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Damit Sie einen Schiffsführerausweis oder eine zusätzliche Kategorie erwerben können, ist eine praktische Prüfung zu absolvieren.

Die Prüfungsexpertinnen und Prüfungsexperten des Schifffahrtsamtes des Kantons St.Gallen sind zuständig für die Schiffsführerprüfungen auf den st.gallischen Teilen des Bodensees, Walensees und Zürichsees. 

Einen Schiffsführerausweis benötigen Sie, wenn

  • die Maschinenleistung 4,4 kW am Bodensee bzw. 6 kW auf den übrigen Schweizer Gewässern übersteigt.
  • die Segelfläche am Bodensee mehr als 12 m2, auf den übrigen Schweizer Gewässern mehr als 15 m2 beträgt.

Gebühr

  • Die Gebühr für den Schiffsführerausweis beträgt Fr. 50.-.
  • Die Gebühr für die praktische Schiffsführerprüfung Kat. A bzw. Kat. D beträgt Fr. 140.-

Anmeldung und Termine

Eine Terminvergabe erfolgt erst nachdem der Kandidat das Gesuchsformular Schiffsführerprüfung eingereicht und die theoretische Prüfung erfolgreich absolviert hat.

Der Prüfungstermin für die praktische Schiffsführerprüfung wird in der Regel 14 bis 30 Tage vor der praktischen Prüfung durch die Fahrschule mit uns vereinbart.

Wurde der Prüfungstermin mit Ihrer Fahrschule festgelegt, erhalten Sie vom Schifffahrtsamt die verbindliche Einladung zur Schiffsführerprüfung mit Angabe von Datum, Zeit und Prüfungsort schriftlich per Post.

Bei Nichterscheinen oder Abmeldung später als fünf Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Prüfungstag wird die Prüfungsgebühr als Ausbleibegebühr in Rechnung gestellt. 

 

Wiederholung der Prüfung

Die praktische Prüfung kann frühestens nach Ablauf eines Monats wiederholt werden.
Die theoretische Prüfung ist erneut abzulegen, wenn die Bewerberin oder der Bewerber nicht innert 24 Monaten nach bestandener Theorieprüfung die praktische Prüfung besteht.

Zur praktischen Schiffsführerprüfung mitzubringen sind:

  • Identitätsdokument (ID, Pass, Ausländerausweis, bestehender Führerausweis)
  • schriftliche Einladung zur Prüfung

Schiffsführerprüfung

Benötige ich für Lernfahrten einen Lernfahrausweis?

Nein, die Schifffahrtsvorschriften sehen keinen Lernfahrausweis vor. Lernfahrten dürfen nur in Begleitung einer Person absolviert werden, welche im Besitz des erforderlichen Schiffsführerausweises ist.

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

Schifffahrt

Kornhaus
Postfach
9401 Rorschach

Noch offene Fragen?

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt

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