Verhandlungstermine
Datum | Zeit | Zuständigkeit | Ort | Betreff |
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06.11.2024 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend gewerbsmässigen Betrug, mehrfache Veruntreuung, mehrfache Anstiftung zum Diebstahl, Diebstahl, Nötigung und Erpressung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, bei mind. zehn Personen Automobile auf Ratenzahlung gekauft und teilweise weiterverkauft zu haben. Die anstehenden Raten soll er in der Folge jedoch nicht beglichen haben, wodurch er sich im Umfang von mind. CHF 116'085.00 bereichert haben soll. Ausserdem soll der Beschuldigte unter Vortäuschung von falschen Tatsachen von mind. 6 Männern diverse Darlehen erhalten haben, welche er nie zurückerstattet habe. Des Weiteren wird dem Beschuldigten Nötigung und Anstiftung zum Diebstahl vorgeworfen. Der Beschuldigte soll im Wesentlichen zu einer Freiheitsstrafe von 3.5 Jahren sowie einer ambulanten Massnahme verurteilt werden. |
07.11.2024 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfache einfache qualifizierte Körperverletzung, mehrfache versuchte schwere Körperverletzung, mehrfache Drohung, mehrfache Nötigung und mehrfache sexuelle Nötigung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, während der Beziehung mit der Privatklägerin, welche beinahe 5 Jahre gedauert haben soll, diverse Straftaten begangen zu haben. So soll der Beschuldigte die Privatklägerin schon bald nach Beziehungsbeginn dominiert und bestimmt haben. Er soll dabei im Wesentlichen wiederholt und regelmässig körperliche Gewalt angewendet haben, indem er die Privatklägerin mit der Hand, mit Fäusten, mit Fusstritten, mit dem Kopf und unter Zuhilfenahme von gefährlichen Gegenständen (u.a. Stock) traktiert haben soll. Durch die zahlreichen Übergriffe habe die Privatklägerin Prellungen, Hämatome sowie Rippenbrüche erlitten. Ausserdem soll der Beschuldigte die Privatklägerin regelmässig gewürgt haben sowie mit einem Küchenmesser Stichbewegungen gegen den Bauch der Privatklägerin ausgeführt und kurz zuvor gestoppt haben. Die körperlichen Misshandlungen sollen beinahe täglich vorgekommen sein. Im Weiteren wird dem Beschuldigten unter anderem vorgeworfen, die Privatklägerin während der Dauer der Beziehung mehrfach mit dem Tode bedroht oder körperliche Übergriffe angedroht zu haben. Ausserdem soll der Beschuldigte die Privatklägerin mehrfach zum Analverkehr gezwungen haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten, davon 12 Monate unbedingt und 24 Monate bedingt mit einer Probezeit von 2 Jahren. Zudem soll der Beschuldigte für 10 Jahre des Landes verwiesen werden. |
11.11.2024 | 14:00 | Kreisgericht | A | Strafsache im abgekürzten Verfahren betreffend Verbrechen gegen das BetmG, Vergehen gegen das BetmG, Vergehen gegen das Waffengesetz, Hinderung einer Amtshandlung und mehrfache Übertretung des BetmG: Dem Beschuldigten wird insbesondere vorgeworfen, an die verdeckte Fahnderin der Kantonspolizei St.Gallen an verschiedenen Orten vier Mal Kokain verkauft zu haben. Darüber hinaus soll er während ungefähr eines Jahres unterschiedliche Betäubungsmittel an 10 bis 20 Abnehmer verkauft haben. Weiter soll der Beschuldigte sich einer Personenkontrolle durch die Kantonspolizei St.Gallen entzogen haben. Schliesslich habe der Beschuldigte einen als Mobiltelefon getarnten Elektroschocker besessen und regelmässig Betäubungsmittel konsumiert. Der Beschuldigte soll im Wesentlichen zu einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten bedingt unter Ansetzung einer Probezeit von 4 Jahren verurteilt werden. Zudem beantragt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 110 Tagessätzen und eine Busse von CHF 800.00. |
