Die folgenden Seiten zeigen den Prozessablauf bei öffentlichen Beschaffungen im Kanton St.Gallen. Es soll eine Übersicht geschaffen werden, die das Vorgehen in den unterschiedlichen Verfahren aufzeigt.
In der Beschaffungspraxis werden Sie vor allem die Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB) benutzen.
- Staatsvertragsbereich; Revidiertes Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen (GPA; SR 0.632.231.422) neues Fenster
- Staatsvertragsbereich; Abkommen mit der EG/EU (BilatAbk; SR 0.172.052.68) neues Fenster
- Interkantonale Vereinbarung über das öffentliche Beschaffungswesen (rIVöB oder IVöB; sGS 841.32) neues Fenster
- Einführungsgesetz zur Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen (EGöB; sGS 841.1) neues Fenster
- Verordnung über das öffentliche Beschaffungswesen (VöB; sGS 841.11) neues Fenster
- Handbuch Öffentliches Beschaffungswesen neues Fenster
- Marktzutrittsliste neues Fenster
Wichtige Grundsätze in allen Vergabeverfahren
Nach Artikel 11 IVöB gelten bei der Vergabe von Aufträge folgende Grundsätze:
a) Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter;
b) Wirksamer Wettbewerb;
c) Verzicht auf Abgebotsrunden;
d) Beachtung der Ausstandsregeln;
e) Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;
f) Gleichbehandlung von Frau und Mann;
g) Vertraulichkeit von Informationen.
Einstieg Beschaffungsprozess
In der öffentlichen Beschaffung wird zwischen der Ausschreibung nach binnenstaatlichem Recht («Ausschreibung nach IVöB») und der «Ausschreibung im Staatsvertragsbereich» (nach WTO) unterschieden. Bei Erreichen der WTO-Schwellenwerte muss bei der Beschaffung auch Staatsvertragsrecht beachtet werden (auf Besonderheiten, die sich aus dem BilatAbk für Sektorunternehmen ergeben, wird an dieser Stelle nicht eingegangen).
Um die Schwellenwerte bestimmen zu können und um die Beschaffung möglichst reibungslos abwickeln zu können, sind gewisse Vorarbeiten unabdingbar -> Vor der Ausschreibung.
Mit einem Klick auf den jeweiligen Prozessschritt gelangen Sie zur passenden Informationsseite.

Gesamtübersicht
Muster und Beispiele
Hier finden Sie ältere Muster und Beispiele, die Sie auf Ihre jeweiligen Bedürfnisse anpassen können.
Noch offene Fragen?
Ruedi Herzig
Beschaffungsrecht
Davidstrasse 35
9001 St.Gallen
Thomas Raymann
Beschaffungsmanagement