Zugelassene Schiffe sind in regelmässigen Intervallen auf ihre Betriebssicherheit zu prüfen.
Die Intervalle für die technische Schiffskontrolle betragen
- 6 Jahre bei Schiffen ohne Maschinenantrieb
- 3 Jahre bei Schiffen mit Maschinenantrieb sowie bei Rafts und Güterschiffen
- 2 Jahre bei Mietschiffen
Prüfungstermin
Das Aufgebot zur technischen Kontrolle mit Datum, Zeit und Prüfortangabe erhalten Sie in der Regel einen Monat im Voraus. Das Schiff kann auch durch eine Drittperson oder die Werft vorgeführt werden.
Für die Zuteilung des Vorführhafens ist der Liegeplatz beziehungsweise Standort des Schiffs massgebend. Bitte melden Sie uns deshalb einen allfälligen Liegeplatz- oder Standortwechsel so rasch als möglich.
Terminverschiebungen
Den Prüfungstermin können Sie nur einmal und nur innerhalb des laufenden Jahres verschieben. Eine Terminverschiebung ist uns spätestens fünf Arbeitstage vor dem Termin mitzuteilen. Bei verspäteter Verschiebung wird automatisch eine Ausbleibegebühr in Rechnung gestellt.
Terminverschiebungen nehmen wir ausschliesslich in folgender Form entgegen:
- per E-Mail an schiff.dispo@sg.ch
- telefonisch von Montag bis Freitag von 09.00 bis 11.30 Uhr unter der Telefonnummer +41 58 229 92 33.
Vorbereitung
Bitte beachten Sie zur Vorbereitung Ihres Schiffs auf die Schiffsprüfung die Hinweise auf Ihrem Aufgebot. Wir empfehlen Ihnen, vor dem Schiffsprüfungstermin frühzeitig zu kontrollieren, ob ihr Schiff fahrbereit ist und alle benötigten Dokumente und Sicherheitsnachweise vorhanden sowie ob diese nachgeführt und gültig sind.
Schiffsprüfung
Abgasnachuntersuchung und -wartung
Die Abgasvorschriften verlangen eine Wartung für alle Motoren.
Nach erfolgter Abgasnachuntersuchung bestätigt der Fachbetrieb auf der Vorderseite des Abgaswartungsdokuments mit Unterschrift und Firmenstempel die Ausführung der obligatorischen Wartung. Abgaswartungen dürfen nur von einem autorisierten Betrieb durchgeführt werden.
Das Verzeichnis aller autorisierten Betriebe finden Sie auf der website der vks (Vereinigung Kantonaler Schifffahrtsämter).
Gültigkeit Abgaswartung und Prüfberichte
- Abgaswartung:
3 Jahre bei Schiffen für den privaten Gebrauch,
1 Jahr bei Fahrgastschiffen und bei Schiffen für den gewerbsmässigen Personentransport bis zu zwölf Fahrgästen Miet- und Güterschiffen
- Gasanlagen: 3 Jahre
- Elektro: bei fest installierter 230 V-Anlage 10 Jahre
- Feuerlöscher: 3 Jahre oder nach Herstellerangabe
- Rettungsmittel: nach Herstellerangabe
Gebühren
Neuabnahme, periodische Prüfung, Nachprüfung von immatrikulierten Wasserfahrzeugen (Motor- , Segel-, Fahrgast- und Güterschiffen, Ruderbooten, Pedalos usw.) und Nachkontrollen nach Zeitaufwand, je volle oder angebrochene Viertelstunde Fr. 35.–.
Schiffsprüfungen in der Werft oder an Land, je volle oder angebrochene Viertelstunde Fr. 35.–, wenigstens jedoch Fr. 140.–.
Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag ist eine Ausbleibegebühr zu entrichten. Sie beträgt Fr. 70.– bis Fr. 140.–.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!