Zum Schutz der Gewässer führt der Kanton St.Gallen ab Frühjahr 2025 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (kurz «SMRP») ein. Er schliesst sich dabei den Zentralschweizer Kantonen und dem Kanton Bern an, welche die SMRP im Sommer 2024 eingeführt haben. Schiffsführende müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen lassen.
Haben Sie Fragen zur Schiffsmelde- und -reinigungspflicht? Das kantonale Amt für Natur, Jagd und Fischerei steht Ihnen unter Tel. +41 58 229 39 53 oder neobiota@sg.ch gerne zur Verfügung.
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