Logo Kanton St.Gallen

Die folgenden Seiten zeigen den Prozessablauf bei öffentlichen Beschaffungen im Kanton St.Gallen. Es soll eine Übersicht geschaffen werden, die das Vorgehen in den unterschiedlichen Verfahren aufzeigt.

Gesetzliche Grundlagen

Dem öffentliche Beschaffungsprozess liegen folgende Staatsverträge und Gesetze zugrunde:

 

Wichtige Grundsätze in allen Vergabeverfahren

Nach Artikel 11 IVöB gelten bei der Vergabe von Aufträge folgende Grundsätze:

a)    Nichtdiskriminierung und Gleichbehandlung der Anbieterinnen und Anbieter;

b)    Wirksamer Wettbewerb;

c)    Verzicht auf Abgebotsrunden;

d)    Beachtung der Ausstandsregeln;

e)    Beachtung der Arbeitsschutzbestimmungen und der Arbeitsbedingungen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer;

f)     Gleichbehandlung von Frau und Mann;

g)    Vertraulichkeit von Informationen.

Einstieg Beschaffungsprozess

In der öffentlichen Beschaffung wird zwischen der Ausschreibung nach binnenstaatlichem Recht («Ausschreibung nach IVöB») und der «Ausschreibung im Staatsvertragsbereich» (nach WTO) unterschieden. Bei Erreichen der WTO-Schwellenwerte muss bei der Beschaffung auch Staatsvertragsrecht beachtet werden (auf Besonderheiten, die sich aus dem BilatAbk für Sektorunternehmen ergeben, wird an dieser Stelle nicht eingegangen).

Um die Schwellenwerte bestimmen zu können und um die Beschaffung möglichst reibungslos abwickeln zu können, sind gewisse Vorarbeiten unabdingbar -> Vor der Ausschreibung.

Mit einem Klick auf den jeweiligen Prozessschritt gelangen Sie zur passenden Informationsseite.

Grundübersicht ProzessInterner Link: |(0.0154,0.3718,0.2589,0.6261)Interner Link: |(0.7411,0.7244,0.9822,0.9786)Interner Link: |(0.5,0.3782,0.7969,0.6132)Interner Link: |(0.7411,0.0171,0.9871,0.2714)