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Die Website simap.ch ist die gemeinsame elektronische Plattform von Bund, Kantonen und Gemeinden im Bereich des öffentlichen Beschaffungswesens. Nach dem im Kanton St.Gallen seit 1. Juni 2023 anwendbaren neuen Vergaberecht müssen alle Ausschreibungen, Abbrüche und Zuschläge im selektiven und offenen Verfahren sowie alle freihändigen Zuschläge über den Schwellenwerten für das Einladungsverfahren auf simap.ch publiziert werden.

Neue Plattform simap.ch ab 1. Juli 2024

  • Seit 1. Juli 2024, 8.00 Uhr, steht eine neue produktive Plattform für simap.ch zur Verfügung.
  • Zur Schulung und für Übungen steht zeitlich unbegrenzt die Schulungsplattform educ.simap.ch zur Verfügung.
  • Die alte Plattform ist vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Dezember 2024 via das neue simap.ch oder unter old.simap.ch weiterhin erreichbar.
  • Auf der alten simap-Plattform publizierte Ausschreibungen müssen wenn immer möglich bis Ende 2024 auch auf der alten Plattform old.simap.ch abgeschlossen werden. Nur auf der alten Plattform haben Sie die für die Erfassung des Zuschlags benötigte Bewerberliste und und nur dort wird der Zuschlag automatisch mit den übrigen Publikationen gelistet. Vermeiden Sie unter allen Umständen eine doppelte Zuschlagspublikation auf der alten und der neuen Plattform.
  • Auf der neuen Plattform kann ein Zuschlag nur an eine registrierte Anbieterin erteilt werden. Vor Erfassung eines freihändigen Zuschlags muss also die Anbieterin aufgefordert werden, ein Anbieter-Profil auf simap.ch einzurichten. 
  • Jede Person, die nicht nur Ausschreibungen suchen und anschauen möchte, benötigt auf den neuen Plattformen ein persönliches Konto. Das persönliche Konto kann mit mehreren Profilen von Anbieterinnen und Beschaffungsstellen verknüpft werden. 
  • Um die Liste der mit der Ausschreibung bereitgestellten Unterlagen sichten und Unterlagen herunterladen zu können, genügt ein persönliches Konto nicht. Die Unterlagen sind nur registrierten Anbieterinnen zugänglich und dies auch nur, wenn sie Interesse an der Ausschreibung bekundet haben (Button «Interesse bekunden» betätigen). Das persönliche Konto muss also mit dem Profil einer Anbieterin verknüpft sein.
  • Mitarbeitende einer Beschaffungsstelle können auf simap.ch hochgeladene Unterlagen der eigenen Beschaffungsstelle nur sehen, wenn das persönliche Konto mit dem Profil dieser Beschaffungsstelle verknüpft ist («Mitarbeit anfragen»).
  • Die drei Plattformen sind völlig unabhängig. Es werden keine Benutzer- oder Beschaffungsstellenprofile zwischen den Plattformen ausgetauscht.

Einrichtung der Beschaffungsstellenprofile

Jede Person mit einem persönlichen Konto auf der Plattform kann eine neues Beschaffungsstellenprofil einrichten. Bevor Sie ein neues Beschaffungsstellenprofil einrichten, prüfen Sie bitte, ob dieses nicht bereits vorhanden ist. Bei vorhandenen Beschaffungsstellenprofilen können Sie direkt auf der Plattform die Mitarbeit beantragen, statt eine eigene Beschaffungsstelle einzurichten. Achten Sie bitte auf korrekte Zuordnung zur richtigen der vier Ebenen. Ämter und andere Dienststellen von kantonalen Departementen müssen unter dem entsprechenden Departement eingetragen werden. Dasselbe gillt sinngemäss auf Gemeindebene. Anstalten mit Rechtspersönlichkeit, Zweckverbände und juristische Personen des Privatrechts sind Träger kantonaler oder kommunaler Aufgaben. Das Kompetenzzentrum wird prüfen, ob das neue Beschaffungsstellenprofil korrekt erfasst ist, weil eine nachträgliche Änderung micht möglich ist und die richtige Zuordnung auch für Vergabestatistik wichtig ist. Zur Prüfung gehört auch die Verhinderung von Mehrfacherfassungen.

Organisationen im Auftrag von Beschaffungsstellen

Solange die Mitarbeit von Ingenieurbüros und Beratungsunternehmen bei Beschaffungsstellen noch nicht auf einzelne Projekte beschränkt werden kann, können diese Organisationen eine eigene Beschaffungsstelle erfassen, die aber nur für die betreffende Auftraggeberin benutzt werden darf. Achten Sie bei der Benennung der Beschaffungsstelle darauf, dass im Namen sowohl Auftraggeberin als auch Organisation genannt werden (bspw. «Gemeinde A (Ingenieurbüo X)» oder «Zweckverband B c/o Y-Beratung AG»), damit diese Beschaffungsstellen im Auftrag von den Auftraggeberinnen abgegrenzt werden können.  

Beschaffungsstellen: Rolle Administrator
Jede mitarbeitende Person einer Beschaffungsstelle muss ein persönliches Benutzerkonto haben. Jedes Konto kann einer der zwei folgenden Benutzer-Rollen zugewiesen werden:

  • Beschaffungsstellen-Benutzer
  • Beschaffungsstellen-Administrator

Der erste Person, die ein neues Beschaffungsstellenprofil erstellt bzw. erfasst, erhält automatisch die Rolle des Beschaffungsstellen-Administrators, dies kann aber nachträglich problemlos geändert werden. Der Beschaffungsstellen-Administrator kann zusätzlich zu den Tätigkeiten des Beschaffungsstellen-Benutzers neue Mitarbeitende validieren, die sich bei der Beschaffungsstelle anmelden.

