Eine Apostille oder Legalisation ist die Bestätigung, dass die Unterschrift und der Stempel oder Siegel unter einer schriftlich abgefassten Erklärung (Urkunde) echt sind. Sie kann bei der Staatskanzlei im Regierungsgebäude eingeholt werden.
Die Staatskanzlei bringt ihre Beglaubigung auf Unterlagen (Originale, Kopien, Übersetzungen) an, die mit dem Originalstempel oder -siegel und der Originalunterschrift einer Person versehen sind, die im Kanton St.Gallen zur Beglaubigung ermächtigt ist. Die Staatskanzlei kann keine ausserkantonale Beglaubigungen überbeglaubigen und keine Erstbeglaubigungen vornehmen (Liste Adressen Staatskanzleien der Schweiz). Mit der Beglaubigung bestätigt die Staatskanzlei nur die Echtheit der Unterschrift der Person, die erstbeglaubigt hat, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts des Dokuments. Die Staatskanzlei überbeglaubigt nur Dokumente, welche für das Ausland bestimmt sind.
Die Beglaubigung kann bei folgenden Institutionen eingeholt werden:
- Notariate des Kantons St.Gallen
- Ämter des Kantons St.Gallen
- Handelsregisteramt
- IHK Industrie und Handelskammer
- Gerichtsbehörden des Kantons St.Gallen
- Bevölkerungsdienst der Stadt St.Gallen
- Gemeinden des Kantons St.Gallen
- Zivilstandesämter des Kantons St.Gallen
Sind diese Kriterien erfüllt, können Sie uns das beglaubigte Originaldokument per Post zustellen (auch mehrere Dokumente sind möglich).
WICHTIG: Bitte teilen Sie uns immer mit, für welches Land das zu beglaubigende Dokument bestimmt ist, damit wir es korrekt beglaubigen können.
Apostille
Für Staaten, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, wird die Beglaubigung mittels Apostille vorgenommen. Diese Dokumente müssen nicht mehr dem Konsulat vorgelegt werden (vgl. Liste unten). Die Apostillen werden in folgenden Sprachen ausgestellt: Deutsch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Englisch, Portugiesisch, Russisch.
Ob Ihr Land das Haager Abkommen unterzeichnet hat, ersehen Sie aus der untenstehenden Apostillenliste.
Legalisation
Sollte das Empfängerland nicht dem Haager Abkommen unterstehen, empfehlen wir eine vorgängige Kontaktaufnahme mit der entsprechenden Vertretung des Landes in der Schweiz, um den weiteren Ablauf der Legalisation zu erfahren. Meistens ist eine konsularische Überbeglaubigung nötig.
Legalisation Fr. 30.00 (plus Versandspesen)
Apostille Fr. 50.00 (plus Versandspesen)
Die Gebühren richten sich nach dem Gebührentarif für die Kantons- und Gemeindeverwaltung (sGS 821.5). Die Versandkosten sind darin nicht enthalten.
Der Kauf auf Rechnung ist für Kunden mit Wohnsitz im Ausland nicht verfügbar. Es wird um Vorauszahlung gebeten. Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf unter beglaubigungen@sg.ch.
- Verordnung über die öffentliche Beurkundung und die Beglaubigung, sGS 151.51
- Einführungsgesetz zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch, sGS 911.1 (Art. 15 ff. und 35ter)
- Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung SR 0.172.030.4 (Haager Übereinkommen)
Um Deckblätter für öffentliche Urkunden zu beziehen, wenden Sie sich bitte an Roger Gloor, Publishing:
Roger Gloor
Tel. 058 229 33 26
roger.gloor@sg.ch
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