaltschaft trägt auf Abweisung der Berufung an.) Vorinstanz: Kreisgericht Wil (Entscheiddatum: 3./4. Juli 2024) |
Verhandlungsort:
Kantonsgericht, Klosterhof 1, 9001 St.Gallen
Legende
A = Grosser Gerichtssaal
B = Kleiner Gerichtssaal
C = Büro des Handelsgerichtspräsidenten