Der Auftraggeber prüft die Angebote nach einheitlichen Kriterien.
Er korrigiert offensichtliche Schreib- und Rechnungsfehler.
Sind Angaben eines Angebots unklar, kann er vom Anbieter Erläuterungen verlangen, die schriftlich festgehalten werden.
Werden Angebote als ungültig definiert oder aus sonstigen Gründen nicht zugelassen, ist dem jeweiligen Anbieter der Ausschluss per Verfügung mitzuteilen und rechtliches Gehör einzuräumen.
Über folgenden Link finden Sie Muster und Beispiele zum Thema Vorgehen bei unklaren und ungewöhnlich niedrigen Angeboten.
- Vorgehen bei unklaren Angeboten
- Vorgehen bei ungewöhnlich niedrigen Angeboten
Die Bewertung hat anhand der Kriterien und Unterkriterien, gemessen an ihrer Bedeutung oder Gewichtung zu erfolgen. Die Zuschlagskriterien mit ihrer Gewichtung und allfällige Unterkriterien mussten bereits im im Rahmen der Ausschreibung bekannt gegeben werden. Dasselbe gilt für das Preisbewertungsmodell. Im Kanton St.Gallen wird das Modell «linear gekürzt» verwendet. Von den zulässigen Angeboten erhält dasjenige mit dem tiefsten Preis die Bestnote beim Preis, Angebote, deren Preis um eine bestimmte realistische Preisspanne höher liegen, erhalten keine Punkte, dazwischen werden die Punkte linear verteilt. Asymptotische Modelle werden vom Verwaltungsgericht als vergaberechtswidrig nicht akzeptiert. Dasselbe gilt für Modelle mit Glockenkurven.
Für alle Bewertungen gilt, dass Teilnoten nicht gerundet werden dürfen. Jede Beurteilung qualitativer Kriterien muss in Worten begründet werden.
Das wirtschaftlich günstigste Angebot erhält den Zuschlag.
Kriterien für die Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebots sind insbesondere:
a) Preis;
b) Qualität;
c) Termin;
d) Garantie- und Unterhaltsleistungen;
e) Kundendienst;
f) Betriebskosten;
g) Innovationsgehalt;
h) Ästhetik;
i) Umweltverträglichkeit;
k) Erfahrung;
l) Sicherung des Ausbildungsstandes einer Berufsgattung, insbesondere durch Lehrlingsausbildung;
m) Vereinbarkeit mit technischen Systemen von Bund, anderen Kantonen und Gemeinden;
n) Arbeitssicherheit;
Weiterführende Informationen zum Zuschlagskriterium Preis.
Der Auftraggeber eröffnet den Anbietern den Zuschlag durch Verfügung.
In der Zuschlagsverfügung wird kurz begründet, weshalb das berücksichtigte Angebot mit Bezug auf die Zuschlagskriterien das wirtschaftlich günstigste ist. Die Begründung enthält insbesondere den Preis des berücksichtigten Angebots oder die tiefsten und höchsten Preise der in das Vergabeverfahren einbezogenen Angebote.
Auch wenn eine Vergabe durch einen privaten Organisator durchgeführt wird, muss die Vergabestelle (amtliche Stelle) die Verfügung eröffnen. Diese Kompetenz kann kann nicht delegiert werden.
Beachten Sie, dass bei der Zustellung von Verfügungen an ausländische Anbieter besondere Regeln gelten. Insbesondere nach Deutschland können Verfügungen nur auf dem diplomatischen Weg zugestellt werden. Sie verlangen deshalb mit Vorteil von ausländischen Anbietern, dass sie schon mit der Einreichung des Angebots eine Zustelladresse in der Schweiz bezeichnen.
Über folgenden Link finden Sie Muster und Beispiele zum Thema Zuschlag
- Zuschlag
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Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Thomas Raymann
Beschaffungsmanagement