13.11.2024 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend mehrfachen Vergehen gegen das BetmG und mehrfache Übertretung gegen das BetmG: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, im Zeitraum von September 2017 bis August 2022 insgesamt mindestens 7 Kilogramm Marihuana verkauft zu haben. Das dafür notwendige Marihuana habe er zuvor bei unbekannten Drittpersonen erworben und anschliessend mit Gewinn weiterverkauft. Diesen Gewinn habe er grösstenteils dafür genutzt, seinen Eigenkonsum zu finanzieren. Zudem habe der Beschuldigte unter anderem Marihuana zwecks Weiterverkauf sowie diverse Gegenstände, welche für den Handel mit Marihuana bestimmt waren, zuhause aufbewahrt. Weiter wird dem Beschuldigten vorgeworfen, über einen Zeitraum von 2019 bis August 2022 täglich mehrere Joints geraucht und so insgesamt ca. 5.0 Gramm Marihuana pro Tag konsumiert zu haben. Das dafür notwendige Marihuana soll der Beschuldigte durch seinen eigenen Handel mit Marihuana finanziert haben. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine unbedingte Freiheitsstrafe von 15 Monaten sowie eine Busse von CHF 2'500.00 (Ersatzfreiheitsstrafe 25 Tage). |
19.11.2024 | 09:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend grobe Verkehrsregelverletzung: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 5. April 2023 auf der Autobahn A13, Fahrtrichtung St.Gallen – Buchs, in Salez sein Fahrzeug bei einer Geschwindigkeit von rund 120 km/h während etwa 2 Sekunden (bzw. 60m) mit ungenügendem Sicherheitsabstand von nur 12.8 Metern zum vorausfahrenden Fahrzeug gelenkt zu haben. Beantragt wird eine Geldstrafe von 15 Tagessätzen zu je CHF 800.00, bedingt aufgeschoben mit einer Probezeit von zwei Jahren, und eine Busse von CHF 3'000.00, ersatzweise 4 Tage Freiheitsstrafe. |
19.11.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend fahrlässige Verletzung der Verkehrsregeln und fahrlässigen pflichtwidrigen Verhalten bei einem Unfall: Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 31. Dezember 2023 auf der Autobahn A3 in Mels, Fahrtrichtung Chur, nach rechts einem Gegenstand ausgewichen zu sein. Dabei soll er mit der rechtsseitigen Leitplanke kollidiert sein. Darauf habe er seine Fahrt fortgesetzt, ohne sich um den Schaden zu kümmern oder die Polizei zu informieren. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Busse von CHF 800.00, ersatzweise 8 Tage Freiheitsstrafe. |
21.11.2024 | 09:00 | Kreisgericht | A | Strafsache betreffend versuchte Brandstiftung und Brandstiftung: Die Beschuldigte soll in einer Nacht aufgrund der ihrer Wahrnehmung nach für sie nicht mehr tragbaren Lebensumstände ihre Doppelhaushälfte in Brand gesetzt haben. Nachdem sie den Brand gelegt habe, sei sie aus ihrer Wohnung gegangen und habe sich in den Garten begeben. Aufgrund der starken Rauchentwicklung sei auch eine Gemeingefahr für die beiden in der anderen Haushälfte lebenden Nachbarn entstanden. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Freiheitsstrafe von 30 Monaten. Der Vollzug der Freiheitsstrafe sei zu Gunsten einer stationären therapeutischen Massnahme aufzuschieben. |
29.11.2024 | 14:00 | Einzelrichter | A | Strafsache betreffend Hausfriedensbruch und geringfügigen Diebstahl: Der Beschuldigte soll zu einer Autobahnraststätte gefahren sein, obwohl er dort mit einem Hausverbot belegt gewesen sei. Dort habe er sein Fahrzeug getankt. Er habe sich zur Kasse begeben. Da die Bankkarte nicht funktioniert und er kein Bargeld auf sich getragen habe, habe er eine Schuldanerkennung ausgefüllt. Den in der Folge in Rechnung gestellten Betrag habe er erst nach Ablauf der Zahlungsfrist überwiesen. Die Staatsanwaltschaft beantragt eine Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 50.00 sowie eine Busse von CHF 200.00. |
Verhandlungsort:
A = Bahnhofstrasse 10, 8887 Mels
B = auf Anfrage
Aus Platzgründen wird insbesondere Besuchergruppen empfohlen, sich frühzeitig anzumelden. Verhandlungstermine können kurzfristig angesetzt, abgesagt oder verschoben werden.