Hinweise zur Erfassung von Ausschreibungen

  • Die Art der Publikation (Ausschreibung, Wettbewerb, Studienauftrag, Freihändige Vergabe, Vorankündigung) muss im ersten Schritt der Erfassung des Projekts richtig gewählt werden. Eine nachträgliche Änderung ist nicht möglich. Bei Falscherfassung Projekt löschen und neu erfassen.
  • Dasselbe gilt für die Verfahrensart (Offenes Verfahren, Selektives Verfahren).
  • Achten Sie auch bei Wetttbewerben auf die richtige Erfassung. Ein Wettbewerb mit Präqualifikation (vorgezogene Eignungsprüfung) ist kein offenes, sondern ein selektives Verfahren.
  • Ebenso muss die Auftragsart (Bauleistung, Dienstleistung, Lieferung) zu Beginn festgelegt werden.
  • Die Auftragsart muss mit dem später erfassten Haupt-CPV-Code kompatibel sein (Lieferaufträge beginnen mit 03-44 oder 48; Bauaufträge durchgehend mit 45, Dienstleistungsaufträge immer mit einer Zahl zwischen 50 und 98). Bei gemischen Aufträgen ist entscheidend, auf welche Auftragsart zusammengerechnet das grösste Volumen entfällt.
  • Sie entscheiden frei, ob Sie die Publikation an TED (Tenders Electronic Daily) weiterleiten lassen möchten. Es gibt auch bei Aufträgen im Staatsvertragsbereich keinen Automatismus mehr. Weiterleitung an TED ist zu empfehlen, wenn die verlangten Fertigkeiten nur Ausland gefunden werden oder im entsprechenden Markt in der Schweiz kaum Wettbewerb herrscht.
  • Planen Sie unbedingt wenigstens eine Fragerunde ein. Art. 10 VöB verpflichtet Sie dazu. Nachträglich können Sie keine Fragerunden mehr einfügen. Sinnvollerweise nutzen Sie das Forum vom simap.ch, weil es Ihnen die Anonymisierung der Fragen und die Verteilung der Antworten abnimmt.
  • Die Eignungskriterien und die für die Eignungsprüfung verlangten Nachweise müssen in der Ausschreibung benannt werden. Der blosse Verweis auf die Unterlagen genügt nicht. Die Option «Kriterien in den Unterlagen» ist mit dem Wortlaut von Art. 35 Bst. n IVöB nicht vereinbar.
  • Wenn Sie Bietergemeinschaften zulassen, müssen Sie in der Ausschreibung angeben, ob auch Mehrfachbewerbungen von Anbieterinnen zugelassen sind (A bietet alleine an, in der Bietergemeinschaft X und in der Bietergemeinschaft Y). Von der Zulassung von Mehrfachbewerbungen ist in offenen Verfahren eher abzuraten, weil dies Preisabsprachen fördert. Bei selektiven Verfahren, in denen nur die präqualifizierten Anbieterinnen und Bietergemeinschaften ein Angebot eingeben können, ist das hingegen weniger problematisch.
  • Wenn Sie Subunternehmen zulassen, müssen Sie in der Ausschreibung angeben, ob auch Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen zugelassen sind. Die Mehrfachbewerbungen von Subunternehmen  zuzulassen, ist in der Regel sinnvoll. 
  • Im Kanton St.Gallen sind Offertöffnungen nie öffentlich. Leider kann die Option «Ja» nicht gesperrt werden.
  • Seit September 2024 ist es möglich, eine Publikation als pdf-Dokument zu exportieren. 
  • Der «Request for Information RFI» wird noch nicht offiziell unterstützt. Es kann aber wie beim alten simap.ch eine Vorankündigung für einen RFI zweckentfremdet werden. Dabei optionale Felder möglichst nicht ausfüllen. Zur Vorankündigung ist allerdings keine Fragerunde in simap.ch möglich. Diese muss ausserhalb simap.ch durchgeführt werden.

Wichtig bei Ausschreibungen im Staatsvertragsbereich

Bei Ausschreibungen, die internationalen Vereinbarungen (WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen [GPA 2012], Bilaterales Abkommen zwischen der EU und der Schweiz über bestimmte Aspekte des öffentlichen Beschaffungswesens) unterstehen, muss dies in der Publikation vermerkt werden (Staatsvertragsbereich bei «Ja» belassen). Gleichzeitig mit jeder Ausschreibung im Staatsvertragsbereich muss zwingend eine Zusammenfassung in einer WTO-Sprache (Englisch oder Französisch [Spanisch wird von simap.ch nicht unterstützt]) publiziert werden. Dies erreichen Sie einfach mittels Übersetzung einiger bezeichneter Felder. Nach der Publikation der Ausschreibung kann keine separate Übersetzung mehr erstellt werden, auch nicht mittels Berichtigung.

Übersetzungen festlegen

Klicken Sie gleich bei Erfassung eines neuen Projekts auf der zweiten Seite mit der Überschrift «Projektinformationen» oben rechts auf das Icon «Übersetzungen».

Übersetzungen festlegen

Nun können Sie die gewünschte(n) Sprache(n) auswählen und ob Sie die ganze Publikation oder nur die gesetzlich erforderlichen Felder übersetzen wollen. Bei der weiteren Erfassung der Ausschreibung weist simap.ch Sie dann auf notwendige Übersetzungen hin.

Bei der abschliessenden Validierung wird auch geprüft, ob eine notwendige Übersetzung vergessen wurde.

Hinweis: Wenn Sie die gesamte Ausschreibung übersetzen, werden Sie auch den Zuschlag übersetzen müssen!

Ausschreibung und Ausschreibungsunterlagen

Zuschlagspublikation

FAQ von Beschaffungsstellen zu simap.ch