Auf begründetes Gesuch hin können Sie, mit Bewilligung der zuständigen kantonalen Behörde, die Schiffsführerprüfung oder die Theorieprüfung in einem anderen Kanton ablegen.
Das Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen stellt auf schriftliches Gesuch hin, die Bewilligung für Kandidatinnen und Kandidaten aus den folgenden Kantonen aus:
- St.Gallen
- Appenzell AR
- Appenzell AI
Gesuch für praktische Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton
Bitte beachten Sie, dass das Gesuch für eine ausserkantonale praktische Prüfung erst eingereicht werden kann, nachdem die Theorieprüfung im Kanton St.Gallen erfolgreich absolviert wurde oder wenn Sie bereits im Besitz eines Schiffsführerausweises sind und eine zusätzliche Kategorie erwerben möchten.
Verfassen Sie nun ein kurzes Gesuch um Erteilung der Bewilligung. Das Gesuch muss eine Begründung, die gewünschte(n) Kategorie(n), den gewünschten Prüfungskanton, die Fahrschule sowie den See (Bodensee, Walensee, Zürichsee) enthalten und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet sein.
Gesuch für die theoretische und praktische Prüfung in einem anderen Kanton
Füllen Sie das Anmeldeformular für die praktische Schiffsführerprüfung bitte vollständig aus.
Der Sehtest muss bei einer anerkannten Schweizer Optikerin oder einem anerkannten Schweizer Optiker oder einer Augenärztin oder einem Augenarzt durchgeführt werden. Die Werte sind auf dem Formular einzutragen und von der durchführenden Person mit Datum, Stempel und Unterschrift zu bestätigen. (Ein Sehtest ist 24 Monate gültig und muss zum Zeitpunkt der Führerprüfung gültig sein.)
Verfassen Sie ein kurzes Gesuch um Erteilung der Bewilligung. Das Gesuch muss eine Begründung, die gewünschte(n) Kategorie(n), den gewünschten Prüfungskanton, die Fahrschule sowie den See (Bodensee, Walensee, Zürichsee) enthalten und von der Antragstellerin oder vom Antragsteller unterzeichnet sein. Senden Sie uns bitte alle Unterlagen gesamthaft ein.
Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Das eingereichte Gesuch wird in der Regel innerhalb von drei bis fünf Arbeitstagen bearbeitet. Wird das Gesuch bewilligt, erhalten Sie die schriftliche Bewilligung zum Ablegen der Schiffsführerprüfung in einem anderen Kanton. Der gewünschte Prüfungskanton erhält von uns eine Kopie der Bewilligung.
Nach Erhalt der Bewilligung können Sie sich beim gewünschten Prüfungskanton zur Prüfung anmelden. Über die Anmeldung erkundigen Sie sich bitte direkt beim zuständigen Schifffahrtsamt oder bei Ihrer Fahrlehrerin oder Ihrem Fahrlehrer.
- Der Prüfungskanton stellt uns die schriftliche Bestätigung über die bestandene Führerprüfung zu.
- Das Schifffahrtsamt des Kantons St.Gallen stellt den Schiffsführerausweis mit den absolvierten Führerprüfungskategorien aus.
- Kandidaten/Kandidatinnen, welche in den Kantonen AR und AI wohnhaft sind, wird der Schiffsführerausweis nach bestandener Schiffsführerprüfung vom Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt ihres Wohnkantons ausgestellt.
- Bewilligung Fr. 50.–
- Schiffsführerausweis Fr. 50.–
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach