Das internationale Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sport- und Freizeitschiffen wird aufgrund der ECE Resolution Nr. 40 ausgestellt und dient im Ausland als Übersetzung des schweizerischen Schiffsführerausweises.
Gültigkeit
Das internationale Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sport- und Freizeitschiffen ist gültig auf internationalen schiffbaren Binnenwasserstrassen wie zum Beispiel Seen und Flüssen und gilt nur zusammen mit dem nationalen Ausweis für längstens zehn Jahre.
Tipp
Erkundigen Sie sich vor Antritt Ihrer Reise beim Schifffahrtsamt beziehungsweise bei der Zulassungsstelle im Ausland über die Anerkennung und über den Gültigkeitsbereich des vom schweizerischen Schifffahrtsamt ausgestellten internationalen Zertifikates für Führerinnen und Führer von Sport- und Freizeitschiffen.
Erwerb des internationalen Zertifikates
Sie sind im Besitz des schweizerischen Schiffsführerausweises?
- Sie können das internationale Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sport- und Freizeitschiffen beim Schifffahrtsamt Ihres Wohnkantons beantragen.
- Der Eintrag «C» (= Küstengewässer) wird im internationalen Zertifikat auf Wunsch ergänzt, wenn Sie einen gültigen Schweizer Hochseeausweis vorweisen können.
Benötigte Unterlagen
- aktuelles Passfoto
- Kopie Ihres schweizerischen Schiffsführerausweises
- Kopie Hochseeausweis für Eintrag «C» Küstengewässer
Unterlagen einsenden an
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Gebühr
Das internationale Zertifikat für Führerinnen und Führer von Sport- und Freizeitbooten kostet Fr. 50.–.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach