Liegt der Standort oder der Liegeplatz des Schiffs im Kanton St.Gallen, ist für die Zulassung und somit die Ausstellung des Schiffsausweises und die Zuteilung des SG-Kennzeichens das Schifffahrtsamt Rorschach zuständig.
Für die Zulassung neuer Schiffe oder die erstmalige Zulassung von Schiffen in der Schweiz benötigt das Schifffahrtsamt diverse Dokumente und Formulare.
Wenn Sie Ihr Schiff selber vom Ausland importieren, achten Sie bitte darauf, dass Sie von der Herstellerin, vom Hersteller oder von der Werft alle benötigten Dokumente für das Schiff sowie für den Motor erhalten.
Nach Eingang Ihrer Schiffsanmeldung prüfen wir, ob alle für die Schiffszulassung benötigten Dokumente vollständig vorliegen und ob diese von der Herstellerin, vom Hersteller beziehungsweise von der Werft korrekt ausgestellt wurden.
Liegen die richtigen Dokumente und Unterlagen komplett vor, kann Ihnen das Schifffahrtsamt den Schiffsausweis sowie die amtlichen Kontrollschilder zustellen.
- Anmeldeformular für neues Schiff
- Haftpflichtversicherungsnachweis für motorisierte Schiffe und für Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 m2 zwingend vorgeschrieben
- Original CE-Konformitätserklärung nach der RL 2013/53/EU
- technisches ISO-Normen-Datenblatt
- Handbuch
- Verzollungsnachweis (Formular 15.10)
- Liegeplatznachweis/Standortnachweis
Für neue Otto- und Diesel-Motoren, die zusammen mit dem Schiff erstmals in der Schweiz zugelassen werden, benötigen wir:
Verbrennungsmotoren
- Abgastypenprüf-Zertifikat oder Import- und Abgasbestätigung
- Konformitätserklärung für Motoren nach EU-Richtlinie 2013/53/EU oder Abgastypenprüfbescheinigung nach Anlage C der BSO
- Abgaswartungsdokument
- Verzollungsnachweis
Elektromotoren
- Konformitätserklärung gemäss EU-Richtlinie (für Motoren kleiner als 50 Volt die RL 2006/42/EG und für Motoren bis 1000 Volt die RL 2014/35/EG
- technisches Datenblatt
- Foto vom Typenschild mit Seriennummer
- Verzollungsbestätigung bei Import / Kaufquitttung bei Kauf in CH
Am Bodensee müssen neue sowie bereits in der Schweiz zugelassene Otto- und Diesel-Motoren grundsätzlich die Abgasgrenzwerte der BSO (Bodensee-Schiffahrts-Ordnung) Stufe 2 erfüllen. Diese Grenzwerte gelten sowohl für Innen- sowie für Aussenbordmotoren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen für Aussenbord- sowie Innenbordmotoren verschiedene Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung.
Tipp
Kontaktieren Sie uns vor einer allfälligen Beschaffung, wir prüfen gerne für Sie, ob eine Bodenseezulassung möglich ist.
Unterlagen einsenden an
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Sie können die Unterlagen für die Schiffszulassung gerne auch persönlich am Schalter des Schifffahrtsamtes vorbeibringen. Sind die Unterlagen komplett und die Haftpflichtversicherung vorhanden, erhalten Sie die Kontrollschilder direkt am Schalter ausgehändigt.
Noch offene Fragen?
Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Schifffahrtsamt
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!