Der Schiffsführerausweis kann für folgende Kategorien erteilt werden. Hier erhalten Sie eine Übersicht über die Kategorien und über das Mindestalter, welches für die jeweiligen Ausweise verlangt wird.
Schiffe mit Maschinenantrieb, soweit sie nicht unter die Kategorien B und C fallen.
Mindestalter 18 Jahre
Der Ausweis der Kategorie A kann auf Segelschiffe mit Motor eingeschränkt werden.
Das Mindestalter für das Führen von Schiffen mit Motoren mit einer Maschinenleistung bis 4,4 kW (Bodensee) bzw. 5,9 kW (übrige Schweizer Seen) beträgt 14 Jahre.
Fahrgastschiffe
Mindestalter 21 Jahre
*Die Ausweise der Kategorie B sind in Unterkategorien aufgeteilt. Diese richten sich nach den Bestimmungen der Schiffsbauverordnung (AB-SBV:SR 747.201.7).
Güterschiffe mit Maschinenantrieb, Schubschiffe und Schlepper
Mindestalter 20 Jahre / Ausnahme Bodensee: 21 Jahre
Segelschiffe
Mindestalter 14 Jahre
Schiffe besonderer Bauart und solche, die nicht unter eine der Kategorien A bis D fallen.
Mindestalter 20 Jahre
Besonderes
Der erworbene Führerausweis der Kategorien B oder C berechtigt auch zum Führen von Schiffen mit Maschinenantrieb, welche unter die Kategorie A fallen.
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