Bei einem Halterwechsel wird ein Schiff, welches bereits in der Schweiz zugelassen war oder ist, auf eine neue Halterin oder einen neuen Halter übertragen.
Für die Ausstellung des Schiffsausweises und die Zuteilung der Kontrollschilder auf die neue Halterin oder den neuen Halter ist der Standortkanton des Schiffs zuständig.
Die bisherige Halterin oder der bisherige Halter kann die SG-Kontrollschilder zusammen mit dem Schiff an eine neue Halterin oder einen neuen Halter abtreten, sofern das Schiff weiterhin im Kanton St.Gallen stationiert bleibt. Dazu muss sie oder er das Abtretungsformular ausfüllen. Gleichzeitig meldet die neue Halterin oder der neue Halter das Schiff mit allen benötigten Unterlagen beim Schifffahrtsamt Rorschach an.
- Anmeldeformular für neues Schiff
- Haftpflichtversicherungsnachweis (zwingend vorgeschrieben für motorisierte Schiffe und für Segelschiffe mit einer Segelfläche von mehr als 15 m2)
- annullierter Schiffsausweis im Original oder nicht annullierter Schiffsausweis im Original mit der Abtretungserklärung der bisherigen Halterin oder des bisherigen Halters
- Abgaswartungsdokument bei Verbrennungsmotoren
- Bei 230 Volt-Anlagen; Elektroprüfbericht (muss bei Halterwechsel noch fünf Jahre gültig sein)
- Bei Gasanlagen; Gasprüfbericht (Gültigkeit drei Jahre ab letztmaliger Prüfung)
- Liegeplatznachweis/Standortnachweis
Schifffahrtsamt Kanton St.Gallen
Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach
Selbstverständlich können Sie die Unterlagen auch persönlich an unseren Schalter in Rorschach vorbeibringen.
Am Bodensee müssen neue sowie bereits in der Schweiz zugelassene Otto- und Diesel-Motoren grundsätzlich die Abgasgrenzwerte der BSO (Bodensee-Schifffahrts-Ordnung) Stufe 2 erfüllen. Die Abgasgrenzwerte gelten sowohl für Innen- wie für Aussenbordmotoren.
Unter bestimmten Voraussetzungen kommen für Aussen- beziehungsweise Innenbordmotoren verschiedene Ausnahmegenehmigungen zur Anwendung.
Tipp:
Kontaktieren Sie uns vor einer allfälligen Beschaffung, wir prüfen für Sie gerne, ob eine Bodenseezulassung möglich ist.
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Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
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Schalteröffnungszeiten
Schifffahrtsamt Rorschach
Montag bis Freitag
08.00 - 11.30 Uhr
13.30 - 17.00 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 bleibt das Schifffahrtsamt in Rorschach geschlossen.
Theorieprüfungszeiten
Rorschach
Montag und Mittwoch
13.00 - 14.30 Uhr
Vom 21. Dezember 2024 bis 5. Januar 2025 können beim Schifffahrtsamt in Rorschach keine Theorieprüfungen absolviert werden!